Als die BIBS im Oktober 2011 mit dem Vorschlag einer provisorischen Sofortsicherung des Bahnübergangs im Rat und im zuständigen Bau-Ausschuß vorstellig wurde, sah der Ausschuß-Vorsitzende Hennig Brandes so etwas eher als Zumutung. Bis dahin gab es erst einen tödlichen Unfall. Seither wächst der Verkehr und die Gefahr, da weiterhin über eine immer belebtere Verkehrskreuzung auch noch Regionalzüge ungebremst durchrauschen. Von der drastischen Verkehrszunahme in Folge der Sperrung der Grasseler Straße infolge des Flughafenausbaus wollte man schon gar nichts hören.
Die Dickfelligkeit von Stadt und Bahn sind schon nicht mehr fahrlässig.
Daher jetzt der erneute Vorstoß der BIBS-Fraktion:
BIBS-Fraktion fordert sofortige Girlandensicherung und Planverzicht für den Bahnübergang Steinriedendamm
Angesichts des neuerlichen Todesfalls am Bahnübergang Steinriedendamm in Braunschweig fordert die BIBS-Fraktion die Stadt und Deutsche Bahn AG erneut auf, Deutschlands gefährlichsten Bahnübergang ...
mit Girlandensicherung und Bahnübergangsposten auszustatten, die bereits im Zuge des Einbaus der BüStRA-Anlage vom 16.-27.Januar 2012 erfolgreich umgesetzt wurden. Die Girlandensicherung muss so lange durchgeführt werden, bis am Bahnübergang die vorgesehenen Schranken installiert worden sind.
Des Weiteren fordern wir Stadt und Deutsche Bahn AG auf, bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), einen Planverzicht für den Einbau der Schranken zu beantragen. Der Planverzicht wird in diesem Falle dazu führen, dass das angestrebte, langwierige Planfeststellungsverfahren mit dem Ziel, erst 2015 Schranken zu installieren, nicht mehr durchgeführt werden muss. Ein Planverzicht kann durchgeführt werden, wenn
1. es sich nicht um eine Änderung oder Erweiterung handelt, für die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist,
2. andere öffentliche Belange nicht berührt sind oder die erforderlichen behördlichen Entscheidungen vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen,
3. Rechte anderer nicht beeinflusst werden oder mit den vom Plan Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Bei kleinen Projekten kann auf ein formales Planungsverfahren verzichtet werden. Jedoch muss das Vorhaben mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Der Planverzicht stellt einen Verwaltungsakt im Sinne von § 35 S. 1 VwVfG dar, gegen den Widerspruch erhoben werden kann.
„Solch einen Planverzicht hat im Übrigen gerade die Flughafengesellschaft für den Bau der Sicherheitszone (RESA) am Flughafen BS-WOB in Anspruch genommen – dies sollte dann doch für den Bahnübergang ebenso möglich sein, zumal sich doch alle Beteiligten einig sind, dass sofort etwas geschehen muss, da Gefahr im Verzuge ist“, so BIBS-Ratsherr Wolfgang Büchs.
Die BIBS-Fraktion fordert bis zum Einbau der Schranken die unverzügliche Durchführung einer Girlandensicherung. Für den Bauausschuss am 24.04.2012 wird die BIBS-Fraktion den Antrag stellen, dass die Stadt und Deutsche Bahn AG als Beteiligte im Verfahren einen Planverzicht beantragen.
Gez. Dr. Dr. Wolfgang Büchs