Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstitut München,
Freihandelsabkommen verhindern!
Auch die zweite Verhandlungsrunde über das geplante Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen den USA und der Europäischen Union hat letzte Woche in Brüssel wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Dabei lässt die positive Beurteilung der bisherigen Ergebnisse durch EU-Handelskommissar Karel de Gucht nichts Gutes ahnen, denn Zweck des Transatlantischen Abkommens ist es, „Handelshemmnisse“ zwischen den Partnern dies- und jenseits des Atlantik abzubauen.
„Handelshemmnisse“, das sind beispielsweise Importverbote für Chlorhühnchen, Klonfleisch oder genmanipulierte Pflanzen.
Diese könnten in Zukunft ohne Probleme durch Warenimporte aus den USA frei Haus auf unseren Tellern landen.
Auch ein Fracking-Verbot könnte "Investorenrechte" verletzen und daher dem Freihandel geopfert werden.
Ein transatlantisches Freihandelsabkommen gefährdet die europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards und muss dringend verhindert werden.
Deshalb haben wir zusammen mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen ein Bündnis geschmiedet, das einen sofortigen Verhandlungsstopp fordert.
Mehr Informationen zum geplanten Freihandelsabkommen finden Sie auf unserer Websiteunserer Website .
Hier können Sie die gemeinsame Presseerklärung des Bündnisses lesen.
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Themenabend:
"Das Handelsabkommen TTIP: Freibrief für Gentechnik und Fracking?"
Mo., 9.12.2013 um 19:00 Uhr,
im Kreativraum, der Brunsviga ,
Karlstr. 35.
Trotz aller negativer Erfahrungen mit Freihandelsabkommen, will sich die künftige große Koalition für eine Freihandelszone EU-USA einsetzen.
Das ist die beste Gelegenheit für Konzernlobbys, Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Umwelt loszuwerden.
Diese Geheimverhandlungen müssen sofort gestoppt werden!
Mir freundlichen Grüßen
Helmut Köcher
für Attac-Braunschweig
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Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstitut München,
Freihandelsabkommen verhindern!
Nächste Woche gehen die Verhandlungen zum transatlantischen Freihandelsabkommen in die dritte Runde.
Sollte das Abkommen in der geplanten Form zustande kommen, drohen fundamentale Gefahren für europäische Verbraucherschutz- und Gesundheitsstandards, für Klima- und Umweltschutzauflagen, für die kleinbäuerliche Landwirtschaft und zahlreiche andere Bereiche.
Deshalb machen wir weiterhin Druck und fordern mit unserer Unterschriftenaktion einen sofortigen Stopp der Verhandlungen.
Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, Anbauverbände und Umweltschutzorganisationen haben sich der Aktion bereits angeschlossen.
„Wir sind froh, starke Partner wie Slowfood Deutschland e.V., die großen ökologischen Anbauverbände und landwirtschaftliche Dachverbände wie Meine Landwirtschaft an unserer Seite zu haben“ erklärt Harald Nestler, Vorstand am Umweltinstitut München, in einer aktuellen Pressemitteilung .
Schon nach wenigen Tagen haben 30.000 Menschen unsere Petition unterschrieben -setzen auch Sie sich für den sofortigen Stopp der Geheimverhandlungen ein!
Zur Onlineaktion
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Vor Jahren, als die WTO (Welthandelsorganisation) ihre Freihandels-abkommen gegen grossen Widerstand teilweise durchsetzen konnte, waren die westlichen Staaten sich noch relativ sicher, dass die Leidtragenden der Entwicklung nicht sie selbst sein würden, sondern vor allem die Entwicklungs- und Schwellenländer, die ihre Märkte öffen mussten - obwohl es für sie absehbar - nicht zu verkraften war.(...) Dieses Schiedsgericht unterscheidet sich von regulären Gerichten nicht nur dadurch, dass es keine fest zugeordnete und beamtete Richter gibt, diese werden von den Streitparteien für das jeweilige Verfahren berufen, sondern auch dadurch, dass alle Verhandlungen grundsätzlich unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, und dass gegen ein Urteil des "I. C. S. I. D." keinerlei Rechtsmittel vor einer höheren Instanz eingelegt werden können. Die Urteile des ICSID sind unabänderlich.
Dazu gehört auch, dass sich das Verklagen von Staaten vor dem ICSID inzwischen zu einem einträglichen Geschäft entwickelt hat, das von speziell darauf ausgerichteten Unternehmen, meist internationale Großkanzleien, betrieben wird. Den Unternehmen wird dabei eine kostenfreie Klagevorbereitung und -abwicklung unter Beteiligung an der zu erzielenden Schadensersatzforderung angeboten. Dieses Geschäftsmodell beruht also wieder einmal darauf sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern, da bei einer erfolgreichen Klage vor dem ICSID die betroffenen Staaten ohne Chance auf Berufung zu zahlen haben.
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Die Stellung Veolias in Braunschweig als grösstes "Partneruntrernehmen" der Stadt, das möglicherweise sein Tätigkeitsfeld künftig noch in die Trinkwasserversorgung ausweitet, ist das o.g. Szenario selbstverständlich auch auf Braunschweig übertragbar.Das in Frankreich beheimatete Unternehmen Veolia klagte wegen lächerlicher 31 Euro gegen eine der wenigen Errungenschaften, die sich die ägyptischen Arbeitnehmer 2011 erstritten hatten: die Erhöhung des monatlichen Mindestlohns von 400 auf 700 ägyptische Pfund: von 41 auf 72 Euro.
Der multinationale Konzern fand diese Anhebung unakzeptabel und erhob am 25. Juni 2012 vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) Klage gegen Ägypten. Die Anrufung des Schiedsgerichts bei der Weltbank begründete Veolia mit dem Argument, das neue Arbeitsgesetz widerspreche den Vereinbarungen, die man im Rahmen eines Public-private-Partnerships zur Müllentsorgung mit der Stadt Alexandria geschlossen habe.
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Hier zeigt sich überdeutlich, dass allgemeine Prinzipien für Rahmenbedingungen, als "Kann-Bestimmung" ohne konkreten Inhalt, wie sie im TTIP formuliert werden sollen, völlig ausreichen, wenn Konkretisierungen im Rahmen der spezifischen EU-Gesetzgebung vorgenommen werden.(Bayer, BASF, Dow Chemical, Dow AgroSciences, Novartis und Syngenta in einem gemeinsamen Schreiben an die EU-Kommission)
„Unsere Sorge ist, dass die notwendige Balance zwischen Vorsorge und Verhältnismäßigkeit zunehmend durch ein System ersetzt wird, bei dem einfach auf das Vorsorgeprinzip und die Vermeidung technologischer Risiken gesetzt wird.“(12)
Das Innovationsprinzip sei ganz einfach: Wann immer in Erwägung gezogen wird, das Vorsorgeprinzip zur Anwendung kommen zu lassen, müsse dies sehr genau auf seinen Einfluss auf die Innovation überprüft werden.(13)
Die Lobby-Kampagne zeigt - auch vor dem Hintergrund des derzeit zwischen der EU und den USA verhandelten Freihandels- und Investitionsschutzabkommens TTIP - erste Erfolge: Zum einen hat die EU-Kommission in Brüssel inoffiziell verlautbaren lassen, dass sie von ExpertInnen überprüfen lassen will, ob das Prinzip der Vorsorge bei gentechnisch veränderten Pflanzen noch relevant ist.
Zum zweiten hat die Kommission bereits offiziell einen Termin genannt, zu dem die Regeln für die Risikobewertung von Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen tatsächlich auf den Prüfstand kommen sollen: Derzeit wird auf das Ergebnis eines von der EU finanzierten Projektes gewartet. Es soll Ende 2015 beendet sein.(14) Der Titel des Projektes wird mit GRACE abgekürzt, was für GMO Risk Assessment and Communication of Evidence steht. Es wird von dem oben bereits genannten Agro-Gentech-Befürworter Joachim Schiemann geleitet. Dieser ist am - wohlgemerkt staatlichen - Julius Kühn-Institut in führender Funktion für das Thema zuständig. Schiemann werden seit Jahren enge Beziehungen zur Industrie nachgesagt.(15)
Ein mögliches Szenario nach Beendigung von GRACE: Sollte als Ergebnis behauptet werden, dass es keine eindeutigen Beweise („evidence“) für gesundheitliche Schäden durch gentechnisch veränderte Pflanzen gäbe, kann die Kommission das Vorsorgeprinzip zur Disposition stellen. Dann würden die Anforderungen an die EU-Zulassungen weiter abgesenkt und das Prinzip der Vorsorge (vielleicht gerade rechtzeitig) zum Abschluss der Verhandlungen über TTIP dem internationalen Freihandel geopfert. Dabei ist nicht unbedingt zu erwarten, dass entsprechende Regelungen direkt in den Text des Freihandelsabkommens aufgenommen werden. Die EU könnte sich unter anderem auf der Grundlage von GRACE auch scheinbar unabhängig vom TTIP dazu entschließen, ihre Regelungen abzusenken und es im TTIP bei der Wiederholung allgemeiner Grundsätze zu belassen.
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