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Der Oberbürgermeister 16. November 2009
Bezirksgeschäftsstelle Süd
10-311/33
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Stadtbezirksrates 132 – Viewegs Garten-Bebelhof
Seite 11:
"g) Bebauung Wolfenbütteler Straße 68/68 A (Herr Vogel, Die Linke)
1. Nach Angaben des Bewohners, der sich von einer Aufstockung nachteilig betroffen sieht, handelt es sich bei dem Haus 68a um ein Lagergebäude, das gar nicht zu Wohnzwecken zugelassen ist. Trotzdem sei eine Baugenehmigung zur "Aufstockung eines Einfamilienhauses" erteilt worden.
Ist dies zutreffend? Falls ja, wie ist unter diesen Umständen eine Ge-
nehmigung zur Aufstockung rechtlich möglich?
2. Als ich (der Unterzeichner) vor einigen Jahren den Plan hatte, in
mein privates Wohnhaus im Hamelnweg eine Dachterrasse einzubauen, musste ich von allen Nachbarn eine schriftlich erteilte Zustimmung dazu vorlegen, obwohl diese 15 m bis 60 m entfernt wohnen und niemand von einer solchen Dachterrasse Nachteile hätte.
Warum wurde die Genehmigung der Aufstockung des Hauses 68a nicht ebenso von der Zustimmung aller Nachbarn abhängig gemacht, obwohl diese nicht in den vorgenannten Entfernungen, sondern sogar auf demselben Grundstück und z. T. Wand an Wand mit dem geplanten Anbau wohnen?
Antwort der Verwaltung:
1.
Ob und inwieweit das o. g. Gebäude bereits vor der Aufstockung zu
Wohnzwecken zugelassen wurde, ist anhand des hiesigen
Aktenbestands nicht erkennbar. Unabhängig davon ist die Wohnnutzung sowohl bauordnungs-als auch bauplanungsrechtlich zulässig, d. h. eine möglicherweise bislang nicht genehmigte Wohnnutzung könnte nachträglich legalisiert werden.
2.
Die Grundstücke Wolfenbütteler Straße 68 und 68 A sind im Jahr 1980 durch Baulast zu einem Baugrundstück vereinigt worden. Durch diese Vereinigungsbaulast verlieren die Eigentümer der zusammengeschlossenen Grundstücke im Verhältnis zueinander den Nachbarschutz, den sonst Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) gegen Bauten auf den Nachbargrundstücken gewähren. Der hier maßgebliche § 10 NBauO, der für die Beurteilung der einzuhaltenden Abstände baulicher Anlagen auf einem Baugrundstück maßgeblich ist ("innere Abstände"), vermittelt keinen
Nachbarschutz. Somit kommen die sonst durch die Abstandsvorschriften gewährten Belange wie ausreichende Belüftung, Besonnung und Belichtung nicht zum Tragen.
..."
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Dieser Leserbrief wurde nicht ganz abgedruckt."Sollen positive Bericht Vorwürfe entkräften?
Seit einiger Zeit verfolge ich nun die Vorfälle in der Zeitung, die die heftigen Übergriffe der Braunschweiger Polizei dokumentieren. Ich war verwirrt, als ich die Artikel diesbezüglich in Ihrer Zeitung las.
Die Überschriften "Überprüfung steht jedem zu" und "Wir sind hier die Prellböcke" ließen mich zu dem Schluss kommen, es handle sich um eine Selbstdarstellung der Braunschweiger Polizei. Als ich jedoch las, dass hier die Fälle von (mutmaßlicher) Polizeigewalt von vor ein paar Wochen thematisiert werden, fragte ich mich, inwiefern dies eine einer unparteiischen Zeitung gerecht werdende Thematisierung der Vorfälle ist.
So las ich in anderen Berichten, dass die in dem Artikel Genannten den Beamten erheblich schwerere Vorwürfe machen, als dies in ihrem Artikel zur Geltung kommt. Vielmehr mutmaßen Sie und stellen Sie Ihre Version als Wahrheit dar, wenn sie von "Auseinandersetzungen mit den Beamten" sprechen, die nach den Vorwürfen der Betroffenen niemals stattfanden. Diese sprechen in anderen Berichten vielmehr von "brutalen Festnahmen" und davon, dass keine Kommunikation von Seiten der Polizeibeamten zustande kam.
Sehr deutlich wird die Einseitigkeit auch bei der Begründung der Festnahme, wo sie behaupten, die Betroffenen seien einem Platzverweis nicht nachgekommen. Sie schreiben in Ihrem Artikel, dass dies vermutlich der Fall gewesen sei. An dieser Stelle frage ich mich, wie Sie zu diesem Urteil kommen.
Auch in dem zweiten Artikel "Wir sind hier die Prellböcke", dessen Überschrift schon die Antwort eines Polizeibeamten auf die Vorwürfe darstellt, frage ich mich, ob sie durch eine positive Berichterstattung über eine Ingewahrsamnahme die in letzter Zeit so häufig aufgetauchten Vorwürfe der Brutalität und Unverhältnismäßigkeiten entkräften wollen.
Mir kam es geradezu vor, als besäßen sie die Dreistigkeit, mit der Überschrift die Polizei als Opfer darstellen zu wollen (...)"
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