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2010: Hartz-IV und Arbeitsmarktpolitik

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14 Jahre 3 Monate her #427 von Ulenspiegel
Hartz IV: Diskussion zur Änderung des SGB II

Bundesratsantrag der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zur
Änderung des SGB II:

Diese Änderungen müssen bei Wahrung der derzeitigen Rechtspositionen der Betroffenen dazu beitragen, die Verfahrenszahlen vor den Sozialgerichten einzudämmen.


Bleibt nur zu hoffen, dass dies nicht nach hinten los geht und so gesteuert wird, dass insgeheim eine Einschränkung der Bürgerrechte damit einhergeht, um Gerichtsverfahren zu erschweren bzw. im Vorfeld abzuwürgen.

Gefordert werden aber auch "klarere Vorgaben, die bei der Rechtsanwendung einerseits den rechtsuchenden Bürgern die Orientierung erleichtern, andererseits mehr bestandskräftige Entscheidungen bereits in den Verwaltungsverfahren ermöglichen und schließlich die verbleibenden gerichtlichen Verfahren vereinfachen und so zu einer Effizienzsteigerung der Sozialgerichte führen."

Dazu soll eine neue Arbeitsgruppe „Arbeitsgruppe - Maßnahmen zur Verminderung der Belastung und zur Effizienzsteigerung der Sozialgerichte“ und die „Empfehlungen zur Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit“ eingesetzt werden.

Info-PDF:
www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2009/0701-800/750-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/750-09.pdf

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14 Jahre 3 Monate her #634 von Ulenspiegel
Interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit: Überprüfunganträge sollen abgelehnt werden
Wie zu erwarten war, weist die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Mitarbeiter in den Behörden an, die Überprüfungsanträge abzulehnen. Erwerbslosen Initiativen, Gewerkschaften und sogar die Bürgerbeauftragte in Schleswig-Holstein rufen im Zuge des laufenden Hartz IV Regelsatz Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht weiterhin dazu auf, Überprüfungsanträge zu stellen.

Info: gegen-hartz.de

Weisung der BA zur „Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen“
Mit dieser Weisung wird die Geschäftspolitik der BA in der
Widerspruchs- und Klagebearbeitung klargestellt. Es wird u.a. angewiesen, sog. Stattgaben in Widerspruchsverfahren bis Sommer 2010 von derzeit ca. 60 % auf 30 % zu senken. Es wird zwar nicht mehr ausgeführt, wie dieses Ziel umgesetzt werden soll, aber es lässt sich nur umsetzen durch die bisherige Praxis: „Im Übrigen ist unter
Wirtschaftlichkeitserwägungen darüber zu befinden, ob zu einem als rechtmäßig erkannten Bescheid ein Widerspruchsbescheid gefertigt oder der Widerspruchsführer eingeladen wird, um ihn unter
Darlegung der Sach- und Rechtslage zur Rücknahme des
Widerspruchs zu bewegen“, so die BA mit vorheriger Weisung vom 29.9.2008 ( www.harald-thome.de/media/files/E-Mail_Info_29_9_08_zu_WS.pdf ).
Veröffentlichung dazu: www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/RuecknahmeWiderspruch.aspx
Mit den neuen Maßgaben für das Jahr 2010 wird deutlich gemacht, dass an der bisherigen rechtswidrigen Praxis nichts geändert werden soll. Die dortigen „Erfolgsquoten“ sollen zu Lasten der Betroffenen durchgezogen werden. Die Weisung ist hier zu finden:
www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-12-2009-VG-Leistungsgewaehrung.html

Geplante Änderungen im SGB II
Herr Rüttgers hat klargestellt, dass es zu einer „Generalrevision“ einschließlich Namenänderung im SGB II kommen wird. Er hat auch klargestellt, dass dies nach den NRW Wahlen im Mai 2010 erfolgen wird.
Hier wird von der neuen Regierung nichts Positives zu erwarten sein. Die Leistungsbezieher begünstigenden Regelungen kommen vor der Wahl (wie Erhöhung des Vermögens mit Verwertungsausschluss auf 750 EUR) Nach den Wahlen wird neoliberale Politik in Reinform hochkommen, mit Bundestags- und Bundesratsmehrheit kann die Regierung sich das dann erlauben.
Hier wird es Zeit, auf den verschieden Ebenen Widerspruch und Protest entgegenzusetzen. Eine Ebene davon ist auch, dass die Betroffenen sich dringend mehr rühren müssen, so sollten z.B. bundesweit Zahltage eingerichtet werden. Die Sozial- und Wohlfahrtsverbände müssen aktiver werden und parteiischer.
Druck jedweder Art muss auf der Straße, in
Wahlkampfveranstaltungen, bei Abgeordneten ausgeübt werden. Das was diese Regierungskoalition an demokratischen und sozialen Rechten zurückdrehen wird, wird bis auf weiteres nicht mehr korrigierbar sein. Hier ist Widerspruch und Protest ziemlich nötig...

meint Ulensp!egel

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14 Jahre 3 Monate her #760 von Ulenspiegel
Schwarz-Geld fordert Kindergeld von HartzIV-betroffenen Familien
Rückforderungen aufgrund falsch ausgestellter ALG II Bescheide

In den nächsten Wochen müssen sich viele ALG II-Bezieher auf Rückforderungen zugunsten der Behörde gefasst machen, und das obgleich das erhöhte Kindergeld von Schwarz-Gelb als sozial orientiertes Familienprojekt vorgestellt wurde. Insofern wird gerade denjenigen, die es wirklich nötig haben, das Kindergeld als Einkommen berechnet und vom Staat zurück gefordert.

Hintergrund seien falsch ausgestellte Bescheide, bei denen die letzte Kindergelderhöhung nicht an das ALG II angerechnet worden sind. Zum ersten Januar 2010 gab es eine Kindergelderhöhung um 20 Euro. Bei vielen Eltern seien laut Angaben der "Süddeutschen Zeitung" der Betrag nicht angrechnet worden.

Nach der derzeitigen Rechtslage muss die Kindergelderhöhung zum Jahreswechsel als Änderung beim Einkommen berücksichtigt werden. Folglich müssen ergangene Bescheide aufgehoben, korrigiert und
überzahlte Beträge zurückgefordert werden (§ 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X). So ist die Rechtslage, die bei schätzungsweise 2,5 Mio. Hartz IV- Beziehern, die Kindergeld bekommen, angewandt werden muss. Rechtlich ist das nicht anzugreifen, einzig klarzustellen, dass der Überzahlungsbetrag aufgrund der Regelung des § 51 Abs. 2 SGB I nicht während des Leistungsbezugs, sondern erst nach
Beendigung desselben geltend gemacht werden darf. Hier wäre zu wünschen, dass der Gesetzgeber kurzfristig eine Übergangsregelung in der ALG II-Vo schafft, die rückwirkend gilt.

Dabei ist jetzt schon klar, dass die BA durch ihre Fehler zustande gekommenen Überzahlungen nicht so ohne Weiteres zurück fordern kann. Gegen die Bescheide kann binnen 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden und falls bis zum Eintreffen des Bescheides das Geld bereits im guten Glauben ausgegeben wurde, wird es die BA mit ihren Rückforderungen noch schwerer haben. Dieser erneute BA-Fehler bedeutet einen ungeheuren Bürokratieaufwand und kostet zuletzt den Steuerzahler einige Steuergelder. Am Ende wird diese "Rückholaktion" teurer, als dieses Kindergeld bei denen verbleiben zu lassen, die es wirklich notwendig brauchen...

schlussfolgert Ulensp :dry: egel

Mehr dazu:
gegen-hartz.de

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14 Jahre 3 Monate her #814 von Ulenspiegel
Hartz IV-Kindergeldrückzahlungsforderungen der BA: Unbedingt Widerspruch einlegen
Das Erwerbslosen Forum Deutschland rät zu Widerspruch und erstmal gar nicht zu zahlen.

„Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss in mehreren hunderttausend Fällen Geld von Hartz IV-Beziehern
zurückfordern, weil durch falsche Bescheide die Erhöhung des Kindergeldes nicht berücksichtigt wurde. Der Grund: Zum
ersten Januar 2010 gab es eine Kindergelderhöhung um 20 Euro. Bei vielen Eltern ist der Betrag jedoch nicht angerechnet worden. Die Bundesagentur für Arbeit räumte den Fehler bei der
Berechnung ein, will aber dennoch einen riesigen Aufwand
betreiben, um die Gelder wieder zurück zu verlangen…“

Pressemitteilung des Erwerbslosen Forum Deutschland vom
24.01.2010

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14 Jahre 2 Monate her #835 von Ulenspiegel
2010: Neue Fachanweisungen zum SGB II
Die BA hat verschiedene neue Fachanweisungen rausgegeben und zwar zu folgenden Normen: § 6, 7, 8, 21,
30, 33, 63 SGB II.

Diese sind hier zu finden: www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html

Sanktionsstudie / Auswirkungen von Totalsanktionen bei ALG II
Ich möchte auf eine Explorationsstudie zum Thema „Auswirkungen von Totalsanktionen bei Arbeitslosengeld II – Empfängern“ hinweisen. Die Studie wurde in München erstellt und thematisiert die Problematik von 100 % Sanktionen
(inkl. Miete und Krankenversicherung) bei unter 25-jährigen Arbeitslosengeld II –Empfängern.

Sie ist auf der Webseite www.sanktionsstudie.de zum Download zu finden.

Mehr Hartz IV-Betrugfälle? Minimaler Anstieg um 0,16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
Laut einem Zeitungsberichtes seien im ersten Halbjahr 2009 mehr Missbrauchsfälle durch die zuständigen Jobcenter bei Hartz IV aufgedeckt und strafrechtlich verfolgt worden. Die Mainstream Presse macht allerdings daraus eine Topmeldung, ohne die genauen Zahlen tatsächlich zu kennen. Im Gegenteil, dem Leser wird suggeriert, dass der Anteil derjenigen "deutlich angestiegen" sei, die bei Hartz IV "betrügen" würden. So wird berichtet, dass die Anzahl der eingeleiteten Straf-und Bußgeldverfahren im Vergleich zum Vorjahr 2008 bundesweit von rund 82.000 auf 87.000 angestiegen ist. Also genau genommen um 5000 Fälle im gesamten Bundesgebiet. ...
www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mehr-aufgedeckte-betrugsfaelle-bei-hartz-iv-00661.php

Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die Vollzeitbeschäftigung im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozent abgenommen.

Nürnberg. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die Vollzeitbeschäftigung im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozent im dritten Quartel abgenommen. Im zweiten Quartel im Vergleich zum Vorjahr war ein Rückgang der Vollzeitstellen um 0,8 Prozent zu verzeichnen. [...]

www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/immer-weniger-vollzeitstellen.php

Missbrauch bei Kurzarbeit. Staatsanwälte ermitteln gegen 132 Unternehmen
„Abzocker täuschen Bundesagentur für Arbeit: Die Behörde hat in eine Zwischenbilanz zur Kurzarbeit Hunderte Verdachtsfälle von Missbrauch bei der Kurzarbeit entdeckt. Meist versuchen kleine Betriebe, bei dem Zuschussgeld zu betrügen. Immer wieder muss die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden…“ Artikel bei Spiegel online vom 02.01.2010
www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,669789,00.html

„2010 wird es noch schwieriger, einen Ausbildungsplatz zu finden:
Nach ersten Schätzungen aus der Metall- und Elektroindustrie wird es zehn Prozent weniger Ausbildungsplätze geben. Das ergibt eine Analyse der IG Metall. Gleichzeitig fehlen den Unternehmen Nachwuchskräfte. Wie das zusammen hängt und was junge Menschen tun können, fassen wir zusammen…“
Meldung der IG Metall vom 04.01.2010
www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-0A456501-36A37C06/internet/style.xsl/view_jupo_2889.htm

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14 Jahre 2 Monate her #866 von Ulenspiegel
Hartz IV-Kindergeldrückzahlungsforderungen der BA: Unbedingt Widerspruch einlegen
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„Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss in mehreren hunderttausend Fällen Geld von Hartz IV-Beziehern
zurückfordern, weil durch falsche Bescheide die Erhöhung des Kindergeldes nicht berücksichtigt wurde. Der Grund: Zum
ersten Januar 2010 gab es eine Kindergelderhöhung um 20 Euro. Bei vielen Eltern ist der Betrag jedoch nicht angerechnet worden. Die Bundesagentur für Arbeit räumte den Fehler bei der
Berechnung ein, will aber dennoch einen riesigen Aufwand
betreiben, um die Gelder wieder zurück zu verlangen…“

Pressemitteilung des Erwerbslosen Forum Deutschland vom
24.01.2010[/quote]

Dazu äußerte sich ein Leser im newsclick-Leserblog:

Kindergelderhöhung wird auf Hartz IV Leistungen angerechnet
In dem Beitrag "Armes, böses Erwachen" vom 23.01.2010 berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass den Empfängern von Hartz IV-Leistungen die Kindergelderhöhung auf ihre Bezüge angerechnet wird und ihnen somit nicht mehr Geld zur Verfügung steht. Es ist ja wohl kaum noch zu fassen, dass die Bundesregierung vollmundig eine Kindergelderhöhung für alle verspricht und die Mehrleistungen dann ausgerechnet den Ärmsten wieder aus der Tasche zieht, während alle anderen davon profitieren.

Dies ist nicht nur im höchsten Maße unsozial, sondern auch gerade in der derzeitigen Situation volkswirtschaftlich blödsinnig, denn die Hartz IV-Empfänger würden die Mehrleistungen sicherlich sofort wieder ausgeben und somit die Binnennachfrage stabilisieren.

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