Wieder macht Schünemann (CDU) Negativ-Schlagzeilen
Eine sechsköpfige Familie, die am Mittwoch in den Kosovo abgeschoben werden sollte, hat sich versteckt
.
Schünemann erneut wegen Ausländerpolitik in Kritik
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) steht wegen seiner Flüchtlingspolitik erneut in der Kritik. Die Opposition im Landtag und der niedersächsische Flüchtlingsrat forderten den Ressortchef am Dienstag auf, die Abschiebung einer Familie mit vier minderjährigen Kindern in das Kosovo zu stoppen.
WAZ
Unlautere Methoden
Bei der geplanten Abschiebung einer Familie mit vier Kindern in das Kosovo werfen die Grünen im niedersächsischen Landtag Innenminister Uwe Schünemann (CDU) unlautere Methoden vor. Er habe erst dann über die Aussetzung der Abschiebung wegen weiterer medizinischer Untersuchungen eines der Kinder informiert, als die Familie aus Angst bereits abgetaucht war, sagte die migrationspolitische Sprecherin Filiz Polat am Donnerstag. Auch der Anwalt der Familie sei davon nicht in Kenntnis gesetzt worden.
t-online
Die Organisation PRO ASYL hat speziell für Niedersachsens Flüchtlingspolitik eine eigene Rubrik aufgrund der vielen Vorfälle eröffnet. So nehmen niedersächsische Vorfälle und Beanstandungen im Newsletter der Organisation einen geraumen Anteil.
Kontroverse um Abschiebungshaft in Niedersachsen
Über die Umstände des Todes des Abschiebungshäftlings Slawik C., der sich im Juli 2010 in der Justizvollzugsanstalt Langenhagen erhängt hat, wird nach einem
Urteil des 5. Senates des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe
erneut gestritten. Der BGH hat entschieden, der
Haftbefehl sei rechtswidrig gewesen. Dem Kreis Harburg sei beim Haftantrag ein
formaler Fehler unterlaufen.
Die
Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 24.11.2011
auch darüber, dass dies
nicht der erste Fehler ist, der dem Kreis bei der Behandlung von Slawik C. „unterlaufen“ ist. Eine Stellungnahme des Landesinnenministeriums nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird vom
niedersächsischen Flüchtlingsrat
heftig kritisiert.
Das Innenministerium behauptete, die Auslegung der Gesetze durch den BGH sei dem Innenministerium erst seit Januar 2011 bekannt gewesen. Das kann leicht widerlegt werden. Der niedersächsische Flüchtlingsrat wirft dem Innenministerium u.a. vor, sich bisher nicht genötigt gesehen zu haben, die Ausländerbehörden fachaufsichtlich zu mehr Sorgfalt bei Haftanträgen aufzufordern, obwohl es bereits in den letzten zwei Jahren eine Vielzahl von Entscheidungen zur Rechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit von Haftanordnungen durch BGH und Bundesverfassungsgericht gegeben habe.
In einer
Erklärung vom 30. November 2011
hat auch Rechtsanwalt Peter Fahlbusch nachgelegt und angemerkt, dass auch nach dem Fall Slawik C. Abschiebungshaft in Niedersachsen rechtswidrig angeordnet werde. Nach dem Fall der
Familie Nguyen, bei dem inzwischen die Rückholung der abgeschobenen Familienangehörigen konkret angekündigt ist, hat das Ansehen von Innenminister Schünemann ein weiteres Mal Schaden genommen.
Kritik an Entwurf zur Änderung der niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat den niedersächsischen Innenminister Schünemann nach Vorlage eines Entwurfes zur Änderung der niedersächsischen
Härtefallkommissionsverordnung kritisiert
. Der Innenminister habe die längst geplanten Verschärfungen teilweise bestätigt bzw. nur modifiziert. Der vorgelegte Entwurf sei eine Bekräftigung und Festschreibung der bisherigen von Schünemann verantworteten Praxis. Ein Leitartikel in der HAZ vom 19. November 2011 kommentiert dies unter der Überschrift: „Lebenslügen“.
Flüchtlingsrat kritisiert Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert in einer
Pressemitteilung
vom 28. November 2011 die Haltung des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann in Sachen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. In Reaktion auf eine Anfrage der Links-Fraktion im Landtag hatte Schünemann die Inobhutnahme und das Clearingverfahren in Niedersachsen erläutert. Der Flüchtlingsrat kritisiert, dass es in Niedersachsen
keine rechtlich verbindlichen Standards gebe und dass die Praxis von der Theorie abweiche. Ganz besonders betreffe das die in Niedersachsen weit verbreitete Praxis, unbegleitete Flüchtlinge, die sich als Minderjährige bei den Behörden melden, nach der Inobhutnahme für volljährig zu erklären.
Die Beispiele zeigen, das Ganze hat schon eine gewisse Methode. Düster!
Helmhut