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§ 3
Zweck und Aufgaben
(1) Die Stiftung soll die kulturellen und historischen Belange des ehemaligen Landes Braunschweig wahren und fördern. Ihr obliegt es insbesondere, unbeschadet gleichgerichteter Förderung durch das Land
aus den Erträgen des Teilvermögens Braunschweigischer Vereinigter Kloster- und Studienfonds kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke im ehemaligen Land Braunschweig zu fördern,
aus den Erträgen des Teilvermögens Braunschweig-Stiftung die Technische Universität Braunschweig, das Staatstheater Braunschweig und das Braunschweigische Landesmuseum zu fördern.
www.schure.de/22100/brkulturstiftg.htm
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Die Pervertierung der Rechtsstaatlichkeit oder die Verschiebung von Wahrheit
Geschrieben von: Karl Fr. Eckhardt
(Kommentar zur Stellungnahme von BUND und NABU)
Paragraph 20a des Grundgesetzes verpflichtet unser Gemeinwesen zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere.
Ganz im Einklang mit dem Grundgesetz und EU-Naturschutzbestimmungen beschloss der Rat am 18. Juli mit der: "Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung 'Querumer Holz' samt Erweiterung des EU-Vogelschutzgebietes 'Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg'" den natürlichen Lebensgrundlagen und den Lebewesen in eben diesem Waldstürck einen besonderen Schutz angedeihen zu lassen.
Per erlassener Verordnung bestimmte der Rat der Stadt Braunschweig:
- dass der Charakter dieses Landschaftsschutzgebietes: "zu erhalten, wiederherzustellen und zu entwickeln ist",
- dass es um den "Erhalt und die Förderungen von stabilen, überlebensfähigen Beständen der hier vorkommenden wertbestimmenden Brutvogelarten" geht, sowie
- um die "Sicherung störungsfreier Brut-, Aufzucht- und Nahrungshabitate,
- .... usw.
Das überaus Abstoßende und Perfide an diesem Unternehmen ist, dass Landschaft und Pflanzenwelt hier unter ganz speziellen Schutz gestellt wurden, allein um sie großflächig zu vernichten (mit einer selbst erteilten Ausnahmegenehmigung zur Erweiterung der Start- und Landebahn).
Wie kann ein Gemeinwesen Respekt vor der Rechtsstaatlichkeit, ja Respekt vor dem Leben erwarten, wenn - wie hier der alte Rat der Stadt Braunschweig - quasi in institutionalisiert-betrügerischer Absicht eine rechtsverbindliche Verordnung zum ganz besonderen Schutz des Lebens einer Tierwelt erlassen wurde, mit dem alleinigen Zweck, umso leichter massenhaft zu töten?
www.unser-braunschweig.de/index.php?option=com_content&view=article&id=416:071106-die-pervertierung-der-rechtsstaatlichkeit-oder-die-verschiebung-von-wahrheit-teil-22&catid=38:verschiebung-nur-karl&Itemid=80
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Am Flughafen fallen die ersten Bäume
Die umstrittenen Arbeiten beginnen: Noch in dieser Woche werden am Braunschweiger Flughafen die ersten Bäume gefällt, um Platz für die Verlängerung der Start- und Landebahn zu schaffen. Umweltschützer kündigen Proteste an.
„Am Mittwoch erfolgt die Auftragsvergabe. Wann es anschließend genau losgeht, kann ich noch nicht sagen. Das ist Sache des Auftragnehmers“, sagt Reinhard Manlik, der Aufsichtsratschef der Flughafen-Gesellschaft. [...]
Weshalb sich hier der NABU so zögerlich äußert bzw. von der Zeitung so zögerlich dargestellt wird, erschließt sich mir nicht ganz. Manlik hält indes die Proteste für unwahrscheinlich und bezeichnet sie als "unsinnig". Am Ende jedoch die unausweichliche Drohung in die Reihen engagierter Naturschützer...Proteste von Umwelt- und Naturschützern wird es hingegen geben. Das zumindest kündigen mehrere Bürgerinitiativen an, die gegen den Ausbau sind. In einer Erklärung heißt es: „Der Rechnung, wonach kein oder nur geringer Widerstand der Bevölkerung bei Beginn der Rodungsarbeiten zu erwarten ist, wird widersprochen. Jeder einzelne Baum wird verteidigt.“ Der Nabu möchte sich zu geplanten Aktionen nicht äußern. Fuchs: „Ich bitte um Verständnis.“
Sollte es zu nicht angemeldeten Versammlungen kommen, würden die Beamten prüfen, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt.
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