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Rosenbaum schrieb: Elf Jahre nach Ingangsetzung der Privatisierung des Hochbauamtes (Fachbereich 65) steht am 21.7.2015 die Abkehr von diesem Unterfangen auf der Tagesordnung - und alle Fraktionen scheinen sich einig zu sein:
die vor elf Jahren einmütig unter dem Ex-OB Hoffmann eingeleitete Privatisierung war ein teurer Irrweg.
Siehe dazu die Presse-Mitteilung der BIBS-Fraktion
Presseerklärung 17.7.2015
Zwei Millionen Euro bei Privatisierung des Hochbauamtes verspielt - BIBS-Fraktion begrüßt die Umkehr aus einer Sackgasse
Im Dezember 2004 brachte der Rat einmütig die Privatisierung des Hochbauamtes (Fachbereich 65) auf den Weg, elf Jahre später kommt nun die Kehrtwende.
Alle Fraktionen sind sich einig und stimmten im Finanzausschuss am 9.7.2015 und im VA am 14.7.2015 für die Vorlage der Verwaltung, den Sonderweg des FB 65 zu beenden.
Das seinerzeitige Ziel, nicht nur öffentliche Dienstleistungen wie Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Verkehrs-Ampeln, sondern auch Ämter in selbständige "Regiebetriebe mit kaufmännischen Grundsätzen" auszugliedern, erwies sich als ein teurer Irrweg.
Nun heißt es in der Ratsvorlage zum 21.7.2015 kurz und bündig:
„Die Sonderrechnung des FB 65 Hochbau und Gebäudemanagement wird aufgelöst und der FB 65 in den städtischen Haushalt zurückgeführt.“
Die Verwaltung erwartet durch diesen Schritt für das Jahr 2017 eine Kostenreduktion um 147 Tausend €, ab 2018 um 197 Tausend €.
Die BIBS-Fraktion beziffert den Gesamtschaden für die Stadt auf 2 Millionen €; dieser Schätzung mochte der Finanzdezernent in der VA-Sitzung nicht widersprechen. ...
Nun wird aus der Rückführung des Hochbauamtes in die direkte Ämter-Struktur zum 1.1.2017 erst einmal nichts, wie der Finanzdezernent Geiger mitteilt.
Man schaffe das nicht so schnell, neuer Termin soll sein: 1.1.2019 -
zusätzliche Kosten für die Stadt: pro Jahr 197 Tsd. Euro:
... erscheint die Rückführung des FB 65 in den Haushalt frühestens zum 1. Januar 2019 möglich.
Der Weiterbetrieb des FB 65 verursacht Kosten i.H.v. ca. 197 TEUR jährlich.
Mitteilung vom 3.1.2017 - Vorlage - 16-03377
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