"Die SPD im Braunschweiger Rat hat ihre positive Haltung zum geplanten Kongresshotel auf dem ehemaligen FBZ-Gelände bekräftigt. Es sei ein Erfolg der SPD, dass die schwarz-gelbe Ratsmehrheit im Zusammenhang mit dem Nobelhotel erstmals zwei SPD-Forderungen zugestimmt habe, sagte Fraktionschef Manfred Pesditschek in Anspielung auf die Pläne der Stadt, ein weiteres Tagungshotel an der Stadthalle sowie ein neues soziokulturelles Zentrum zu errichten..."
"Zugleich wies der Politiker kritische Äußerungen aus den kleineren Oppositionsfraktionen zurück. Die Entscheidung über den Verkauf des FBZ-Geländes falle eindeutig in die Zuständigkeit des amtierenden Stadtrates, sagte Pesditschek gegenber Radio Okerwelle."
www.okerwelle.de" ... Auch der von der Linksfraktion geäußerte Vorwurf, die Stadt verschenke ein Supergrundstck an einen Investor, sei abwegig, so Pesditschek. Der Kaufpreis bewege sich ungefähr auf demselben Niveau wie in den Verhandlungen mit dem früheren Investor Kanada-Bau.
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Aus der Akteneinsicht über die Vorgänge zum FBZ-Abriss durch Kanada-Bau:
7.1.2010 ... prüffähige Rechnung seitens Kanada-Bau
A + S 3-10 2009 226.126,95 €
Arch.W.&M.,Berlin 38.838,98
Ingenieurbüro V. Abrißkonzept 7.323,56
BS-Energy, Anpass.öff.Beleuchtg. 2.975,00
A + S SiGeKo 1.785,00
Stadt BS, Gebühren 1.752,50
Assmann Abbruch 567,65
Öffentliche, Haftpflicht 38,08
Gesamt 279.406,95
24.2.2010 Prüfung durch FB 65 (Herrn K.):
Abbruch wurde nach beschränkter Ausschreibung zum Pauschalfestpreis von 190.400 € an A+S Betondemontage in Lehrte vergeben. Hinzu kamen Nachtragsleistungen .... Erhöhung auf 226.126,18 €
Anmerkungen der Rechnungsprüfung durch Herrn K. (FB 65):
1. Verfüllung Keller mit Bauschutt ist unzulässig gemäß Antragsgenehmigung vom 14.1.2009.
2. Es bestand die Auflage in der Abbruchgenehmigung, angrenzende offene Dachflächen der Maschinenhalle zu schließen und zu sichern. Dach- und Wandabschluß ist offen und der Witterung ausgesetzt.
3. Baunebenkosten hier insbesondere die Arch.rechnung erscheint mir unangemessen hoch. Architektenbüro S.&M. wurden zum Stundennachweis beauftragt. Das ist sehr ungewöhnlich. Vergleichsrechnung nach HOAI ergibt 16.000 € + NK + Fahrtkosten, erscheint zusammen ca. 20.000 € angemessen.
9.3.2010 Stadtkasse weist deswegen zunächst nur Abschlag an Kanada-Bau in Höhe von 200.000 € an.
10.3.2010 FB 61, Abfallüberwachung (W.).
Verfüllung, wie in vorliegendem Fall die Nutzung von Bauschutt ist grundsätzlich ausgeschlossen, unabhängig von möglichen Schadstoffbelastungen des Bauschutts...
vorgenommene Verwertung entspricht nicht den geltenden öffentlichen Vorschriften... sind dem Bauherrn umfassend dargelegt worden.
Für das weitere abfallrechtliche Vorgehen ist es erforderlich, die durch die illegale Verfüllung hervorgerufene Umweltgefährdung zu klären. Hierfür ist die gutachterliche Untersuchung der verfüllten Bereiche erforderlich. Da die Sohle teilweise ins Grundwasser reicht, befindet sich auch Bauschutt im Grundwasser.
Erstellung des Gutachtens durch GGU (Blätter 174-181 der Akte) u.a. mit Arsenbefunden...
05.05.2010 Anweisung Gutachten-Kosten (Rechng. GGU) in höhe von 3.301,06 €
17.05.2010 FB 61 (W. und C.): Blätter 182,183 und 195 der Akte:
Unter Zugrundelegung der abfallrechtlichen Richtwerte ist die gesamte Verfüllung als gefährlicher Abfall einzustufen. Aufgrund der chemischen Verunreinigungen zu einen und der Verunreinigungen mit Baustellenabfällen zum anderen ist die Verfüllung zudem als strafrechtlich relevante illegale Abfallbeseitigung anzusehen...
... sonst keine vergleichbaren Verunreinigungen mit Arsen. "Die Umweltrelevanz der Verfüllung ist damit als hoch anzusehen" (10-11-fache Überschreitung). Zudem ist die Herkunft der Verunreinigungen nicht geklärt.
3.6.2010 Schreiben der Stadt an Kanada-Bau:
Kanada-Bau hat gegen die Auflagen verstoßen... "da Sie entgegen den Vorgaben der baurechtlichen Abbruchgenehmigung vom 14.1.2009 beim Abbruch die Kellerräume verfüllt haben".
Gutachter kam bei Beprobung zu dem Ergebnis, daß nicht recycelter Bauschutt aus der Abbruchmaßnahme verfüllt wurde. Es wurden dabei erhebliche Schadstoffbelastungen festgestellt.
28.07.2010 FB 65.4 (Gl.) an FB.20.2 (Gr.): Blatt 233
…laut Vertrag, den Kanada-Bau mit Abbruchunternehmen geschlossen hat, war die Schadstoffentsorgung Bestandteil des Pauschalauftrages und damit im Preis von 226.126,18 € abgegolten. Insofern ist der Aushub und die Entsorgung des in das Kellergeschoß verbotenerweise eingefüllten schadstoffhaltigen Materials absolut Sache von Kanada-Bau und darf der Stadt BS keinen Cent kosten. Eine Auflistung der Gebäudeschadstoffe lag der Fa. Kanada-Bau vor (ganzer Aktenordnung in der Bauakte, die zum Abbruch von der Stadt ausgehändigt worden ist).
Es können von der Fa. Kanada-Bau - wenn überhaupt - die Diff.kosten zwischen Verfüllung von mineralischem schadstofffreien Bauschutt und der Verfüllung mit Z1-Material geltend gemacht werden, selbst das halte ich schon für sehr zweifelhaft, weil die Fa. Kanada-Bau zweifelsohne mit der Verfüllung der Kellerräume mit Bauschutt gegen die Auflagen der Abbruchgenehmigung verstoßen hat. ...
4.8.2010 FB 61.4 W. an FB 20.2 Gr.:
Es sollte weiterhin geprüft werden, ob die Untersuchungen zu Lasten der Fa. Kanada-Bau durchgeführt werden können.
9.9.2010 email Gr. an Em.:
…beigefügt seinerzeitiges Angebot von A+S vom 23.2.09 über Kellerabbruch einschl. Herausnahme des verfüllten Bauschutts = 39.000 €. Da jedoch Verfüllung mit Bauschutt nach der Abbruchgenehmigung nicht zulässig, ist das Ausheben des verfüllten Bauschutts einzig und allein Sache von Kanada-Bau.
Beim Wiederverfüllen der Kellerräume könnte Kanada-Bau max. die Differenz der Materialien (ZNull) geltend machen. Bei ca. 1.200 Kubikmeter Verfüllmaterial schätze ich die Diff.Kosten auf ca. 1.200x 10 € = 12.000 € netto. Vom Abbruch des Kellers selbst sollte wegen der Unwägbarkeiten beim Eingriff in das Umfeld des Kellers abgesehen werden.
18.11.2010 FB 20 (Besprechungsprot. Em.):
Herr H. erklärt, dass es laut Auftrag von Kanada-Bau an das Abbruchunternehmen vorgesehen war, die Kellerräume mit zu verwendendem Bauschutt zu verfüllen, auch wenn das nach der Baugenehmigung nicht zulässig war.
29.3.2011 Zweites GGU-Gutachten: 2.426,14 €
20.6.2011 Abrechung Kanada-Bau an Stadt:
Rechng. vom 7.1.2010: 279.406,95 €
Herausholen u. Entsorgung des Bauschutts 64.260,00
abzügl. erhaltenen Abschlag 200.000,00
Restzahlung 143.666,95 € (wurden ohne Murren seitens der Stadt für die genannten Leistungen anerkannt!)
...wobei die Stadt allerdings dann die Kosten des ersten GGU-Gutachtens über 3.301,06 abgesetzt hat.
...Soweit das Wesentliche
[/size]Anfrage zum Finanzausschuss
Für den Abriß des FBZ erkannte die Stadt am 20.6.2011 Kosten in Höhe von 343.666,95 € an.
Darin enthalten sind auch nachträglich entstandene Kosten aufgrund einer illegalen Verfüllung des Kellers mit Bauschutt.
In einem Vermerk des FB 61 wurde am 17.Mai 2010 dazu festgestellt: "...aufgrund der chemischen Verunreinigungen zum einen und der Verunreinigungen mit Baustellenabfällen zum anderen ist die Verfüllung als strafrechtliche relevante illegale Abfallbeseitigung anzusehen."
Dieser Umstand verstoße zudem explizit gegen die baurechtliche Abbruchgenehmigung vom 14.1.2009, wie einem Schreiben der Stadt vom 3.6.2010 dem Vertragspartner Kanada Bau mitgeteilt worden ist.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Warum trägt die Stadt die Kosten des Entfernens illegal verfüllten Bauschutts?
2. Wieso trägt die Stadt seitens Kanada Bau geltend gemachte Architektenkosten in Höhe von rd. 39.000 €, obwohl diese bereits im FB 65 laut Vermerk vom 24.2.2010 als "unangemessen hoch" aufgefallen waren und nach Architekten-Abrechnungsordnung (HOAI) in einer Vergleichsrechnung höchstens 20.000 € errechnet worden waren?
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Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Warum trägt die Stadt die Kosten des Entfernens illegal verfüllten Bauschutts?
2. Wieso trägt die Stadt seitens Kanada Bau geltend gemachte Architektenkosten in Höhe von rd. 39.000 €, obwohl diese bereits im FB 65 laut Vermerk vom 24.2.2010 als "unangemessen hoch" aufgefallen waren und nach Architekten-Abrechnungsordnung (HOAI) in einer Vergleichsrechnung höchstens 20.000 € errechnet worden waren?
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@ Rosenbaum,
wenn das Grundstück "Nîmesstraße 2" nicht Kanada-Bau gehört, wem dann? Der Stadt?
Gruß
Helmhut
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