Hallo Ulenspiegel,
hier vertraut natürlich niemand auf die BZ, deswegen ja auch die eigenständigen Medien der BI´s.
Nun war es - mal wieder, wie so oft - die Lokalredaktion, die auf die Fraktionen zugegangen ist und um eine kurze Stellungnahme gebeten hat.
Dem kommen wir dann jeweils nach, auch wenn die Resultate meistens sehr dürftig sind.
Hätten wir nur darauf vertraut, wäre der hiesige Artikel auf der Startseite ja schon gestern nicht nötig gewesen, oder ?
Unsere offizielle Stellungnahme unter BIBS-Fraktion und Pressemeldungen in aller Kürze, wie vom Redakteur Fiene gewünscht, ist nur "2.Wahl":
www.bibs-fraktion.de/index.php?id=42
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
UNSER-BRAUNSCHWEIG wäre natürlich super, fürchte aber, dass das Thema brandheiß diskutiert werden müsste. Und die nächste Ausgabe von UNSER-BRAUNSCHWEIG kommt wann?
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Zitat:
UNSER-BRAUNSCHWEIG wäre natürlich super, fürchte aber, dass das Thema brandheiß diskutiert werden müsste. Und die nächste Ausgabe von UNSER-BRAUNSCHWEIG kommt wann?
ZEITUNG "Unser Braunschweig" . 2. Jg., Nr.3 :
Redaktionsschluss: 10.1.2010
Ausgabetag: 24.1.2010.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Anfrage zum Finanzausschuss
Für den Abriß des FBZ erkannte die Stadt am 20.6.2011 Kosten in Höhe von 343.666,95 € an.
Darin enthalten sind auch nachträglich entstandene Kosten aufgrund einer illegalen Verfüllung des Kellers mit Bauschutt.
In einem Vermerk des FB 61 wurde am 17.Mai 2010 dazu festgestellt: "...aufgrund der chemischen Verunreinigungen zum einen und der Verunreinigungen mit Baustellenabfällen zum anderen ist die Verfüllung als strafrechtliche relevante illegale Abfallbeseitigung anzusehen."
Dieser Umstand verstoße zudem explizit gegen die baurechtliche Abbruchgenehmigung vom 14.1.2009, wie einem Schreiben der Stadt vom 3.6.2010 dem Vertragspartner Kanada Bau mitgeteilt worden ist.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Warum trägt die Stadt die Kosten des Entfernens illegal verfüllten Bauschutts?
2. Wieso trägt die Stadt seitens Kanada Bau geltend gemachte Architektenkosten in Höhe von rd. 39.000 €, obwohl diese bereits im FB 65 laut Vermerk vom 24.2.2010 als "unangemessen hoch" aufgefallen waren und nach Architekten-Abrechnungsordnung (HOAI) in einer Vergleichsrechnung höchstens 20.000 € errechnet worden waren?
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.