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Bündnis gegen Rechts in BS

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7 Jahre 8 Monate her - 7 Jahre 8 Monate her #11258 von Nachtschatten

Nach Höcke kann es eigentlich nicht mehr schlimmer werden- oder?

Sind die Verantwortlichen in Broitzem eigentlich rechts oder einfach nur "naive Biedermänner" und stellen deshalb von Storch den Gemeinschaftraum zur Verfügung?

Erneut holt sich die AFD-Braunschweig prominente Unterstützung für den Kommunalwahlkampf. Die stellvertretende Bundesvorsitzende, Beatrix von Storch, wird am 23.08. der Einladung nach Braunschweig folgen und ihre Erfahrungen aus der praktischen Politik schildern.

In einer lockeren Gesprächsrunde wird sie sich außerdem den Fragen der Zuhörer stellen und mitdiskutieren. Veranstaltungsort ist das Gemeinschaftshaus Broitzem, Beginn: 19:00 Uhr.

von: regionalbraunschweig.de/beatrix-von-storch-kommt-nach-braunschweig/


Im AfD Sprachgebrach findet sich immer wieder das kreative Wort "Biodeutscher", was nicht weniger als "arisch" bedeutet.

Deshalb brauche ich nicht zur Veranstaltungen der AfD zu gehen, um mich dann zu überzeugen wie rechtsextrem die AfD, durch die Trennung Ihrer demokratisch - liberalen Mitglieder schon geworden ist.

"Das Bio-Deutsche" des Björn Höcke (AfD)
Veröffentlicht: Dienstag, 16. August 2016, Geschrieben von Jörn Halusa:

braunschweig-spiegel.de/index.php/politik/politik-allgemein/7111-der-bio-deutsche-von-bernd-hoecke




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Letzte Änderung: 7 Jahre 8 Monate her von Nachtschatten.

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7 Jahre 8 Monate her #11259 von Alarice
Der vierte Verhandlungstag im Verfahren vor dem Amtsgericht Braunschweig am 19.08.2016 gegen einen Anti-Bragida-Demonstranten wegen vermeintlicher Körperverletzung an einer Bragida-Demonstrantin am 26.04.2016 führte zu einer Verfahrenseinstellung gemäß § 153 a StPO unter der Auflage der Zahlung von 300 EUR an das Aktionsbündnis gegen Rechts.

Über den 3. Verhandlungstag am 01.08.2016 wurde an dieser Stelle berichtet, weitere Verlinkungen zu den ersten Terminen sind dort absteigend zu finden:

3. Verhandlungstag am AG BS gegen Anti-Bragida-Demonstranten

Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll der halbtags berufstätige, angeklagte Vater von fünf Kindern am 26.04.2015 an den Absperrungen zum Versammlungsort der Bragida auf dem St.-Nicolai-Platz eine Teilnehmerin dieser Kundgebung in die Absperrgitter gedrückt haben, so dass sie sich multiple Verletzungen zuzog. Die bisherigen Zeugenvernehmungen führten teils zu widersprüchlichen Angaben, dagegen enthielten die Polizeiberichte alle denselben Datumsfehler mit einer vermeintlichen Tatzeit im Herbst 2015.

Nachdem die Zivilbeamtin L. H. der Bereitschaftspolizei Hannover, die den Angeklagten am Tattag zwei Stunden lang verfolgt hatte, sich bei ihrer Zeugenaussage am 27.06.2016 nur noch an eine dunkle Bekleidung des damals Tatverdächtigen, aber an keine weiteren Details mehr erinnern konnte, und zudem die Löschung des von ihr vom Verdächtigen gefertigten Handy-Fotos gestehen musste, sagte am Freitag der 35-jährige Polizeikommissar A. B. der Bereitschaftspolizei Oldenburg, der in zivil zusammen mit Kommissarin L. H. den Angeklagten verfolgte, aus, dass er sich nicht besonders auf den Aussagetermin vorbereitet hätte. Er selbst hätte die Körperverletzung nicht gesehen, die Hannoveraner Kommissare, die an den Absperrungen die Tat beobachtet hätten, kenne er nicht. Er hätte von seinem Zugführer B., der folglich nicht der Zugführer der Hannoveraner Beamten sei, die Beschreibung einer männlichen Person an den Absperrungen, ca. 50 Jahre alt, ca. 175 cm groß, mit schwarzer Lederjacke erhalten, die er suchen sollte und nach relativ kurzer Zeit gefunden hätte. Nach zweistündiger Verfolgung sei die Zielperson vor dem Rizzi-Haus von uniformierten Beamten angesprochen worden.

Auf Nachfrage des Göttinger Strafverteidigers Rasmus Kahlen, wie sich der Zeuge sicher sein könne, unter den nach eigenen Angaben ca. 150 Gegendemonstranten die richtige Person ausgewählt zu haben, gab dieser an, mit seinem Zugführer telefoniert zu haben, der ihm die Richtigkeit seiner Auswahl anhand seiner Beschreibung und Bewegung des Tatverdächtigen bestätigt hätte. Er selbst sei bei der Festnahme des Verdächtigen, die durch seine (Oldenburger) Einheit erfolgte, nicht beteiligt gewesen, jedoch sein Zugführer. Er selbst hätte kein Foto des Verdächtigen gefertigt, sondern nur seine Kollegin L. H. An spezifische Details der Ärmel der Zielperson konnte sich der Kommissar nicht mehr erinnern, nur an eine schwarze Lederjacke.

Richterin Bettge merkte an, dass laut Protokoll die Einheit EICHE die Festnahme durchgeführt hätte. Die gehört jedoch zur Bereitschaftspolizei Hannover (Anmerkung Alarice). Allerdings sagte Kommissarin L. H. am 27.06.2016 aus, dass die Zielperson mit Kräften aus Göttingen festgenommen worden sei.

Der 41-jährige Zeuge K. S. hat als technischer Beauftragter der Zentralen Kriminalinspektion Braunschweig zwei der vormals vier Diensthandys, mit dem das Foto des Verdächtigen am 26.04.2015 aufgenommen worden sein könnte, auslesen lassen, wobei ca. 460 000 Datensätze ausgewertet werden müssten, um mögliche Bildinhalte zu erhalten. Eine Sachbearbeiterin des Staatsschutzes hat in zwei Stunden Auswertung des Flashspeichers beispielhaft lediglich eine Vielzahl von Seiten mit testbildartigen Farbverläufen rekonstruieren können. Eine vollständige Auswertung würde mehrere Wochen, wenn nicht gar Monate dauern, wobei schon nach zehn Rücksetzungen des Handys in den Werkszustand die Wahrscheinlichkeit einer Wiederherstellbarkeit des Fotos nahezu gegen null ginge. Schon gar nicht wäre eine Suche nach Datum möglich.

Richterin Bettge stellte nun die rhetorische Frage nach der weiteren Verfahrensweise. Die Auswertung der Datenträger mit einem Volumen von jeweils 33 bis 64 GB fragmentierter Inhalte würde mehrere Wochen beanspruchen und stünde in keinem Verhältnis mehr zum zu erwartenden Ergebnis.

Folgender eklatante Widerspruch wurde an dieser Stelle, zumindest öffentlich, nicht noch einmal hervorgehoben: Der Zeuge P.-M. S. und alle gehörten Polizisten konnten sich an einen dunkel bzw. schwarz bekleideten Tatverdächtigen, gar mit Lederjacke, erinnern, der über mehrere Stunden durch die Stadt verfolgt wurde, während die Geschädigte jedoch bei der Attacke durch eine männliche Hand in ihr Gesicht einen mit einer hellgrauen Strickware bekleideten Arm erkennen konnte, an dem sie bis in den Ärmel hineinblicken konnte.

Rechtsanwalt Rasmus Kahlen plädierte für eine Einstellung des Verfahrens, ansonsten müsste zumindest noch Zugführer B. gehört werden, da die Informationskette innerhalb der verschiedenen Polizeieinheiten ansonsten unsicher sei. Der Staatsanwalt hielt eine Einstellung, für die er mit seiner Dienststelle erst Rücksprache halten müsste, für ungewiss.

Nach 50-minütiger Sitzungsunterbrechung für Rechtsgespräche fasste Richterin Bettge die tragenden Elemente sowie das Ergebnis der Verständigung wie folgt zusammen: Es kristallisierten sich für die Beteiligten nur zwei möglicherweise zustimmungswürdige Verfahrensweisen heraus.

1. Eine Bildauswertung der fragmentierten Handydaten führe zu einer Verfahrensaussetzung bis mindestens November oder Dezember mit der Folge einer kompletten Neuverhandlung – und das bei äußerst fraglichem Resultat. Zudem wäre zusätzlich der Zugführer B. zu laden. Bei den möglichen Ergebnissen wisse man nicht, ob das Verfahren in die eine oder andere Richtung kippen könne, je nach be- oder entlastendem Ergebnis.

2. Das Verfahren wird gegen Zahlung von 300 EUR an das Aktionsbündnis gegen Rechts innerhalb von sechs Monaten eingestellt.

Beschlossen wurde mit Zustimmung der Verfahrensbeteiligten Alternative 2. Dabei machte Richterin Bettge, besonders mit Blick auf die anwesende Geschädigte deutlich, dass dadurch die Bedeutung der Tat, die sie als verabscheuungswürdig bezeichnete, keinesfalls herabgewürdigt werde.

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7 Jahre 7 Monate her - 7 Jahre 7 Monate her #11260 von Nachtschatten

Hallo Liebe Alarice, herzlichen Dank für deinen, wie immer, guten Bericht!

Jetzt habe ich eine Frage: wenn das Verfahren eingestellt ist, wer muß dann das Geld an das Bündnis gegen Rechts zahlen?

Was ich übrigens für eine echt coole Entscheidung halte :).

Letzte Änderung: 7 Jahre 7 Monate her von Nachtschatten.

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7 Jahre 7 Monate her #11261 von Alarice
na selbstverständlich der Angeklagte gem. § 153 a StPO , dafür bekommt er auch keinen Eintrag ins Bundeszentralregister

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7 Jahre 7 Monate her - 7 Jahre 7 Monate her #11262 von Nachtschatten
Danke für die Info!
Ist das aber nicht wie ein indirektes Schuldeingeständnis?
Letzte Änderung: 7 Jahre 7 Monate her von Nachtschatten.

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7 Jahre 7 Monate her - 7 Jahre 7 Monate her #11263 von Nachtschatten

"Rechte Straftaten gestiegen: Bündnis zeigt sich besorgt", regionalbraunschweig, 20.8.2016:

"... Im Vergleich zu anderen Städten steht Braunschweig hier inzwischen sogar an der ersten Stelle in Niedersachsen.
Und die Zahlen steigen weiter an.

Wir sehen diese Entwicklung mit großer Sorge, insbesondere auch weil immer wieder der Eindruck entsteht, dass Polizei, Verwaltung, Politik und Medien dieses Problem nicht immer ernst genug nehmen, ja manchmal sogar herunterspielen.
Die Stadt sollte hier verstärkt Handlungskonzepte gegen rechte Gewalt, gegen rechte Provokations- und Raumaneignungstrategien und rechtspopulistische Stimmungsmache entwickeln....".

Weiterlesen auf: regionalbraunschweig.de/rechte-straftaten-gestiegen-buendnis-zeigt-sich-besorgt/


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