Ich gebe hier einen Beitrag ein, der ursprünglich zum Thema "Naturschutzauflagen" Fällungsarbeiten ausgesetzt" gehört, aber aufgrund der aktuellen Ereignisse hier m.E. besser aufgehoben ist.
Unter o.g Thema war der Wunsch geäußert worden, die an die Untere Naturschutzbehörde ergangene "Auflistung der Verletzungen von Naturschutzrecht und Planfeststellungsauflagen" als PDF-Datei einzustellen, da manche LeserInnen offenbar Probleme haben DOC-Dateien zu öffnen.
Hier also die "Auflistung" als PDF-Datei (allerdings ohne Fotos - Dank an Klaus Marwede für die Übermittlung).
Was mich aber wesentlich veranlasst die "Auflistung" hier noch einmal zu veröffentlichen, ist der Umstand, dass
bisher von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde KEINEM DER AUFGELISTETEN KRITIKPUNKTE WIDERSPROCHEN WURDE - D.H. DIE VERLETZUNGEN DES NATURSCHUTZRECHTES UND DER PLANFESTSTELLUNGSAUFLAGEN FINDEN IN DER BESCHRIEBENEN WEISE TATSÄCHLICH STATT!!
Diese klaren Verstöße werden allerdings von der Unteren Naturschutzbehörde als "implizierte Ausnahmetatbestände" gerechtfertigt, hierzu gehören auch naturschutzrechtliche Ausnahmen und Befreiungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich im Planfeststellungsbeschluss aufgeführt sind. Dennoch werden selbst solche "vergessenen" Entscheidungen und Ausnahmetatbestände als mit dem Planfeststellungsbeschluss erteilt gewertet - eine für den normalen Sterblichen kaum nachvollziehbare und geradezu perfide erscheinende Rechtspraxis..
Dies bedeutet für mich, umwelt- und naturschutzorientierte Auflagen in einem Planfeststellungsbeschluss sowie eigentlich das Naturschutzrecht insgesamt sind eine Farce - denn derjenige, der einen rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss in Händen hält, kann im Prinzip machen was er will - über die "implizierten Ausnahmetatbestände" hat er Freibriefe für alles..
Wolfgang
Anhang Auflistung_Verletzungen_Auflagen_Planfeststellungsbeschluss_UNBOhne_Fotos24_01_2010_1.pdf nicht gefunden