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Fördermittel-Erschleichung zum Ausbau eines VW-Flughafens ?

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13 Jahre 11 Monate her - 13 Jahre 11 Monate her #3300 von Rosenbaum
Im aktuellen Geschäftsbericht gibt Herr Gelfert
für die Flughafengesellschaft mit Datum 20. Juni 2010 folgende ganz erstaunliche Erklärungen ab:

Die Finanzierung der Start-/Landebahn ist gesichert. Der Ausbau wird mit Investitionsmitteln der Gesellschafter und mit EU-Fördermitteln finanziert.


Feststellung:
Das stimmt nicht, vielmehr hat die EU im Gegenteil eine Förderbeteiligung ausgeschlossen.
Stattdessen liegt eine generelle Bereitschaft seitens des Landes Niedersachsen vor, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen (Entflechtung zu VW) zu fördern.

Die Gesellschafter haben zur Finanzierung ihres Eigenanteils am Projekt in Erwartung der Bezuschussung im Jahr 2005 eine Vereinbarung abgeschlossen, die an die mittlerweile gestiegenen Kosten und die zwischenzeitlichen Modifizierungen angepasst werden soll


Kommentar:
Die Finanzierungsvereinbarung von 2005 wurde im Förderantrag an die NBank mit anderen Zahlen vorgelegt als in der 2005 geschlossenen Variante zugrundegelegt. Deswegen wurden wg. Fördermittelerschleichung bzw. "Gestaltungsmißbrauch von Fördergeldern" bei der Staatsanwaltschaft Hannover drei Strafanträge gegen die Verantwortlichen von Stadt BS, Stadt WOB und VW gestellt.

Die oben erwähnten, erwarteten Kostensteigerungen wurden bislang der Öffentlichkeit und den Beschlußgremien verschwiegen.
Von "zwischenzeitlichen Modifizierungen" der Kostenbeteiligungen der Gesellschafter wurden bislang weder die zustimmungspflichtigen Gremien in Wolfsburg noch in Braunschweig in Kenntnis gesetzt, geschweige denn, dass darüber Beschlußfassungen existierten.

Seit Ende Mai 2010 liegt der Strukturförderungsgesellschaft Braunschweig mbH der Zuwendungsbescheid des Landes Niedersachsen (NBank) vor.
Zur Erfüllung der darin enthaltenen förderrechtlichen Bedingungen hat die Volkswagen AG am 15. Juni 2010 ihren Austritt als Gesellschafterin aus der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH und die Aufgabe ihrer Mandate im Aufsichtsrat erklärt...
Mit Blick auf die gesicherte Finanzierung des Ausbaus wurden nach dem Austritt der Volkswagen AG die Aufträge für die Durchführung der Tiefbau- und Elektroarbeiten erteilt.


Feststellung:
Gemäß Förderbescheid ist eine komplette finanzielle, wirtschaftliche und personelle Entflechtung von VW zur Flughafengesellschaft als Vorbedingung für die Landes/Bundesförderung des Flughafenausbaus gefordert.

Davon kann z.Zt. keine Rede sein. Die offizielle finanzielle Beteiligung von VW am Flughafen-Ausbauprojekt in Höhe von rd. 5 Mio.€ besteht weiterhin fort (nunmehr als "stille Beteiligung").
Der VW-Manager Martin Wendelin Göbel sitzt nach wie vor in einer Steuerungsgruppe für den Ausbau (AG FoFlu) und kontrolliert und treibt die Ausbauarbeiten nach eigenen VW-Bedürfnissen voran.
Eine solche öffentlichen Förderung eines VW-Flughafens wollte die Förderbehörde mit Blick auf die EU-Bestimmungen unbedingt ausschließen.
Die Förderung von großen Konzernen in den jeweiligen Mitgliedsländern mit nationalen Mitteln ist nicht nur wegen der speziellen Verquickungen zwischen VW und dem Land Niedersachsen (Niedersachsen ist auch noch Anteilseigner bei VW) ein heikles Thema.
Siehe noch einmal hier im Thread zurückspringend die Infos zu den Strafanzeigen und Sachverhalten:
www.bibs-bs.de/bibs-forum/48-artikel-der-startseite/2950-foerdermittel-erschleichung-zum-ausbau-eines-vw-flughafens-.html?limit=6&start=24#3009
Letzte Änderung: 13 Jahre 11 Monate her von Rosenbaum.

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13 Jahre 11 Monate her #3341 von Rosenbaum
Im Finanzausschuss am 4.11. wurden vorstehende fehlerhafte Darstellungen moniert.

Es wird im Protokoll festgehalten:
1. EU-Förderung gibt es nicht, gemeint sei die Bund/Land Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirschaftsförderung GRW.

2. VW hat nicht im Kündigungsschreiben vom 15.6.2010 zugesagt, sich auch künftig an der jährlichen Verlustabdeckung des Flughafens zu beteiligen.
Erklärung des Dezernenten Stegemann: das habe VW ihm gegenüber nur mündlich zugesagt.

3. Das fehlende Datum des Förderbescheides wurde seitens der Verwaltung mit "16.Mai" nachbenannt.

4.Der VW-Mitarbeiter Martin Wendelin Göbel habe die Zwischenfinanzierung nicht in der AG FoFlu anwesend erklärt, sondern in der AG FoFlu sei nur über dieses Angebot von Herrn Göbel berichtet worden.

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13 Jahre 8 Monate her #4107 von Rosenbaum
Schon wieder eine nachträgliche Korrektur von Daten aus der Rathausverwaltung:

Auf die BIBS-Anfrage vom 6.Oktober 2010 wird nun mit Schreiben vom 24.1.2011 geantwortet.
Das Datum des Förderbescheides der N-Bank wird nun korrekt mit 20. Mai 2010 benannt (noch im letzten Finanzausschuss hieß es 16.Mai !).

Darüberhinaus erfährt nun erst das Ratsgremium, dass dieser Förderbescheid aber bereits am 3. November 2010 seitens der N-Bank ein 2.mal geändert bzw. ergänzt worden ist. Offiziell sei nun von der Förderbehörde (N-Bank) die Finanzierungsbeteiligung von VW an den Ausbaukosten mit eingearbeitet worden.

Die Verwaltung zieht daraus den Schluß:

Es bestehen mithin keine Zweifel an der Förderfähigkeit des Flughafenausbaus bei finanzieller Beteiligung der Volkswagen AG.
(Mitteilung der Verwaltung vom 24.1.2011)


Die BIBS-Fraktion hat daraufhin Akteneinsicht zu den Änderungsbescheiden der N-Bank geantragt.

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13 Jahre 7 Monate her - 13 Jahre 7 Monate her #4296 von Rosenbaum
Baumschlag schrieb:

....Insofern haben wir hier bei der Antragstellung, was die SFB angeht, dort das gemacht, so wie es abgestimmt war mit der NBank. Und dort war die Empfehlung, zunächst diesen Betrag, oder diese Angabe im Förderantrag so zu machen. Das haben wir so gemacht und das ist die Erklärung dafür. Und im Übrigen, weil Sie ja gerade so rekurriert haben auf die Finanzierungs- und Durchführungsvereinbarunge


:woohoo: :woohoo: :woohoo:
Das geht langsam gelesen runter wie ÖL B)


Eine erneute Akteneinsicht belegt nun, dass auch die Info seitens des Rathauses, die NBank habe die falschen Angaben im Förderantrag selbst so gewollt, falsch war.

Mit einem Brief der Strukturförderung Braunschweig am 15.10.2010 an die NBank wird diese ersucht, doch bitte die förderrechtliche Unbedenklichkeit der VW-Beteiligung am Flughafenausbau zu bestätigen:

...Wir würden es sehr begrüßen, wenn uns dieser Sachverhalt [Beteiliung von VW förderrechtlich unbedenklich, d.Verf.] noch kurz schriftlich bestätigt würde...

(Schreiben der städtischen Strukturförderung Braunschweig GmbH v. 15.10.2010 an die niders. Förderbank (NBank)


Darauf antwortet dann die NBank mit Schreiben vom 3.11.2010 mit einem 2.Änderungsbescheid des Zuwendungsbescheides vom 20.5.2010:

...gemäß Ihrem Schreiben vom 15.10.2010 ändern wir den Zuwendungsbescheid vom 20.5.2010 in der aktuellen Fassung wie folgt
Finanzierungsplan
Eigenmittel 16.957.012 €
Anteil Stadt WOB 5.125.000 €
Anteil VW AG 5.859.890 €
GRW-Mittel 18.698.745 €

...
Die übrigen Regelungen und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides vom 20.5.2010 in der aktuellen Form behalten unverändert ihre Gültigkeit

(Antwortschreiben NBank vom 3.11.2010)


Damit ist also die Bedingung des Ausstiegs und der Entflechtung der Flughafengesellschaft mit dem VW-Konzern immer noch gültig.
Zwar hat die NBank die tatsächliche VW-Beteiliung nun offiziell nachträglich zur Kenntnis genommen, aber die Auszahlung der Fördermittel ist an die Erfüllung der Auflagen gebunden.

Kein Wunder also, dass die Arbeiten am Flughafen zum Stillstand gekommen sind.
Letzte Änderung: 13 Jahre 7 Monate her von Rosenbaum.

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13 Jahre 7 Monate her - 13 Jahre 7 Monate her #4299 von Rosenbaum
Hier der ausführliche Brieftext aus dem Rathaus (über städt. Strukturfördergesellschaft):

Brief der
Strukturförderungsgesellschaft an die NBank vom 15.10.2010:

Förderungsmaßnahme "Ausbau Avionik-Cluster" am Forschungsflughafen
hier: Antrag vom 10.7.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Einreichung der Unterlagen des modifizierten Forderantrages vom 10.7.2009 für o.g. Infrastrukturmaßnahme hat die Strukturförderung Braunschweig GmbH als Antragsteller/ Maßnahmeträger in dem Formularantrag zu Ziff.6/Finanzierung unter "sonstige Beträge Dritter" (z.B. Verbände, andere Institutionen etc.) lediglich die Stadt Wolfsburg mit einem Finanzierungsanteil von 10.244.211 € eingesetzt.
Für die vorgesehene Durchführung zusätzlicher Infrastrukturmaßnahmen (Gewerbegebietserschließungen) wurde im Rahmen des dazu bei der NBank vorgelegten Ergänzungsantrages vom 31.3./28.4.2010 im Antragsformular der bei der Stadt Wolfsburg ausgewiesene Finanzierungsanteil auf 10.984.890 € erhöht.
Die Zahlung dieses Betrages erfolgt jedoch nicht nur durch die Stadt Wolfsburg, sondern auch durch die VW AG.

Nach mündlicher Aussage der Vorstandsvorsitzenden der NBank, Frau Dr. Johannsen, gegenüber Ersten Stadtrat Lehmann, sowie nach hier vorliegenden Informationen bzw. entsprechenden Presseberichterstattungen ist zwischenzeitlich abschließend geklärt, daß eine Finanzierungsbeteiligung der VW AG im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes förderrechtlich unbedenklich ist.

Wir würden es sehr gegrüßen, wenn uns dieser Sachverhalt noch kurz schriftlich bestätigt würde.

Zur Klarstellung wird in diesem Zusammenhang mitgeteilt, daß die aufgeführten Beträge in Höhe von 10.244.211 € bzw. 10.984,890 € einen Finanzierungsanteil der Stadt WOB in Höhe von bislang 5.124.000 € beinhalten.
Den restlichen Betrag trägt die VW AG aufgrund einer im Jahre 2005 abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung bzw. die Flughafen Braunschweig/Wolfsburg GmbH.
Ich verweise hierzu auf die Ihnen dazu vorliegenden Finanzierungsbestätigungen.
Hinsichtlich der Ihnen bekannten Kostenverschiebungen, die zu veränderten Kostenanteilen der Beteiligten - auch der Stadt WOB und der VW AG - geführt hat, weise ich darauf hin, daß derzeit eine Neufassung der Finanzierungsvereinbarung, die die Komplementärfinanzierung des Flughafenausbaus der Beteiligten Stadt Braunschweig und Stadt Wolfsburg und VW AG, bezogen auf den Förderbescheid vom Mai 2010 genannten Beträge regelt, fertiggestellt wird.
Die Fertigstellung dieser Finanzierungsvereinbarung hat sich durch die bisher bestehende Unsicherheit hinsichtlich der förderrechltichen Unbedenklichkeit einer Finanzierungsbeteilung der VW AG verzögert.
Nachdem die förderrechtliche Unbedenklichkeit nunmehr seitens der NBank erklärt worden ist, steht dem Abschluß einer neuen Finanzierungsvereinbarung nichts mehr im Wege.

Um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung wird gebeten.

Loof, Geschäftsführer


Ist das nicht eine tolle Argumentation, die VW-Beteiligung sei förderrechtlich unbedenklich, zumal das ja auch schon hier in der Zeitung gestanden hätte?
Letzte Änderung: 13 Jahre 7 Monate her von Rosenbaum.

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13 Jahre 7 Monate her #4302 von Rosenbaum
Rosenbaum schrieb:

Hier der ausführliche Brieftext
...
Nach mündlicher Aussage der Vorstandsvorsitzenden der NBank, Frau Dr. Johannsen, gegenüber Ersten Stadtrat Lehmann, sowie nach hier vorliegenden Informationen bzw. entsprechenden Presseberichterstattungen ist zwischenzeitlich abschließend geklärt, daß eine Finanzierungsbeteiligung der VW AG im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes förderrechtlich unbedenklich ist.

Wir würden es sehr gegrüßen, wenn uns dieser Sachverhalt noch kurz schriftlich bestätigt würde.


Hier die "entsprechende Presseberichterstattung" aus der Braunschweiger Zeitung vom 28.9.2010, auf die man die Vorstandsvors. der NBank, Frau Dr. Johannsen, draufziehen möchte:

N-Bank: "Kein Problem für Förderfähigkeit"

5-Millionen-Zahlung von VW ist von Anfang an Teil der Flughafen-Finanzierungsvereinbarung gewesen

Von Ralph-Herbert Meyer

Die Förderbank des Landes Niedersachsen sieht gegenwärtig keine Probleme hinsichtlich der Förderfähigkeit des Avionik-Clusters am Forschungsflughafen. Das teilte sie unserer Zeitung gestern auf Anfrage mit.

Kritiker der Verlängerung der Startbahn in Waggum stellen immer wieder die Rechtmäßigkeit der Förderung in Frage, weil sie durch den Ausstieg der Volkswagen AG aus der Flughafen-Gesellschaft und den einmaligen Zuschuss des Wolfsburger Autokonzerns am Ausbau in Höhe von rund 5 Millionen Euro einen Verstoß gegen die Förderbedingungen sehen.
www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/12994836


Ein Paradestück für die Schaffung von "Tatsachen", selbst wenn sie durch geschicktes Zusammenspiel von Politik und Zeitung zuvor selbst geschaffen wurden.

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