Die Finanzierung der Start-/Landebahn ist gesichert. Der Ausbau wird mit Investitionsmitteln der Gesellschafter und mit EU-Fördermitteln finanziert.
Die Gesellschafter haben zur Finanzierung ihres Eigenanteils am Projekt in Erwartung der Bezuschussung im Jahr 2005 eine Vereinbarung abgeschlossen, die an die mittlerweile gestiegenen Kosten und die zwischenzeitlichen Modifizierungen angepasst werden soll
Seit Ende Mai 2010 liegt der Strukturförderungsgesellschaft Braunschweig mbH der Zuwendungsbescheid des Landes Niedersachsen (NBank) vor.
Zur Erfüllung der darin enthaltenen förderrechtlichen Bedingungen hat die Volkswagen AG am 15. Juni 2010 ihren Austritt als Gesellschafterin aus der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH und die Aufgabe ihrer Mandate im Aufsichtsrat erklärt...
Mit Blick auf die gesicherte Finanzierung des Ausbaus wurden nach dem Austritt der Volkswagen AG die Aufträge für die Durchführung der Tiefbau- und Elektroarbeiten erteilt.
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Es bestehen mithin keine Zweifel an der Förderfähigkeit des Flughafenausbaus bei finanzieller Beteiligung der Volkswagen AG.
(Mitteilung der Verwaltung vom 24.1.2011)
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....Insofern haben wir hier bei der Antragstellung, was die SFB angeht, dort das gemacht, so wie es abgestimmt war mit der NBank. Und dort war die Empfehlung, zunächst diesen Betrag, oder diese Angabe im Förderantrag so zu machen. Das haben wir so gemacht und das ist die Erklärung dafür. Und im Übrigen, weil Sie ja gerade so rekurriert haben auf die Finanzierungs- und Durchführungsvereinbarunge
Das geht langsam gelesen runter wie ÖL
...Wir würden es sehr begrüßen, wenn uns dieser Sachverhalt [Beteiliung von VW förderrechtlich unbedenklich, d.Verf.] noch kurz schriftlich bestätigt würde...
(Schreiben der städtischen Strukturförderung Braunschweig GmbH v. 15.10.2010 an die niders. Förderbank (NBank)
...gemäß Ihrem Schreiben vom 15.10.2010 ändern wir den Zuwendungsbescheid vom 20.5.2010 in der aktuellen Fassung wie folgt
Finanzierungsplan
Eigenmittel 16.957.012 €
Anteil Stadt WOB 5.125.000 €
Anteil VW AG 5.859.890 €
GRW-Mittel 18.698.745 €
...
Die übrigen Regelungen und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides vom 20.5.2010 in der aktuellen Form behalten unverändert ihre Gültigkeit
(Antwortschreiben NBank vom 3.11.2010)
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Brief der
Strukturförderungsgesellschaft an die NBank vom 15.10.2010:
Förderungsmaßnahme "Ausbau Avionik-Cluster" am Forschungsflughafen
hier: Antrag vom 10.7.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Einreichung der Unterlagen des modifizierten Forderantrages vom 10.7.2009 für o.g. Infrastrukturmaßnahme hat die Strukturförderung Braunschweig GmbH als Antragsteller/ Maßnahmeträger in dem Formularantrag zu Ziff.6/Finanzierung unter "sonstige Beträge Dritter" (z.B. Verbände, andere Institutionen etc.) lediglich die Stadt Wolfsburg mit einem Finanzierungsanteil von 10.244.211 € eingesetzt.
Für die vorgesehene Durchführung zusätzlicher Infrastrukturmaßnahmen (Gewerbegebietserschließungen) wurde im Rahmen des dazu bei der NBank vorgelegten Ergänzungsantrages vom 31.3./28.4.2010 im Antragsformular der bei der Stadt Wolfsburg ausgewiesene Finanzierungsanteil auf 10.984.890 € erhöht.
Die Zahlung dieses Betrages erfolgt jedoch nicht nur durch die Stadt Wolfsburg, sondern auch durch die VW AG.
Nach mündlicher Aussage der Vorstandsvorsitzenden der NBank, Frau Dr. Johannsen, gegenüber Ersten Stadtrat Lehmann, sowie nach hier vorliegenden Informationen bzw. entsprechenden Presseberichterstattungen ist zwischenzeitlich abschließend geklärt, daß eine Finanzierungsbeteiligung der VW AG im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes förderrechtlich unbedenklich ist.
Wir würden es sehr gegrüßen, wenn uns dieser Sachverhalt noch kurz schriftlich bestätigt würde.
Zur Klarstellung wird in diesem Zusammenhang mitgeteilt, daß die aufgeführten Beträge in Höhe von 10.244.211 € bzw. 10.984,890 € einen Finanzierungsanteil der Stadt WOB in Höhe von bislang 5.124.000 € beinhalten.
Den restlichen Betrag trägt die VW AG aufgrund einer im Jahre 2005 abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung bzw. die Flughafen Braunschweig/Wolfsburg GmbH.
Ich verweise hierzu auf die Ihnen dazu vorliegenden Finanzierungsbestätigungen.
Hinsichtlich der Ihnen bekannten Kostenverschiebungen, die zu veränderten Kostenanteilen der Beteiligten - auch der Stadt WOB und der VW AG - geführt hat, weise ich darauf hin, daß derzeit eine Neufassung der Finanzierungsvereinbarung, die die Komplementärfinanzierung des Flughafenausbaus der Beteiligten Stadt Braunschweig und Stadt Wolfsburg und VW AG, bezogen auf den Förderbescheid vom Mai 2010 genannten Beträge regelt, fertiggestellt wird.
Die Fertigstellung dieser Finanzierungsvereinbarung hat sich durch die bisher bestehende Unsicherheit hinsichtlich der förderrechltichen Unbedenklichkeit einer Finanzierungsbeteilung der VW AG verzögert.
Nachdem die förderrechtliche Unbedenklichkeit nunmehr seitens der NBank erklärt worden ist, steht dem Abschluß einer neuen Finanzierungsvereinbarung nichts mehr im Wege.
Um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung wird gebeten.
Loof, Geschäftsführer
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Hier der ausführliche Brieftext
...
Nach mündlicher Aussage der Vorstandsvorsitzenden der NBank, Frau Dr. Johannsen, gegenüber Ersten Stadtrat Lehmann, sowie nach hier vorliegenden Informationen bzw. entsprechenden Presseberichterstattungen ist zwischenzeitlich abschließend geklärt, daß eine Finanzierungsbeteiligung der VW AG im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes förderrechtlich unbedenklich ist.
Wir würden es sehr gegrüßen, wenn uns dieser Sachverhalt noch kurz schriftlich bestätigt würde.
N-Bank: "Kein Problem für Förderfähigkeit"
5-Millionen-Zahlung von VW ist von Anfang an Teil der Flughafen-Finanzierungsvereinbarung gewesen
Von Ralph-Herbert Meyer
Die Förderbank des Landes Niedersachsen sieht gegenwärtig keine Probleme hinsichtlich der Förderfähigkeit des Avionik-Clusters am Forschungsflughafen. Das teilte sie unserer Zeitung gestern auf Anfrage mit.
Kritiker der Verlängerung der Startbahn in Waggum stellen immer wieder die Rechtmäßigkeit der Förderung in Frage, weil sie durch den Ausstieg der Volkswagen AG aus der Flughafen-Gesellschaft und den einmaligen Zuschuss des Wolfsburger Autokonzerns am Ausbau in Höhe von rund 5 Millionen Euro einen Verstoß gegen die Förderbedingungen sehen.
www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/12994836
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