Hallo,
zunächst bin ich gespannt wie die überregionalen Medien es aufnehmen werden, dass die Braunschweiger Zeitung über die Bedenken so zögerlich bzw. annähernd gar nicht berichtet - während die Darstellung der Verantwortlichen jede Menge Raum erhält. Ein bisschen Stuttgart ist offenbar überall ...
Ich habe auf
www.querumer-forst.de
meine Überlegungen zu den angesprochenen Themen veröffentlicht. Hier ein Auszug:
* Scheingesellschaft [wikipedia]
Eine beispielhafte Interpretation: Durch das Bauschild am Flughafen und die merkwürdig verquickten Finanzierungsverhältnisse entsteht der Rechtsschein, dass die Flughafengesellschaft und die Strukturfördergesellschaft gemeinsam handelnd (GbR?) den Flughafen ausbauen. Oder: Wer als Flughafengesellschaft einem Dritten das Angebot macht sein Grundstück zwecks Flughafenausbau zu erwerben und wer dabei behauptet selbst der Erwerber zu sein, oder diesen Anschein erweckt, der ist ganz sicher nicht mehr so etwas wie ein “mit der Ausführung nur Beauftragter” (Anmerkung: von der Strukturförderungsgesellschaft beauftragt … so wird es ja behauptet). Ist die Flughafengesellschaft vielleicht doch (Mit-)Maßnahmeträger?
* BGH-Rechtsprechung zum Drittvergleich [II ZR 173/08]
Zunächst ist dieses Urteil nicht wirklich einschlägig. Es belegt aber die generelle Rechtsmeinung des Zweiten Senats des BGH. Eine beispielhafte (aber aus genannten Gründen also etwas gewagte) Interpretation: Unter Fremden Dritten hätte Volkswagen sich niemals ca. 5 Mio Euro an den Ausbaukosten beteiligt ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Volkswagen würde ja auch nicht irgendeinem Existenzgründer ca. 5 Mio Euro geben, damit der irgendwo eine Landebahn bauen kann. Es könnte also mit gewisser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass Volkswagen eine Gegenleistung für die ca. 5 Mio Euro erhält erhält, und dass diese Gegenleistung angesichts der früher veröffentlichten Finanzierungsmodelle am ehesten dem Gesellschafterverhältnis zuzuordnen ist.
* Vision
Man darf gespannt sein, wie Volkswagen diese ca. 5 Mio Euro verbuchen wird, und aufgrund welcher Verträge dieses Geld gezahlt wurde. Und es wird sich sicherlich ein Aktionär finden, der das auf der nächsten Jahreshauptversammlung wissen möchte.
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Und wer immer Kontakte ins Rechnungswesen von Volkswagen hat möge diese Frage bitte schon mal vorab stellen ... nur bitte keine verdeckte Recherche - das wäre illegal!
Viele Grüße
der Klaus