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Im KoaVertrag steht u.a.:
"Solange Risiken und Auswirkungen auf den tiefen Untergrund, auf
Grundwasser, Böden sowie Umwelt und Natur an der Oberfläche, einschließlich
der damit verbundenen Auswirkungen auf den ländlichen Raum und die
Lebensumwelt der Bürgerinnen und Bürger nicht kalkuliert werden können, ist
ein Einstieg in die Förderung von unkonventionellem Erdgas nicht
akzeptabel."
Damit ist eigentlich kein Fracking möglich, wenn sie sich daran halten.
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In die Fracking-Debatte kommt Bewegung. Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) kündigt jetzt strengere Auflagen beim Fracking ein. Der Gesetzentwurf enthält zwar zahlreiche Auflagen, allerdings kein Fracking-Verbot. Diese umstrittene Methode der Erdgasgewinnung, bei der ein Sand-Wasser-Chemikaliengemisch in den Untergrund gepresst wird, soll demnach nicht in Wasserschutzgebieten erlaubt werden. Auch sonst solle eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden.
Für die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) gehen diese Auflagen nicht weit genug. “Auch ohne Chemiecocktail wird Methan frei und gelangt ins Grundwasser.” Die Kritik der Umweltinitiative zielt auf Bundesumweltminister Philipp Rösler (FDP): “Statt für wenige Jahre Erdgas gewinnen zu können und damit Konzerninteressen zu bedienen, muss die Drosselung der Erneuerbaren Energien vom Tisch”, so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
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