Wer da noch überlegen muß ob er dafür oder dagegen ist, der wird entweder von der Industrie gut bezahlt oder hat keine Kinder....Unter Punkt:5.1
Grund -und Oberflächengewässer
Besorgnisse und Unsicherheiten über die Umwelterheblichkeit des Eingriffs bestehen hier besonders wegen des hohen Wasserbedarfs sowie wegen des Einsatzes von Chemikalien als Additive beim Fracking. Risiken für das Grundwasser bestehen durch die Lagerung wassergefährdender Chemikalien, durch die Bohrung selbst, durch die Erzeugung von Wegsamkeiten im Untergrund (Gebirge) und – letztendlich ebenso für Böden und Oberflächengewässer – bei der Ent-sorgung der Fracking-Fluide und des zu Tage geförderten Lagerstättenwassers.
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Quelle: www.cdu-nrw.de/politik/archiv/meldungen/2563-roettgen-schwerer-schaden-fuer-das-land.htmlRöttgen: "...Bis wir gesicherte Erkenntnisse gewonnen haben, wird es einige Zeit dauern. Und vorher kann Fracking nicht stattfinden. Ich werde kein Risiko eingehen... "
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Die alteingesessenen Parteien hier in BS, haben doch die letzten Jahre nicht gearbeitet, weil sie vielleicht dachten, sie kommen sowieso nicht gegen Hoffmann an.SPD hat klare Ansagen gemacht und tut sich jetzt so schwer in BS, sie umzusetzen!
Woran liegt das ?
Und wieviel Stimmen wird das nicht nur im Wahlkampf kosten ?
"Machen statt quatschen" wie Mario Barth so schön sagte.......
Aus dem Beschlussbuch der SPD vom Bundesparteitag 04.12.-06.12.2011
Berlin ab S. 286 siehe Quelle
Energiewende statt unkonventioneller Gasförderung
Die bevorstehende Verknappung von fossilen Brennstoffen, gerade im
Bereich des Öls und des Erdgases, wollen wir mit einer Energiewende beantworten. Dabei wenden wir uns nicht gegen die Nutzung heimischer Energieträger. Wir fordern jedoch eine realistische Abwägung von Nutzen und Risiken. Sinnvoller, als die letzten Poren Gas aus der Erde zu pressen, erscheint uns, regenerative Energien auf der Basis des international einzigartigen Erneuerbare Energien Gesetzes zu
fördern. Da die Versorgung mit regenerativen Energien modular und
dezentral erfolgt, sind hier auch in naher Zukunft erhebliche Fortschritte möglich.
Wir fordern, dass Risiken erst ausgeschlossen werden müssen, bevor
Bohrungen stattfinden können. Des Weiteren fordern wir, dass -solange es keine gesicherten Kenntnisse über die Beschaffenheit des Bodens und der möglichen Folgen für das
Grundwasser bestehen - auch keine Probebohrungen genehmigt werden. Auch muss geklärt werden, was mit den toxischen Stoffen, die im Boden verbleiben, auf Dauer passiert.
Wir fordern eine Anpassung des aktuellen Bergrechtes an die Förderung von unkonventionellem Erdgas. Dies bedeutet, dass zukünftig auch bei Fördermengen von weniger als 500 000 Kubikmetern pro Tag eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sein muss. Da im Zuge einer Abwägung sauberes Trinkwasser für nachfolgende Generationen wertvoller erscheint als die Förderung von Erdgas begrüßen wir, dass wasserrechtliche Genehmigungen im Zuge der Bohrerlaubnisse von den Kreisen eingeholt werden müssen.
286 U 37 / Kreisverband Recklinghausen (Landesverband Nordrhein-Westfalen)
(Überwiesen an Bundestagsfraktion)
Aufsuchungslizenzen/ Fracking
Die SPD fordert die Bundesregierung auf:
1. das Bundesbergrecht und die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben derart
zu reformieren, dass Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz bei der Vergabe von Aufsuchungslizenzen deutlich erhöht werden. Schon bei der Antragstellung auf die Vergabe von Aufsuchungslizenzen sind die Öffentlichkeit, Wasserbehörden, Städte und Kommunen umfassend zu informieren;
2. das Mindestfördervolumen in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
(UVP-V Bergbau) für Projekte für unkonventionelles Erdgas zu streichen, so dass für alle Projekte ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist;
3. zukünftig im Genehmigungsverfahren die Bedeutung des Trinkwasserschutzes grundsätzlich als prioritär einzustufen und dies entsprechend abzusichern;
4. darauf hinzuwirken, dass die verwendeten Additive und die Zusammensetzung der Fracturing Fluide für jeden einzelnen Frac vollständig offengelegt werden;
5. Regelungen zu treffen, die eine Gefährdung des Trinkwassers durch die eingesetzten Chemikalien verhindern;
6. Fracking in sensiblen Gebieten wie zum Beispiel in Trinkwasser-Gewinnungsgebieten zu untersagen;
7. dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig bei der Genehmigung von Projekten mit unkonventionellem Erdgas grundsätzlich die zuständigen Wasserbehörden zur Bewertung der Auswirkungen auf Grund- und Oberflächengewässer beteiligt werden;
8. standardisierte Auflagen und Entsorgungspläne bezüglich der Lagerstätten-, Frack- und Abwässer aus den Produktionsstätten vorzulegen. Die beim Fracking anfallenden Abwässer wie Frackwasser oder Lagerstättenwasser müssen aufgefangen, fachgerecht aufbereitet und sicher entsorgt werden. Abwässer dürfen nicht in Bohrungen verpresst werden;
9. standardisierte Auflagen vorzulegen, wie im Rahmen der Erdgasförderung entstehende radioaktive Substanzen überwacht werden. Sie dürfen nicht ins Grundwasser gelangen;
10. sich dafür einzusetzen, dass Genehmigungen zur Aufsuchung von Bohrfeldern solange ausgesetzt werden, bis wissenschaftliche Erkenntnisse über die möglichen Risiken und Folgen des Fracking vorliegen. In einem 3-jährigen Moratorium soll keine Förderung von unkonventionellem Erdgas erfolgen;
11. sich dafür einzusetzen, dass eintretende Schäden nicht von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Der Betreiber muss für sämtliche Schäden unbegrenzt haften und sich zur Begleichung möglicher Schäden durch Rückstellungen finanziell absichern. Für die Zeit nach Ende der Erdgasförderung muss der Betreiber einen Nachsorgebeitrag für gegebenenfalls entstehende „Ewigkeitsschäden“ hinterlegen. Deshalb muss für die
Aufnahme eines bergbaulichen Betriebes verbindlich die Leistung einer Sicherheit vorgeschrieben werden;
12. sich dafür einzusetzen, dass eine unterirdische Raumordnungsplanung geschaffen wird, um das Nebeneinander verschiedener unterirdischer Nutzungsformen zu regeln;
13. im Bundesberggesetz die Beteiligung von weiteren Betroffenen zu verbessern. Gemäß § 15 BBergG ist derzeit lediglich eine Beteiligung anderer Behörden vorgesehen, ohne dass die Bergbehörde daran gebunden wäre.
Andere Behörden wie die zuständigen Wasserbehörden müssen jedoch zukünftig beteiligt werden;
14. das Bundesberggesetz dergestalt zu ändern, dass die Gemeinden, in deren Gebiet das Bergwerksfeld liegt, von der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung oder Verleihung einer Bergbauberechtigung zu unterrichten sind;
15. in § 11 Nr. 10 BbergG die Worte „im gesamten Feld“ zu streichen.
Zur Zeit kann eine Aufsuchungserlaubnis für die
gesamte Fläche erteilt werden, obwohl an einzelnen Stellen des Feldes überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Dies sollte geändert werden.
Quelle:
www.spd.de/scalableImageBlob/23182/data/beschlussbuch_bpt_2011-data.pdf
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