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schwere Baumaschinen und LKW´s stören Wald und Natur nicht ...

 

... dagegen Spaziergänger schon eher.

Den täglichen Demonstranten, die seit 96 Tagen gegen die Schändung von Wald und Natur protestieren, wurde von der Stadt folgende Auflage mitgeteilt:


"Soweit sich die Anmeldung auf das Betreten von Waldflächen, z.B. den von Ihnen benannten Stichweg, bezieht, ist das Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) einschlägig. Insoweit wird ausdrücklich auf die Betretensverbote gem. §23 Abs. 2 NWaldLG hingewiesen.

Das Recht zu Betreten des Waldes umfasst nicht unzumutbare Nutzungen. Dazu zählt u.a. der Einsatz von Schallverstärkungsanlagen."  (Brief der Stadt an die Demonstranten vom 30.03.2010)


 

Natürlich halten sich die Waggumer und sonstigen Aktiven aus Braunschweig an die Schutzbestimmungen für den Wald, sowohl beim Betreten als auch beim Vermeiden unnötiger Geräusche.


Doch sie fragen sich nun: Warum gilt das gleiche dann nicht für die schweren Lastwagen und Baugeräte, warum nicht für die Verunreinigung von Waldboden mit Steinschutt?


Lastwagen lädt Mineralgemisch im Querumer Wald ab


Bereits am vergangenen Donnerstag wurden diese offensichtlichen Verstöße gegen Naturschutz und NWaldLG bei Polizei und Behörden angezeigt. Erst sah es so aus, als wenn die Arbeit daraufhin eingestellt wurde. Heute, am Montag dagegen erneuter Einsatz schweren Baugerätes mitten im zu schützenden Wald.

 

Daraufhin deshalb das erneute Schreiben an die Umweltbehörde:

"Sehr geehrter Herr Kühl,
zwar wurden am vergangenen Donnerstag, dem 8.4.2010 die von mir hier untenstehend angezeigten Arbeiten unterbrochen, die abgeladenen Steinhaufen wurden auch am Freitag nicht angerührt.
Dafür aber wurde heute erneut gegen das im Schreiben vom 30.03.2010 behördlicherseits mitgeteilte WaldLG gebrochen. Wiederum fuhren große Laster eine Art Mineralgemisch an, welches von einer großen Schiebemaschine auf den Waldwegen aufgebracht wurde.
Die seit Donnerstag unberührten Haufen Steinschutt waren am heutigen Montag um 15 Uhr bereits tief in den Waldboden einplaniert worden.

Da sie diesen Verstoß gegen die Bestimmungen von Naturschutz und WaldLG offensichtlich seitens der Stadt nicht stoppen können oder wollen, zwingen Sie mich, gegen diesen Vorgang verwaltungsgerichtlich vorzugehen.

Ich werde das nun soweit vorbereiten lassen, damit - sollte am Dienstag die Verunreinigung von Natur und Wald nicht gestoppt sein - ohne weiteren Zeitverzug gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen"

 

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