"...Die Firma Buchler möchte zukünftig das 4,5-fache (4500 Tonnen statt bisher 1000 Tonnen) an Chinarinde verarbeiten und daher demnächst auch in der Nacht und am Sonnabend arbeiten.
Ein Lärmgutachten bestätigt allerdings, dass es bereits jetzt schon Überschreitungen der zulässigen Lärmpegel gibt, da die Wohnbevölkerung in direkter Nachbarschaft zum Industriegebiet lebt.
Uns gegenüber haben sich Nachbarn seit Längerem über die Lärmbelästigung beschwert.
Obwohl sich der Stadtbezirksrat am 21.07.2014 mit den Stimmen der SPD, Grünen und BIBS klar und begründet gegen den Erweiterungsantrag aussprach, beschloss der Planungs- und Umweltausschuss im Stadtrat, dem Erweiterungsantrag der Firma Buchler zuzustimmen.
Und damit eröffnet der Stadtrat der Firma "Eckert & Ziegler" alle Rechte, ebenfalls auf diesem Gelände ihre Erweiterung rechtlich einklagen zu können und den Ausbau der Atommülldrehscheibe in Braunschweig voranzutreiben.
Verantwortlich für diese Entscheidung sind von Seiten der Politik:
Nicole Palm (SPD)
Manfred Dobberphul (SPD)
Detlef Kühn (SPD)
Peter Edelmann (CDU)
Reinhard Manlik (CDU)
Jürgen Wendt (CDU)
Fritz Bosse (CDU)
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[/size]"In Verbindung mit der nicht ausgeschöpften Umgangsgenehmigung kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass sich in Thune ein nationaler Standort für die Entsorgung radioaktiver Abfälle etabliert."
(siehe den Quellenabdruck dieses Vermerkes in "Unser-Braunschweig" Nr.11 , Seite 2)
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Mehr dazu, auf der Internetseite der BISS e.V. ."...Das Restrisiko-Gutachten wurde von der Stadt Braunschweig beauftragt, nachdem die BISS Rechtsgutachten beigebracht hatte, die eindeutig aussagen, dass die Stadt Braunschweig bei Erstellung eines Bebauungsplanes auch radioaktive Stoffe und deren Nutzung zum Schutz der Bürger beachten muss. In zweiter Instanz hat dies nochmal der von der Stadt eingeschaltete Anwalt Herr Dr. Schiller bestätigt....".
"....Obwohl die BISS bereits festgestellt und begründet hat, dass die Beauftragung des Restrisiko-Gutachtens fehlerhaft ist und ergänzt werden muss, damit zum Beispiel der volle Umfang der Strahlengenehmigung berücksichtigt wird, stellt das Restrisiko-Gutachten auch in der jetzigen Form "nicht irrelevante" Risiken fest....".
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Eckert & Ziegler; Verfahren beim OVG Lüneburg
Das OVG Lüneburg hat mit Beschluss vom 1. September 2014 die Berufung der Stadt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 11. September 2013 zugelassen.
Als Begründung führt das OVG lediglich aus:
„Der Zulassungsantrag hat Erfolg. In dem sich anschließenden Berufungsverfahren kann geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Ausnahme von einer Veränderungssperre zu ertei-len ist, welchen Konkretisierungsgrad die durch die Veränderungssperre zu schützende Planung erreicht haben muss, um eine Ausnahmeentscheidung zu ermöglichen, und welche Ermessens-erwägungen von der Bauaufsichtsbehörde angestellt werden müssen.“
Diesen Ausführungen des OVG kann kein Anhaltspunkt für den Ausgang des Berufungsverfah-rens entnommen werden.
I. A.
gez.Kügler
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Die CDU in Braunschweig-Wenden scheint sich endlich dem Thema der Atommüllverarbeitung in Braunschweig zu widmet.
Mit einer Anfrage an die Stadtverwaltung wird ein auf den Missstand bei Eckert & Ziegler verweisendes Plakat
auf einem Privatgrundstück von der CDU als "zu genehmigend" hinterfragt.
Nicht die Einwohner und Anwohner Braunschweigs, oder die Kinder in der Grundschule, dem Lessing Gymnasium, der KiTa
oder dem Jugendzentrum werden Mittelpunkt des CDU-Interesses, nein, ein Plakat-Anhänger, der auf die Missstände hinweist.
Die BISS wünscht sich von der CDU eine christlichere "Erleuchtung".
BISS e.V.
Die vorangegangene PM, kam über den Infomailverteiler der BISS e.V..Öffentlich Anfrage der CDU vom 13.08.2014 3079/14
Absender:
CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
Adressat:
Oberbürgermeister Markurth
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Gremium Sitzungstermin
StBezRat 323 Wenden-Thune-Harxbüttel 16.09.2014
Betreff / Beschlussvorschlag
Werbeanlage Ecke Harxbütteler Straße/Gieselweg
Der Stadtbezirksrat 323 bittet die Verwaltung um folgende Auskünfte:
Ist die Ausnahmegenehmigung zur Veränderungssperre mit einer Baugenehmigung i.S.d.
NbauO erteilt?
Ist dieser Aufstellungsort unter verkehrsrechtlicher Sicht geprüft?
Warum ist diese Maßnahme im Gebiet der Veränderungssperre nicht, wie dafür vorgesehen, durch die entsprechenden Gremien gelaufen?
Begründung:
Auf einem aufgebockten Anhänger mit grünem Kennzeichen befindet sich eine Werbetafel mit weiteren Dekorationsgegenständen an der Kreuzung Gieselweg/Harxbüttelerstr. auf dem von der Veränderungssperre betroffenen Bebauungsplan TH 18, die als keine verfahrensfreie Baumapnahme
i.S.v. Nr. 10 Anhang NbauO zu qualifizieren ist.
Eine Beteiligung des Bezirksrates zu dieser Aufstellung hat nicht stattgefunden.
Diese Kreuzung zeichnet sich dadurch aus, dass hier Firmenausfahrten, Schulweg und Radweg in einer nicht einfachen Weise mit dem abknickenden
fließenden Verkehr zusammentreffen.
Radfahrer z.B. Schulkinder nutzen den Gehsteig in beiden Richtungen auf der Harxbütteler Str. von der Stadt kommend als Radweg bis er
dann nach dem Überqueren des Gieselweges in den extra Radweg Richtung Harxbüttel übergeht.
Vermischt mit Radfahrern, die im Kreuzungsbereich dann die Seite wechseln, um auf den Radweg einzuschwenken, abbiegendem Verkehr ergeben sich immer wieder kritische Situationen.
Die Werbetafel führt zwangsläufig zu einer geringen Achtsamkeit im Straßenverkehr was die beschriebene Situation nochmals verschärft.
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