[/size]Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) e.V. lädt herzlich zum
nächsten Treffen ein:
Dienstag, 9. Dezember 2014, 19:00 Uhr
Gemeinschaftshaus Wenden
Veltenhöfer Str. 3 (über der Post), BS-Wenden
und erinnert: * * Freitag, 5.12. um 17 Uhr * * Salzgitter-Bleckenstedt
Die Region hält zusammen: "KONRAD stoppen statt erweitern!"
www.biss-braunschweig.de/?p=7520
* *
Themen des BISS-Treffens:
* Kurzberichte
- Planungs- und Umweltausschuss am 3.12.
- KONRAD-Demo am 5.12.
- Verwaltungsausschuss am 9.12.
* Aussprache & Kritik
* Berichte aus den Arbeitsgruppen
* Stresstest-Anforderungen Braunschweiger Nuklearfirmen
* Rat und Verwaltung der Stadt Braunschweig
- Ratssitzung am 16.12.
- Bebauungsplan-Entwurf
* rechtliche Schritte
- Rechtshilfefonds
* Informationskampagne der BISS
* Sonntagsspaziergang / Schaukasten / Wagen
* Verschiedenes / Termine
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) e.V.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
die Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) e.V. lädt herzlich zum nächsten Treffen ein:
Dienstag, 12. Mai 2015, 19 Uhr, ,
Gemeinschaftshaus Wenden, Veltenhöfer Str. 3 (über der Post), BS-Wenden
Themen:
* Kurzberichte
- BISS-Stand u. -Teilnahme am 1. Mai
- Zwischenbilanz zur NaPro-Einwendungskampagne am 9. Mai
- BISS-Sonntagsspaziergang am 10. Mai
* Aussprache & Kritik
* Berichte aus den Arbeitsgruppen
* Kontakte auf Landesebene
* rechtliche Schritte und Auseinandersetzungen
- Verhandlung am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am 12.5.
(Eckert & Ziegler gegen Stadt Braunschweig)
- Anträge und Genehmigungen, Gutachten
* Rat und Verwaltung der Stadt Braunschweig
- Bericht von der Ratssitzung am 5.5.
* Planung von BISS-Aktionen im Juni
- Fahrradrundfahrt am 28.6.
- weitere Aktionen
* Info-Tafeln der BISS
* Einwendungen zum "Nationalen Entsorgungsprogramm" (NaPro)
- eigene Einwendungen der BISS
- Stellungnahme von OB Markurth (ohne auf EZN einzugehen)
ag-schacht-konrad.de/images/stories/NaPro/BS/NaPro-Stellungnahme_OB_Markurth-BS.pdf
* Schaukasten / Wagen / Sonntagsspaziergänge
* Verschiedenes / Termine
- Fr. 15.5. 15:00 Uhr: Kreativtermin, Hof L. Wasmus,
Bleckenstedter Str. 37, SZ-Bleckenstedt
- Sa. 16.5. 11:00 Uhr: Redaktions- und Programmtreffen zur
Atommüllkonferenz am 19.9., ver.di-Höfe, Goseriede 10, Hannover
Thematisierung von Konditionierungsanlagen
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) e.V.
www.BISS-Braunschweig.de
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Mehr lesen? Bitte hier drauf klicken!"...Wegweisend hat das Oberverwaltungsgericht gestern im Prozess zwischen Eckert&Ziegler und der Stadt Braunschweig festgestellt, dass die Themen Restrisiko und radioaktive Strahlung relevant sind.
Eckert&Ziegler hat den Prozess nur gewonnen, da nach Einschätzung des Gerichts die Stadtverwaltung schneller hätte handeln müssen.
Die BISS erwartet von der Stadt, dass sie bis vor das Bundesverwaltungsgericht zieht und klar stellen lässt, dass dieser Standort außergewöhnlich und einzigartig in Deutschland ist. Die Stadt muss alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, dieses Urteil anzufechten. Sollte die Stadt Braunschweig dies nicht tun, lässt sich vermuten, dass die Stadt den Hallenneubau und die damit verbundene Atommüll-Konditionierungsanlage im Braunschweiger Stadtgebiet nie wirklich verhindern wollte....".
Weiterlesen auf..."....Am Dienstag, 12.05.2015 verhandelte das Oberverwaltungsgereicht (OVG) in Lüneburg der in der Sache Ausnahmegenehmigung zum Hallenbau von Eckert&Ziegler Nuclitec GmbH in Thune gegen die Stadt Braunschweig. Die Atomfirma konnte laut der Bürgerinitiative Strahlenschutz in Braunschweig Thune (BISS) nur deshalb einen Sieg erringen, weil die Stadtverwaltung zu zögerlich gewesen sei und schneller hätte handeln müssen.
Wegweisend hat das Oberverwaltungsgericht gestern im Prozess zwischen Eckert & Ziegler und der Stadt Braunschweig festgestellt, dass die Themen Restrisiko und radioaktive Strahlung relevant sind.
Eckert&Ziegler hat den Prozess nur gewonnen, da nach Einschätzung des Gerichts die Stadtverwaltung schneller hätte handeln müssen.
Die BISS erwartet von der Stadt, dass sie bis vor das Bundesverwaltungsgericht zieht und klar stellen lässt, dass dieser Standort außergewöhnlich und einzigartig in Deutschland ist. Die Stadt muss alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, dieses Urteil anzufechten....".
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www.braunschweig-online.com/bibs-forum/22-termine--veranstaltungen/9205-14sept-menschenkette-und-sternmarsch-um-zu-ezn.html?limit=6&start=301. Stadt bei Atom nicht zuständig?
Holger H. sprach der Stadt von Anfang an die Zuständigkeit für Atom-Abwägungen im Baurecht ab:
"... Daher bitte ich nochmals um Verständnis, wenn wir die Themen „Strahlung, Umgangsgenehmigung, Urantransporte usw. eben NICHT im Rahmen des B-Planes behandeln wollen. Dieser Teil gehört in die Betrachtungen des Landes und unseres neuen Umweltministers Stefan Wenzel." am 16.3. (Holger Herlitschke am 16.3.2013 auf Facebook)
Demgegenüber hält die bundesweit anerkannte Anwaltskanzlei Baumann die städtische Zuständigkeit für zwingend:
"Eine Gemeinde kann, darf und – wenn sich dies wie im vorliegenden Fall nach Lage der Dinge aufdrängt – muss eine Gemeinde auch die Emissionen und Immissionen aus radioaktiven gewerblichen Quellen in den Blick nehmen", heißt es in dem Rechtsgutachten, das die Bürgerinitiative den Ratsfraktionen zugeleitet hat. Die Gemengelage in Thune basiere auf einer Fehlplanung der Vergangenheit, die die Stadt jetzt korrigieren müsse.
2. Irreführung von Holger, Atomfragen seien aus Baurecht auszuklammern, so am 16.3. auf facebook, beruhten auf fachanwaltlicher Beratung:
" ...Zum hier wichtigen Themenkomplex haben wir z.B. seit längerem Kontakt zu einem Fachanwalt für Bau- und Planungsrecht, von dem wir uns beraten lassen. Unsere Haltung zum Thema und auch unsere Öffentlichkeitsarbeit wird maßgeblich dadurch mitbestimmt."
Kaum legt die BISS ein eigenes Gutachten vor, welches genau das Gegenteil belegt, schreibt er, dass er und seine Fachanwälte auch dem Gutachten der BISS glaubten.
Siehe aktuelle facebook-Diskussion:
dort redet er vom BISS- "Gutachten, das von unserem Anwalt bestätigt wird" .
3. Eckert&Ziegler hätten "Bestandsschutz":
"Den Wunsch dort eine grüne Wiese zu haben hätte ich auch. Nur hilft das leider gar nichts, da die Betriebe, ich sagte es bereits, Bestandschutz haben" (Holger am 14.3. auf facebook)
Stimmt nicht !
Atombetriebe wurden vom städtischen Baurecht und seinerzeit von der Bezirksregierung niemals genehmigt (siehe Bescheid vom 7.12.2967, wo nur ein Chemiebetrieb Buchler genehmigt wurde und zudem noch angekündigt wurde, den "industriellen Nutzern zusätzliche Auflagen erteilen zu wollen, wenn sich herausstellt, dass die Nachbarschaft nicht ausreichend geschützt ist". )
Diese Korrekturen sind nötig und schlimm genug, dass sie erst mühsamst dem grünen Mandatsträger abgerungen werden müssen.
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Wer Gründe b) und c) auch noch lesen will, bitte ich auf den Link zu klicken. .Der neue Bebauungsplan TH22 könnte nicht rechtssicher sein, oder einfach falsch ...
Die alten Bebauungspläne TH18 und WE18 setzten vor 40 Jahren in Braunschweig-Thune ein Industriegebiet fest, das ungefähr fünfmal so groß geplant war wie der jetzige Bestand.
Die BISS macht daher gemeinsam mit der BIBS den Vorschlag, diese beiden Bebauungspläne endgültig aufzuheben.
Das heißt, es soll mit der Aufhebung sichergestellt werden, dass die alten Bebauungsflächen und Nutzungsmöglichkeiten nicht wieder verfügbar werden falls der neue Bebauungsplan TH 22 vor Gericht scheitert.
Die Bestätigung der jetzigen Ackerlandnutzung könnte zusätzlich durch eine entsprechende Festsetzung der Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft erfolgen, statt der geplanten reinen Aufhebung des alten Planungsrechts.
Die Stadtverwaltung glaubt, dass die Aufhebung der alten Bebauungspläne bedeuten würde, dass entgegen dem neuen Bebauungsplan TH22 Betriebe zur Verarbeitung radioaktiver Materialien zukünftig nicht ausgeschlossen werden könnten bzw. sich daraus ein Konflikt mit den Zielen des neuen Bebauungsplanes ergäben.
a) Die BISS stimmt dem nicht zu und hat bereits mehrfach argumentiert, dass das vom Verwaltungsgericht beschriebene positive Ziel, welches als Leitbild den Gesundheitsschutz und die Gefahrenvorsorge anerkennt, bislang immer noch nicht von der Stadt Braunschweig genannt wurde.
Diesem Leitbild würde auch die Aufhebung der alten Bebauungspläne dienen, da hierdurch die enormen Erweiterungspotentiale endgültig aufgegeben würden....".
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