wir benötigen zur ordnungsgemäßen Einschätzung der vertraglichen Risiken folgende
ppp- Anlagen zur Akteneinsicht:
7.4 wesentl. Nachunternehmer
7.9 Verpflichtungserklärung "
9.2 Pers.beistellungsvertrag
10.1 Objektbez. Detailterminplan
10.3 Inhalt Quartalsbericht
14.3 Aufstellung Werte Gebäudeinhalt
25.4 Urkalkulation
27.1 Terminplan
30.7 Testatübersicht
41.6 Gewährleistungsverzeichnisse
44.1 Drittverträge
51.1 Preistabelle
57.4 Verbrauchsgarantie
57.4 Musterkalkulation
60.1 Muster Vertragserfüllungsbürgschaft Bauphase
60.3 Muster Vertragserfüllungsbürgeschaft Betriebsphase
63.2 Zins- und Tilgungspläne
63.2 Ablauf Financial Close
65.2 Einredeverzicht
Termin am Donnerstag ab 11 Uhr wäre genehm.
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Sehr geehrter Herr ...,
wie eben telefonisch angesprochen, benötige ich noch zur Bewertung der dem Hauptvertrag als Anlage zugehörigen Einredeverzichts-Erklärung den dort zugrundeliegenden "beigefügten Zahlungsplan" (gemäß §1).
Das war bei der Akteneinsicht vorgestern (also Dienstag, 24.5.2011) nicht mit dabei.
... da steht also (nach meiner Mitschrift):
Einredeverzicht.
"Präambel: Der Auftragnehmer hat die Entgeltforderungen gegen die Stadt aus dem Projektvertrag mit Forderungskaufvertrag vom ... an die Bank .... verkauft und abgetreten.
§1 Die Stadt stimmt dem Verkauf und der Abtretung gemäß beigefügtem Zahlungsplan an die Bank zu und verpflichtet sich, Zahlungen gemäß Zahlungsplan bei Fälligkeit direkt und schuldbefreiend ausschließlich an die Bank auf das Konto der BAnk zu leisten.
§2 Die Stadt verzichtet verbindlich und unwiderruflich auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Einreden und Einwendungen oder die Geltendmachung von sonstigen Gegenforderungen einschließlich Aufrechnungen oder Zurückbehaltung gleich aus welchem Rechtsgrund gegen ihre Zahlungsverpflichtungen aus den verkauften Forderungen (und zwar auch hinsichtlich deren rechtlichen Bestandes) insbesondere gegen die Wirksamkeit und dem uneingeschränkten Fortbestand des Projektvertrages.
Der Verzicht gilt auch für den Fall, daß sich die Leistungspflicht der Stadt gegenüber dem Auftragnehmer aus dem Projektvertrag auf Grund einer - auch zufälligen - Leistungsstörung mindert oder ganz entfällt.
Der hier erklärte Verzicht umfaßt auch etwaige der Stadt unbekannte Gegenrechte
..."
Eine Beschränkung des Einrede- und Einwendungsverzichts würde also alle Entgelte betreffen.
Der Einredeverzicht bezieht sich auf rechtshemmende Tatsachen, mit dem vorstehenden zusätzlich sehr weitgehenden Einwendungsverzicht würden aber auch rechtsvernichtende Tatsachen seitens der Stadt akzeptiert und nicht nur auf die Bauleistungen bezogen, sondern ausdrücklich auf den geamten Projektvertrag.
Der Auftragnehmer könnte theoretisch Geld ziehen aus zukünftig zu erbringenden Leistungen in Millionenhöhe, dann Pleite gehen (rechtsvernichtende Tatsache), und trotzdem müßte die Stadt an die Bank alle Entgelte über die gesamte Laufzeit von 25 Jahren bezahlen.
Das kann doch wohl nicht so unterschrieben werden.
In dem Zusammenhang moniere ich ausdrücklich, dass selbst so wichtige Vertragstexte den Ratsleuten nur per ausdrücklich anzumeldender Akteneinsicht der Fraktion (nicht des einzelnen Ratsherrn) zur Einsicht gelangen können und die Einsicht nehmenden Ratsleute das dann auch noch abschreiben müssen, da die einfache Kopie durch den OB versagt wird.
Viele Grüße
Peter Rosenbaum, Bürgerinitiativen-Fraktion (BIBS)
10 Fragen an die Ratsmitglieder:
1. Die Gesamtbaukosten (brutto) belaufen sich auf 73.812.480,62 €.
„Der vergleichbare Gesamtnettobarwert des wirtschaftlichsten Angebotes im
Wirtschaftlichkeitsnachweis beträgt danach 211,0 Mio. €.“ (s. Drucksache 14367/11,
S. 6) Beim „PSC-Notar“ wurde von einer jährlichen Haushaltsbelastung von
13,0 Mio € ausgegangen. „Dem steht der Vergleichswert des obsiegenden
Angebotes von rund 12,65 Mio € gegenüber.“ (s. Drucksache 14367/11, S. 6)
Bei einer Laufzeit der jährlichen Zahlungen von 22,5 Jahren ergibt sich eine
Endsumme von 284,6 Mio € ein Plus von 73,625 Mio € (+ 34,9 %). Wie ist diese Abweichung begründet?
2. In der Braunschweiger Zeitung standen in den letzten Wochen sich
widersprechende Meldungen, einerseits hieß es, dass die PPP Solutuion GmbH von ACS zur Finanzierung des Hochtieferwerbs abgestoßen werden soll, anderseits hat ein Hochtiefvorstandsmitglied dem Finanzdezernenten Herrn Stegemann gegenüber versichert, dass der Verkauf nicht mehr geplant sei. PPP Solution KG bleibt bei Hochtief. Was stimmt denn nun?
Daran schließt sich die Frage an, wer hat z. Zt. das Recht solche Aussagen zu treffen, kann ein Hochtiefvorstandsmitglied überhaupt noch solche Antworten verbreiten, Hochtief ist doch bereits an ACS verkauft?
Wer wird nach 25 Jahren Vertragspartner von Braunschweig sein?
3. Der Mitbewerber war in allen Qualitätsbewertungen besser als Hochtief,
heißt das, dass Hochtief billigere Baumaterialien verwenden wird und die
Bauausführung nur unterstes Niveau erreichen wird?
4. Hochtief war vor allem kostengünstiger. Wie wir wissen, können günstigere
Angebote vor allem über Kosteneinsparungen beim Personal erzeugt werden,
daraus ergibt sich die Frage, werden tatsächlich alle von Hochtief beauftragten
Baufirmen Tariflohn West der IG BAU zahlen?
5. Im Vertrag steht, dass 40% der Baumaßnahmen von regionalen Firmen
erbracht werden soll. Können ortsansässige Firmen überhaupt konkurrenzfähige Angebote abgeben oder werden sie auf diesem Wege gezwungen unter Tarif zu entlohnen?
6. In der Betriebsphase sollen die von Hochtief gestellten Hausmeister und das
Reinigungspersonal bei einer Hochtieftochter angestellt sein. Welche Tarife gelten bei Hochtief Facility Management. Sind sie vergleichbar mit den Tarifen
der städtischen Hausmeister (Arbeitszeit, Entlohnung, Überstundenregelung).
7. In der Neuen Braunschweiger Zeitung stand: "Strategische Erwägungen und
die Verbindung eines Vorstandsmitglieds nach Braunschweig nennt
Finanzdezernent Ulrich Stegemann als Gründe, auf einen Teil der
Gewinnmarge zu verzichten." Mit welcher Motivation verzichtet Hochtief auf
eine Gewinnmarge, wenn zugleich "Eine Bindung an den PPP-Partner auch für
zukünftige Projekte ..." nicht besteht. Also nicht so wie in Offenbach
Folgeaufträge vereinbart worden sind?
8. Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, kommenden Ratsmitglieder 5
Ratsperioden eine jährliche Belastung von 12.5 Mio. € zu hinterlassen. Und
wie sollen die verbleibenden über 60 Schulen und über 30 Kindergärten saniert
werden?
9. In Salzgitter und Wolfsburg werden Schulen und Kindergärten bereits seit
langem von städtischen Töchtern renoviert. Die dabei fließenden Geldsummen
bleiben in der jeweiligen Kommune. Warum wird dieser Weg nicht auch für
die jetzt ausgesuchten Projekte in Braunschweig beschritten?
10. Ist es richtig, dass Hochtief sämtliche Entgeltzahlungen aus dem
Projektvertrag an Banken als Forderungsverkauf weiterverkaufen kann? Also
alle Entgeltzahlungen für die Bauphase und die Betriebsphase?
Ist es ebenso richtig, dass die Stadt weiter an die Banken alle Entgelte über die gesamte Laufzeit bezahlen müsste, selbst wenn Hochtief nicht mehr existieren würde, also auch keine Leistungen mehr erbringen könnte,.
Braunschweig 25. Mai 2011
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