Hallo Nachtschatten,
danke für Deine Tipps zum Forum. Da mir solch eine Text-Absturzgefahr bekannt ist, schreibe ich grundsätzlich immer alle Texte in Word und speichere ständig und setze erst zum Schluss den fertigen Text ins Forum.
Die 2 Versionen Zivilcourage waren selbstverständlich ironisch gemeint. Die lustige Version 2 wäre aber auch vor dem Hintergrund nicht erfolgreich gewesen, dass dann nämlich die Leitstelle nur Lärm gehört hätte. Als die Cops nämlich am Prügeln und Treten waren, rückte Bragida an und die Gegendemonstranten veranstalteten ein ohrenbetäubendes Pfeifkonzert. Gleichzeitig rückte der Lautsprecherwagen der Polizei an und tätigte eine Durchsage, die aufgrund dieses Lärms so gut wie nicht verständlich war. Um mich herum waren mindestens 120 dB. Dabei ein Telefonat führen?
Jetzt zum Mitschreiben und Auswendig lernen kommt Version 3, die ich umgesetzt hätte, wenn ich das Werkzeug dabei gehabt hätte. Da viele von Euch mit dem Smartphone unterwegs sind und eh jeden Mist filmen, leicht umzusetzen: Das ganze Geschehen filmen und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22881&_psmand=165
Eine einfache Körperverletzung gem.
dejure.org/gesetze/StGB/223.html
ist ein relatives Antragsdelikt und wird daher nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde bejaht das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.
dejure.org/gesetze/StGB/230.html
. Strafantragsberechtigt wäre ich in diesem Fall nicht gewesen, da ich nicht die Geschädigte bin. Ich hätte also nur eine Strafanzeige erstatten können, d. h. die Ermittlungsbehörden von den Straftaten in Kenntnis setzen können.
Was die Cops aber in diesem Fall gemacht haben, waren gefährliche Körperverletzung gem.
dejure.org/gesetze/StGB/224.html
, da 1. Tatbegehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs (der beschuhte Fuß) und 2. durch gemeinschaftliche Tatbegehung. Gef. KV ist ein Offizialdelikt und muss daher bei Kenntniserlangung durch die Strafverfolgungsbehörden verfolgt werden, also auch ohne Strafantrag durch eine geschädigte Person.
Die StA wird dann den Vorgang zur Ermittlung zwar an die Polizei geben, wo eine nicht mit der Sache befasste Einheit zu ermitteln hat, aber ein Vertuschen wird schon schwieriger, wenn der Vorgang bereits der StA als übergeordnete Behörde bekannt ist.
Ich drücke Dir die Daumen, dass der Nazi, der Dich gewürgt hat, zu ermitteln ist und Konsequenzen zu spüren bekommt. Übrigens ist das Würgen keine schwere KV. Das wäre sie nur unter diesen Bedingungen:
dejure.org/gesetze/StGB/226.html
Entweder war es eine einfache KV, s. wieder
dejure.org/gesetze/StGB/223.html
. Dann besteht aber immer die Gefahr, dass das Verfahren wegen mangelnden besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingestellt wird und Du auf den Privatklageweg verwiesen wirst.
Oder es war eine gef. KV, s. wieder
dejure.org/gesetze/StGB/224.html
, sollte Dich der Nazi schon fast bis zur Besinnungslosigkeit gewürgt haben, so dass von einer das Leben gefährdenden Behandlung auszugehen ist.
Prima, dass Du die Ausführungen an sambattac weitergeleitet hast. Ich hoffe, dass die Infos dann ans BgR gehen und entsprechend an die Öffentlichkeit gelangen. Denn ich halte diesen Vorfall für einen Skandal, über den niemand berichtet.
Ich freue mich auch schon auf die morgige Anti-Bragida-Demo. Immerhin gibt es ja dann mal wieder Hör- und Sichtweite.
LG und schönen Abend
Alarice