Wie immer auf Facebook oder auf der Homepage des "Bündnis gegen Rechts"Für den kommenden Montag (4. Mai) hat BRAGIDA erneut angekündigt eine Versammlung abhalten zu wollen.
Dagegen werden wir auch zum 13. Mal wieder lautstark und sichtbar protestieren!
Weitere Infos, sowie Ort und Zeit werden wir im Laufe der Woche bekanntgeben.
www.facebook.com/bgr.braunschweig/posts/975672525799420"...Ich zitiere mal aus dem Niedersächischen Versammlungsgesetz: §8, Abs. 4:
"(4) Eine Versammlung kann auch beschränkt oder verboten werden, wenn sie an einem Tag oder Ort stattfinden soll, dem ein an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnernder Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft zukommt und durch die Art und Weise der Durchführung der Versammlung der öffentliche Friede in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise unmittelbar gefährdet wird, oder durch die Versammlung die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht, gerechtfertigt oder verharmlost wird, auch durch das Gedenken an führende Repräsentanten des Nationalsozialismus, und dadurch der öffentliche Friede in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise unmittelbar gefährdet wird."
Am Sonntag, 26.4 findet um 11.15h im Kleinen Haus, direkt am Versammlungsort die langgeplante Matinee zu "Ein Grab in den Lüften" statt- Drei Musiktheaterwerke über den Holocaust.
Und da findet die Stadt Braunschweig KEINE Möglichkeit, den BRAGIDA Aufmarsch zu verbieten???...".
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Aus: buendnisgegenrechts.net/2015/04/28/nobragida-jetzt-schlaegts-13-wir-sind-laut-gegen-rassismus/"....Da BRAGIDA derzeit zwar weiter Versammlungen anmeldet, aber über einen kleinen Kern rechter “Wutbürger” rund um die Organisatoren und ein paar Dutzend Zugereiste rechte Hooligans kaum mehr jemanden auf die Straße bringt, werden wir nur noch einen Protest im kleinen Rahmen organisieren.
Wir halten es aber grundsätzlich weiter für wichtig und richtig, dass BRAGIDA nicht ohne lautstarken Protest auftreten kann.
Sollte sich abzeichnen, dass BRAGIDA wieder erwarten noch einmal Zulauf bekommt, oder einen anderen Versammlungsort (z.B. in Kralenriede oder in der direkten Innenstadt) anmeldet, werden wir auch wieder zu einer größeren Protestkundgebung oder Demonstration aufrufen....".
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Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen:
dejure.org/gesetze/StGB/90b.html
Die Schüßler sagte doch, dass die Parteien das Drecksystem aufrecht erhalten und abgeschafft gehören und bezeichnete Politiker als meineidige Volksverräter, die in dieser Funktion dazu bestimmt seien, abgeschafft zu werden.
Ferner sagte sie, die wirklichen Schwerverbrecher säßen in der Regierung.
Bei § 90 d StGB gibt es folgendes Problem:
„Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Verfassungsorgans oder Mitglieds verfolgt.“
Zu Verfassungsorganen:
de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan
www.wissen.de/bildwb/politische-ordnung-deutschland-was-sind-verfassungsorgane
aus 2.: „Die Bundesländer können ihre Kompetenzen an Gebietskörperschaften – Gemeinden und Kreise – abtreten.“
Somit dürften ein Stadtparlament und die Stadträte auch zu den Verfassungsorganen zählen.
Somit könnte man dann mit einer Frage, danach morgen den richtigen Hebel ansetzen:
Als Bürgerin könnte durch eine Strafanzeige gegen Frau Schüßler gar kein Ermittlungsverfahren in Gang setzen, die verunglimpften Stadtparlamentarier und Stadträte aber schon.
Und das ist dringend anraten.
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