"Ebenso können befestigte Flächen, auf denen längerfristig Container gelagertwerden, genehmigungspflichtig sein. Diesem baurechtlichen Aspekt ist die Verwaltung im Rahmen Ihrer Bestandsaufnahme für die Grundstücke nachgegangen. Danach ist festzustellen, dass das Freilager, so wie es heute genutzt wird, nicht genehmigt ist."
"Nur ganz kurz,-wenn ich das richtig verstanden habe.
Also, die jetzige Nutzung ist baurechtlich illegal, habe ich das richtig verstanden,
dass es keine Genehmigung gibt dafür?"
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Nicht genehmigtes Freilager mit radioaktiven Stubstanzen
Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit zeige ich folgenden Verstoß gegen Baugesetz und Umweltrecht auf dem Buchler-Gelände Gieselweg/Harxbütteler Str. in BS-Thune an.
Auf dem Buchler-Gelände ansässigen Firmen betreiben dort seit Jahren ein baurechtlich nicht genehmigtes Lager, wie jüngst anläßlich einer Ratssitzung in der Bürgerfragestunde bekannt wurde.
Mit seiner Antwort bestätigte der Baudezernent Leuer in der Ratssitzung die Befürchtungen eines Thuner Bürgers.
Wörtlich sagte der Chef der Bauverwaltung (alle Zitate aus dem Tonprotokoll der Ratssitzung vom 12.11.2013, auch nachzulesen im abgeschriebenen Protokoll: www.bibs-fraktion.de/.../2013_11_12_Frage_Kwasnik.pdf ):
"Ebenso können befestigte Flächen, auf denen längerfristig Container gelagertwerden, genehmigungspflichtig sein. Diesem baurechtlichen Aspekt ist die Verwaltung im Rahmen Ihrer Bestandsaufnahme für die Grundstücke nachgegangen. Danach ist festzustellen, dass das Freilager, so wie es heute genutzt wird, nicht genehmigt ist."
Der Bürger hakte nach und fragte:
"Nur ganz kurz,-wenn ich das richtig verstanden habe.
Also, die jetzige Nutzung ist baurechtlich illegal, habe ich das richtig verstanden,
dass es keine Genehmigung gibt dafür?"
Antwort des Baudezernenten Leuer:
"Ja"
Im Zusammenhang mit einer zweiten Bürgeranfrage wurde überdies hinaus auch noch bekannt, dass der Bauverwaltung dieser illegale Zustand schon seit Juni 2012 bekannt sei.
Erschwerend kommt auch noch hinzu, dass dort in ca. 100 abgestellten Groß-Containern radioaktives Material lagern soll.
Anzeige ist daher geboten. Ich bitte um Abhilfe und stelle hiermit Strafantrag gegen unbekannt.
Mit freundlichen Grüßen ...
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Einzäunung des
Flurstücks 226, Flur 2, Gemarkung Thune.
Der Zaun soll als Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von 2,0 m mit zwei oben angeordneten Stacheldrähten ausgeführt werden.
Für besagtes Flurstück hat die Firma ebenfalls eine Halle zur Konditionierung schwachradioaktiven Abfalls beantragt. Der zur Anzeige gebrachte Zaun befindet sich (ebenso wie die Halle) im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Gieselweg/ Harxbütteler Straße“, TH 22. Für diesen Bereich hatte der Rat am 28. Februar 2012 eine Veränderungssperre erlassen.
Unbeachtet der Tatsache, dass es sich um eine genehmigungsfreie Baumaßnahme handelt, ist eine Ausnahme von der Veränderungssperre erforderlich. Da momentan noch nicht abschließend geklärt ist, ob und inwieweit die nach derzeitigem Recht bestehenden Bauflächen im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gieselweg/ Harxbütteler Straße“, TH 22, zurückgenommen werden, ist nicht ausgeschlossen, dass die Errichtung des Zaunes die Planungen erschwert.
Die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre kann somit den zuständigen Gremien nicht empfohlen werden.
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