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Bündnis gegen Rechts in BS

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9 Jahre 10 Monate her - 9 Jahre 10 Monate her #10735 von Nachtschatten
Hallo Alarice,

du fragst, nach dem Sitzungssaal?

Leider habe ich dazu keine weiterführenden Informationen.

Aber wenn du ca. 8:45 Uhr, am Donnerstag,den 26.11. den Pförtner im Gerichtsgebäude fragen würdest, kann er dir bestimmt den Sitzungssaal sagen.


Hier ist nochmal eine Wegbesschreibung, zum u.a. Amtsgericht in Braunschweig:
www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=18934&article_id=70693&_psmand=119

Ich denke, es wird Interessant werden, auch wenn es höchstwahrscheinlich mal wieder schwer wird, ohne "Murren und Klagen" dem Verfahren beizuwohnen.

Herzliche Grüße, Nachtschatten




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9 Jahre 10 Monate her - 9 Jahre 10 Monate her #10750 von Nachtschatten
David Janzen, hat einen Bericht am 25.11.2015 auf "unser38" gestellt:

"....Das Landgericht Braunschweig hat in einem Beschluss festgestellt, dass die Teilnahme an einer Sitzblockade am 18.5.2015, die sich gegen BRAGIDA („Braunschweig gegen die Islamisierung des Abendlandes“) richtete, weder eine Gewalttätigkeit noch eine erhebliche Störung der Versammlung darstellt und somit nicht nach §20 des Nds. Versammlungsgesetz strafbar ist...".

Hier gehts zu den ganzen Bericht



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9 Jahre 10 Monate her #10751 von Nachtschatten

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9 Jahre 10 Monate her #10753 von Waldschrat
Aw: Bündnis gegen Rechts in BS vor 0 Minuten

Hi Nachtschatten,
der Link ist nicht komplett, er sollte so lauten:
www.unser38.de/braunschweig-innenstadt/politisches/landgericht-teilnahme-an-sitzblockade-nicht-strafbar-d14598.html
Ansonsten liebe Grüße
lg, Waldschrat

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9 Jahre 10 Monate her - 9 Jahre 10 Monate her #10754 von Nachtschatten
Hallo Waldschrat,
Danke für den Hinweis!
Du hast recht und ich werde Ihn gleich nochmal in meinen Kommentar umändern B).
Herzliche Grüße, Nachtschatten


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9 Jahre 10 Monate her - 9 Jahre 10 Monate her #10760 von Alarice
Bericht zur Verhandlung am Amtsgericht BS am 26.11.2015 wegen angeblicher Beleidigung eines Polizeibeamten

Der angeschuldigte, nicht vorbestrafte Gymnasiallehrer hatte gegen einen Strafbefehl i. H. v. 10 Tagessätzen, in dem ihm vorgeworfen wurde, er hätte bei einer Demonstration gegen „Bragida“ am 09.03.2015 auf dem Bahnhofsvorplatz einen Polizeibeamten als Idioten bezeichnet, Einspruch eingelegt, so dass es am 26.11.2015 zur Hauptverhandlung kam. Eine vorhergehende Verständigung seitens der Prozessbeteiligten hat nicht stattgefunden.

An der Verhandlung nahmen erfreulich viele Zuschauer zur Unterstützung des Beschuldigten teil, denen sogar gestattet wurde, sich wegen unzureichender Bestuhlung am Rand des Sitzungssaales auf dem Fußboden zu platzieren.

Der Beschuldigte, dem der erhobene Vorwurf erst aus der Aktenlage bekannt geworden sei, ließ sich zur Sache wie folgt ein: Er sei auf der Gegenveranstaltung in DGB-Jacke und mit GEW-Flagge an den Absperrungen zum „Bragida-Korridor“ gewesen. Zu der fraglichen Begebenheit sei es nach dem Durchzug des „Bragida“-Aufmarsches in Richtung J.-F.-Kennedy-Platz gekommen, der durch einen Block vermummter Personen angeführt wurde, die zuvor im Posttunnel nach Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen von der Polizei zur Personalienfeststellung aufgehalten wurden. Dabei habe sich der Angeschuldigte bei der insgesamt sehr aufgeheizten Stimmung lautstark und mit den Armen gestikulierend darüber beschwert, dass die Polizei nicht wegen der Vermummung der Versammlungsteilnehmenden einschreite, während die Teilnehmenden der „Bragida“-Versammlung die unvermummten Gegendemonstrierenden aus nächster Nähe mit ihren Handy-Kameras abfotografierten und ggf. filmten. Dabei sei ein Polizeibeamter auf ihn zugekommen und hätte ihm immer wieder einen Arm heruntergeschlagen. Eine sachliche Diskussion sei mit diesem Beamten nicht möglich gewesen, so dass er sich von ihm abgewandt hätte.

Diese groteske Gesamtsituation des „Bragida“-Aufmarsches habe er als idiotisch bezeichnet. Daraufhin hätte Polizeikommissar W. zu seinen Kollegen gerufen: „Habt Ihr das gehört? Das müsst Ihr doch gehört haben! Der hat »Idiot« gesagt!“ Polizeikommissar B., der später die Personalien des Angeschuldigten aufnahm, stand in der Nähe seines Kollegen und sollte das offensichtlich bestätigen.

Laut Prozessakte solle der Angeschuldigte angeblich darauf hingewiesen haben, dass er Beamter sei. „Das kann ich gar nicht gesagt haben, da ich kein Beamter bin! Ich bin Tarifbeschäftigter.“

Da Polizeikommissar W. als Zeuge verhindert war und Zeuge Polizeikommissar B. aus Oldenburg sich verspätete, wurde zunächst die Förderschullehrerin R. als Zeugin vernommen, die zusammen mit dem Beschuldigten an der Gegendemonstration teilgenommen hat. Zum fraglichen Zeitpunkt befand sich diese aber zwecks Rückwegplanung bereits auf der anderen Seite der Absperrungen, so dass sie keinen genauen Wortlaut der Unterhaltungen oder Unmutsbekundungen wiedergegen konnte. Sie beschrieb jedoch die insgesamt sehr angespannte und aufgeheizte Stimmung und äußerte ihre Sorgen durch das systematische Abfotografieren der Gegendemonstrierenden durch die vermummten „Bragida“-Teilnehmer aus nächster Nähe. Deswegen hätte sie auch beim Durchzug des Aufmarsches ihren Schal ins Gesicht gezogen.

In diesem Zusammenhang wurde an anderer Stelle auch auf die „Bragida“-Versammlung vom 09.11.2015 verwiesen, auf der ein riesiges Transparent mit der Aufschrift „LINKE AKTIVISTEN HABEN NAMEN UND ADRESSEN!! KEIN VERGEBEN - KEIN VERGESSEN“ gezeigt wurde, weswegen auch Strafantrag gestellt worden sei.

Bei der Vernehmung des 25-jährigen Polizeikommissars B. schien der unerschütterliche Corps-Geist innerhalb der Polizei über dem Geschehen zu schweben. Auf die Frage, was er zu dem Vorhalt zu sagen habe, dass der Angeschuldigte zu seinem Kollegen W. „Idiot“ gesagt haben soll, bestätigte der Beamte diesen Sachverhalt nur ganz pauschal. Leider hat keiner der Prozessbeteiligten den Zeugen gefragt, was genau er gehört haben will und was genau der Angeschuldigte gesagt haben soll. Er beschrieb nur, dass der Kollege W. den Angeschuldigten angesprochen hätte und er seinem Kollegen gefolgt sei, weil man in solche Situationen generell nur zu zweit ginge.

Daran, ob der Angeschuldigte mit einer Trillerpfeife gepfiffen hätte, hatte er keine Erinnerung mehr. Auf weitere Nachfragen zu der angeblichen Beleidigung sagte PK B.: „Mir wurde ges“ und stoppte. Es erschien zunehmend zweifelhaft, dass der Zeuge B. die angebliche Beleidigung wie behauptet überhaupt selbst wahrgenommen hat. Leider hat auch an dieser Stelle keiner der Prozessbeteiligten nachgehakt.

Auf den Vorhalt, dass laut Aktenlage angeblich auch andere Passanten die vermeintliche Beleidigung vernommen hätten und die Frage, welche das denn gewesen wären, konnte der Zeuge nichts Sachdienliches beitragen. Er sagte lediglich, dass diese normal bürgerlich gekleidet gewesen wären. Der vorsitzende Richter bat den Zeugen, sich im Zuschauerraum einmal umzuschauen, ob er darunter eine Person wiedererkennen würde. Dies verneinte der Zeuge.

Es zeichnete sich eine mögliche Verfahrenseinstellung ab. Da die Staatsanwaltschaft durch eine junge Referendarin vertreten war, die erst Rücksprache mit ihrem Ausbilder halten musste, wurde die Verhandlung kurz unterbrochen.

Nach der Unterbrechung wurde bekannt gegeben, dass das Verfahren mit Zustimmung der Prozessbeteiligten gem. § 153 Abs. 2 StPO ( http://dejure.org/gesetze/StPO/153.html ) wegen geringer Schuld eingestellt wird und dem Angeschuldigten die Kosten des Verfahrens nicht auferlegt werden.

Sicherlich wäre ein Freispruch für den Angeschuldigten erstrebenswerter gewesen, hätte aber allen Beteiligten sicherlich noch mehr Nerven gekostet. Er kann mit der Entscheidung leben und entgeht zumindest einem Eintrag im Bundeszentralregister.
Letzte Änderung: 9 Jahre 10 Monate her von Alarice.

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