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Waggum

Fördermittel-Erschleichung zum Ausbau eines VW-Flughafens ?

Wolfsburg bat um Formulierungshilfe

(Quelle der Grafik: www.waggum.info)

 

Wie bereits dargestellt, darf bei Förderung von Infrastrukturen keine Begünstigung eines privaten Konzerns vorliegen, so regeln es die Bestimmungen des Förderprogramms der Bund/Land -Förderung für Infrastrukturen im sog. GRW-Förderprogramm (Gemeinschaftsaufgaben Regionale Wirtschaftsförderung).


 

Der Förderbescheid zum Flughafenausbau vom 20.5. 2010 der niedersächsischen Förderbehörde (NBank) nimmt auf diesen Aspekt Bezug und macht die Auszahlung bereits schon vor der ersten Förderrate von der vollständigen wirtschaftlichen  und  personellen Entflechtung von Flughafengesellschaft und VW-Aktiengesellschaft zur Vorbedingung.


Dieser Auflage kam – zumindest formell – die Volkswagen Aktiengesellschaft mit Kündigungsbrief vom 15.6.2010 an die Flughafengesellschaft nach:

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Flughafen-Cluster leidet an Struktur-Verkleisterung

Finanzierungsmodell zum Flughafenausbau
Wesentliche Konstruktionsmerkmale:
a) Die  Flughafengesellschaft erhält anteilige Barmittel ihrer Gesellschafter Braunschweig, Wolfsburg und VW (rd. 25 Mio.€)
b) die Flughafengesellschaft gibt diese Mittel weiter an die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH
und beauftragt diese mit der gesamten Abwicklung des Projektes
c) die Strukturförderung Braunschweig GmbH beantragt zusätzlich die Fördermittel (rd. 18,7 Mio €) und führt das Projekt "Avionic-Cluster" durch
d) die Strukturförderung Braunschweig GmbH überträgt die so geschaffenen Werte mit Nutzungs- und Übertragungsvertrag an die Flughafengesellschaft (bzw. die Stadt BS bzgl. der Gewerbegebiete)
e) die Strukturförderung Braunschweig GmbH ist Zuwendungsempfänger, die geförderten Wirtschaftsgüter werden aber von Anfang an bzgl. Flughafenausbau im Anlagevermögen der Flughafen Braunschweig/Wolfsburg GmbH aktiviert (gemäß Vertrag zwischen der Flughafen Braunschweig/Wolfsburg GmbH mit der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH vom 6.1.2010)

Warum so kompliziert?

Man hatte Befürchtungen, dass die Flughafengesellschaft mit dem Haupt-Akteur VW nicht gefördert würde, weil die Europäische Kommission eh schon ein Auge auf VW geworfen hatte und bis nach Brüssel durchgesickert war, dass hauptsächlich VW ein Nutznießer eines Flughafenausbaus sein würde.
Deshalb wurde der Ausbau der Start- und Landebahn eingebettet in viel Infrastruktur von Gewerbegebieten von Kralenriede Ost bis Bienrode West.
Auch der Name des Antragsstellers (Struktur-Förderung Braunschweig GmbH) sollte alle Zweifel ausräumen, dass es sich um was anderes als eine reine Investition in Infrastruktur handeln könnte. Denn, Fördermittel für regionale Verkehrsflughäfen sind nun mal nicht erlaubt - und dann auch noch für VW, das ging gar nicht.
Und so kam es nach jahrelangem Hin- und Her und zu folgender Nachricht aus dem Wirtschaftsministerium Hannover an die Struktur-Förderung Braunschweig:

"...sollte sich herausstellen, dass VW in größerem Umfang Endnutzer des Flughafens im Sinne der GRW (Fördertopf "Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung") ist, muß damit gerechnet werden, dass die vorgesehenen Betreiberstrukturen mit einer Beteiligung von VW an der Flughafengesellschaft einer GRW-Förderung entgegensteht und deshalb eine andere GRW-konforme Betreiberstruktur gefunden werden muß"
(mail des Sachbearbeiters aus dem MW vom 17.9.2009)

VW versuchte die Eigennutzung des Flughafens noch klein zu reden. Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kam schließlich das Machtwort, VW darf weder rechtlich, noch wirtschaftlich, noch personell mit dem Betreiber der zu fördernden Infrastruktur verflochten sein. VW mußte aus der Flughafengesellschaft ausscheiden, so steht es in dem Förderbescheid als eine der wesentlichen Bedingungen.

... Fortsetzung folgt ...



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Flughafen: Großbaustelle ohne Bau-Akten ?

Kundgebung zur 250. Demonstration
Bildquelle: http://www.waggum.info/mitglieder/index.php?topic=191.msg496#new

Eine Akteneinsicht in die Bauakte zur Flughafenerweiterung sei schwierig, weil

"Bauakten in obigem Zusammenhang bei der Stadt nicht geführt werden, da es sich nicht um ein Baugenehmigungsverfahren, sondern um ein Planfeststellungsverfahren handelt. Die Genehmigung der Baumaßnahmen zur Verlängerung der Start- und Landebahn ergibt sich aus dem Planfeststellungsbeschluß.
[...] Insofern liegen bei der Stadt keine vollständigen Unterlagen vor."

Antwort von Stadtbaurat Zwafelink vom 6.9.2010 an die Fraktion der Bürgerinitiativen (BIBS)

Nun weiss jeder Bauherr, dass er nicht einfach drauf los bauen kann, weil ein Planfeststellungsverfahren die generelle Bebaubarkeit möglich macht. Das konkrte Bauvorhaben erfordert vielmehr die Darlegung und Einreichung exakter Daten von konkreten Baugrenzlinien, Ausführungsplänen, Baumaterialien, Statik, Prüfstatik, Entwässerungsplanung, Baulasten und ggf. Grunddienstbarkeiten.

Es war bereits aufgefallen und seit Januar 2010 immer wieder moniert worden, dass es bei der momentan größten Baustelle Braunschweigs bis vor kurzem keine Bauschilder gab; auch gab es widersprüchliche Angaben über den eigentlichen Bauherrn - Flughafengesellschaft oder Struktur-Förderung Braunschweig GmbH.

Nun gibt es Aufsichtsräte und Ratsherrn in Braunschweig, die zur Dienstaufsicht über die Behörden berufen sind.

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Sperrung der Grasseler Strasse gefährdet Sicherheit

 


Quelle: www.cepolina.com


Bei der Vorstellung von Alternativen für Verkehrswege nach einem Ausbau des Braunschweiger Flughafens mit dadurch bedingter Sperrung der Grasseler Strasse hatte man in einer Einwohnerversammlung Fragen betroffener Bürgerinnen und Bürger aus Bechtsbüttel, Hondelage, Grassel und anderen Orten zu den Auswirkungen der Straßensperrung auf Verkehrssicherheit, Rettungswesen und Brandschutz und weitere Fragen ausdrücklich ausgeschlossen. Auch ein Gespräch mit dem Landkreis Gifhorn hatte man abgelehnt. Dafür teilte man anlässlich eines Bürgerabends mit dem Geschäftsführer der Flughafengesellschaft, Gelfert, den verblüfften Bechtsbüttelern mit, dass ein Flughafenausbau sogar realistische Chancen für eine Verkehrsberuhigung biete.

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Förderung des Flughafenausbaus im Zwielicht


Bauschild_100719

Bauschild am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg (Quelle: www.waggum.de)

 

In der Ratssitzung der Stadt Braunschweig vom 17.11.2009 stellte der Erste Stadtrat der Stadt Braunschweig, Lehmann, auf eine Anfrage zur Finanzierung des Flughafenausbaus in Braunschweig fest: „Die rechtliche Bindung aus dem gemeinsamen Finanzierungsvertrag zwischen Land, Stadt Braunschweig, Stadt Wolfsburg und Volkswagen gelten für alle Aufgaben, die mit dem Ausbau des Flughafens zusammenhängen, und das ist eben halt ja auch das Avionik-Cluster und die Landebahn. Das ist ja alles eins.“ Fünf Monate später teilte Lehmann am 16. April 2010 auf die Frage „Wie sollen die zusätzlichen nationalen Mittel für dieses Projekt erbracht werden?“ schriftlich mit: „Die Fördermittel sind bereits beim Land für das Projekt „Avionik-Cluster“ abrufbreit reserviert.“ Entsprach das der Wahrheit?

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