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Waggum

Vorsätzliche Verfälschung des Planfeststellungs-Beschlusses

 

nachträgliche Verfälschung eines gerichtlich bestätigten Beschlusses

 

Ein Freibrief musste her, weil die Flughafen-Ausbauer wegen des vereisten Bodens bis Ende Februar zwar  das Fällen der Bäume schafften, aber nicht mehr das  Herausholen des Wurzelwerks.

Als das absehbar war, wurde die zuständige Landesbehörde (Nieders.Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) am 6.2.2010 eingeschaltet und um eine "Klarstellung", gebeten, dass die rechtlich bindende Vegetationsperiode vom 1. März bis 30.September ganz anders zu verstehen sei, als im Planfeststellungsbeschluß vom Januar 2007 geschrieben steht.


 

Während  im Planfeststellungsbeschluss steht, dass während der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September auf baubedingte Rodungen zum Schutze von Tier- und Pflanzenwelt zu verzichten sei, reduziert obiger Freibrief das "Schutzobjekt" auf die Vögel, Nester und Eier.

Die übrigen Tierpopulationen und die Pflanzenwelt im Planfeststellungsbeschluss werden einfach wegdefiniert.

 

Als weitere Manipulation wird der Begriff der "Rodungen" wird auf das Fällen der Bäume umdefiniert, was aber das "Entfernen der Wurzelstrünke" nicht umfasse.


Am Ende wird dann auch noch - für alle Fälle - "klargestellt", dass "sämtliche erforderlichen Befreiungen und Ausnahmen" dem Planfestellungsbeschluss zum Vegetationsschutz nicht entgegenstünden.


Auf diesen Freibrief stützen sich nun die Ausbaubefürworter von SPD und CDU, die im Rat der Stadt Braunschweig verpflichtet gewesen wären, das rechtswidrige Vorgehen der Flughafengesellschafter VW, Wolfsburg und Braunschweig zu stoppen.


Das Verwaltungsgericht ist nun am Zuge. Darauf verlassen wollen sich die

Bürgerinnen und Bürger vor Ort allerdings nicht, sie stoppten am Donnerstag - am Feiertag! - erneut die große Rodungsmaschinerie, die Arbeiter wurden nach hause geschickt.


 

 

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CDU und SPD vereiteln Einschreiten gegen illegales Roden

Durchfahrtsverbot wegen Rodungen

 

Der Rat der Stadt sollte auf Antrag der Bürgerinitiativen-Fraktion am 11.5.2010 beschließen:

„Dem Oberbürgermeister als Dienstvorgesetztem der Unteren Naturschutz-behörde
wird aufgegeben, für die Einhaltung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses
vom 15.01.2007 Sorge zu tragen. Die Rodungsarbeiten innerhalb der oben
genannten Vegetationsperiode sind sofort einzustellen.“

„Dem Maßnahmeträger wird zur Verminderung und Vermeidung von
Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt aufgegeben, baubedingte
Rodungen von Gehölzen nur außerhalb der Vegetationsperiode in der Zeit vom
1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen. (Punkt 2.5.2, S. 17)“
, so lautet ganz unmißverständlich der Planfeststellungstext, der vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Urteil vom 20.Mai 2009 bestätigt wurde.

 


CDU-Ratsherr Manlik als Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafengesellschaft gab den Ton vor: mit Hinweis auf einen BZ-Artikel, alles sei nur ein Formulierungsfehler, behauptete er, auf der Fläche würde gar nicht gerodet, sondern nur Wurzelstrünke entfernt und das sei erlaubt. SPD und CDU folgten willig dieser Interpretation.

 

 

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Stiftung oder Anstiftung?

Kaminholz

 

"Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) fördert und bewahrt die kulturellen

und historischen Belange des ehemaligen Landes Braunschweig. Mit den Erträgnissen aus

dem Teilvermögen Braunschweigischer Vereinigter Kloster- und Studienfonds unterstützt

die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz kirchliche, kulturelle und soziale Projekte."

Neustes kirchliches, kulturelles und soziales Projekt: Fällung einer Jahrzehnte alten

Buche im Natur- und Landschaftsschutzgebiet Querumer Forst und Verkauf an einen

bedürftigen Gifhorner. Der bestätigt am 10.5.2010 beim Zerlegen der Buche: "Die

hat mir die SBK verkauft".

 

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