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Jurististische Verfolgung wg. Ausbauprotest

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13 Jahre 2 Monate her - 13 Jahre 2 Monate her #5668 von Helmhut
Für die heutige Verhandlung wünsche ich Herrn Rosenbaum viel Erfolg.

Er kämpft quasi für uns alle, denn das Versammlungsrecht ist ja das Recht, welches uns während der Wahlkampfpausen (sprich: Legislaturperioden) bleibt, unsere Rechte öffentlich zu verfechten, vorzutragen und mittels Protest durchsetzen zu können.

Gruß
Helmhut
Letzte Änderung: 13 Jahre 2 Monate her von Helmhut.

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13 Jahre 2 Monate her - 13 Jahre 2 Monate her #5670 von Sonnenschein
Hallo Lieber Peter Rosenbaum,

ich hoffe das dieses mal der Richter nicht so "befangen" und freundschaftlich "verbandelt" mit den Staatsanwalt war!
Ich habe letztes mal meine Jackenbund vor Anspannung zerissen, weil ich diese zum Himmelschreienden Ungerechtfertigten Äußerungen fast nicht ausgehalten hätte und laut loslegen wollte.
Ich hoffe das alles zufriedenstellend gelaufen ist.
Sonst befindet sich Braunschweig bald wieder mal in der Taz, als Lachnummer.
Mal ganz abgesehen von Peter Rosenbaums Leben!!!

An dieser Stelle möchte ich Ihn Danken, das er sich so effektiv um uns Braunschweiger/Innen bemüht und kann nur auf Helmhut verweisen, er kämpft für uns alle!
Bitte schreibt doch mal wie es gelaufen ist!
Gruß Sonnenschein B)
Letzte Änderung: 13 Jahre 2 Monate her von Sonnenschein.

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13 Jahre 2 Monate her #5671 von Rosenbaum
Ja, etwas spät geworden...
hallo Sonnenschein,
hier also das Ergebnis:

Hallo in die Runde,

heute brachte die Verhandlung vor dem Verw.gericht folgende Ergebnisse:

1. das sog. Megaphon-Verbot im Wald wurde von der Kammer als nicht rechtens beschieden,
2. ebenso war der Ausschluss als Versammlungsleiter des Infostandes auf dem Kohlmarkt nicht rechtens.

Abgewiesen wurden unsere Anträge zur sog. Rechtsgeh-Auflage bei den Demos auf der Grasseler Str. (also Auflage zur Benutzung des Fuß/Fahrradweges) sowie des Ausschlusses als Versammlungsleiter in der heißen Phase im Querumer Forst.

Bei letztgenannten Abweisungen unserer Anträge ist allerdings zu bemerken, daß
bei der generellen Zulassung der Rechtsgeh-Auflage ein Hinweis der Richterin auf ein Oberverwaltungsgerichtsurteil stattfand, wonach die generelle Auflage zwar nicht zu beanstanden, aber dennoch im Einzelfall die konkrete verkehrliche Situation über die Wegbenutzung nötig sei und schon gar nicht die Auseinandersetzung darüber als Straftatdelikt verfolgt werden dürfe.
Auch beim zweiten abgewiesenen Antrag unsererseits (Ausschluss meiner Person als Versamm.leiter währende der Abholzaktionen im Querumer Forst) wurde seitens des Gerichts ausgeführt, dass das als "mildes" Mittel, anstelle z.B. einer Auflösung der ganzen Versammlung gewertet wurde und auch mein Recht sowohl als Veranstalter, wie auch als Teilnehmer und Redner nicht tangierte.

Insgesamt können wir somit mit dem Urteil gut leben.

Man wird sehen, wie die Stadt darauf reagiert, ob z.B. dagegen Rechtsmittel eingelegt werden.
Für die dann kommende Strafgerichtsbarkeit (Berufung des 20.000 € Urteils vor dem Landgericht) hätte so ein bestandskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts einschneidende Folgen, da einer Vielzahl der Versammlungs-"Straftaten" der juristische Boden entzogen würde.

Soweit hier in aller Kürze. Sowohl Zeitungen wie Okerwelle werden auch über den Prozess berichten.

Als Grundlage zum Verständnis, um was heute die Verhandlung vor dem Verw.gericht ging, sei auf den Artikel auf dem bs-Spiegel verwiesen:
www.braunschweig-spiegel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2278:verwaltungsgericht-braunschweig-entscheidet-ueber-die-rechtmaessigkeit-der-demonstrationsfreiheits-beschraenkungen-gegen-ratsherr-rosenbaum-am-6-oktober&catid=64:politik-kategorie-politik-allgemein&Itemid=150

viele Grüße
P.R.

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13 Jahre 2 Monate her - 13 Jahre 2 Monate her #5672 von bruno
Die TAZ berichtet schon

Die TAZ berichtet heute als Erste über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig:


Urteil zum Demonstrationsrecht

Megaphon im Forst erlaubt

Zahlreiche Auflagen hat die Stadt Braunschweig bei Protesten gegen den Flughafenausbau erlassen.
Nicht alle waren zulässig, befand jetzt das Amtsgericht.

von TERESA HAVLICEK

HANNOVER taz | Rechtswidrig ist ein Teil der Auflagen, die die Stadt Braunschweig ihrem Ratsherrn Peter Rosenbaum für dessen Protests gegen den Ausbau des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg erteilt hat.
Das geht aus einem Urteil der fünften Kammer des Braunschweiger Verwaltungsgerichts vom Donnerstag hervor.

Mit Waldspaziergängen, Mahnwachen und Demos hatten der Ratsherr der Bürgerinitiativen Braunschweig (Bibs) und seine Mitstreiter gegen die Verlängerung der Flughafenpiste protestiert - vergeblich. Auch der geschützte Eremitenkäfer, den die GegnerInnen nahe der Start-und Landebahn fanden, konnte den Pisten-Ausbau nicht verhindern: Zehntausende Bäume mussten im Querumer Forst weichen, um die Bahn von 1.680 auf 2.300 Meter zu verlängern.

Ende August wurde der Abschluss der knapp 39 Millionen Euro teuren Bauarbeiten gefeiert. Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) sprach von einem "Tag der Freude", rühmte die "idealen Bedingungen für die Forschung". Deren Schaffung war der Stadt zufolge der Grund für den Ausbau. Der GegnerInnen teilen diese Sicht nicht: Die längere Rollbahn ermögliche es vor allem den Managern des Wolfsburger Autobauers VW, ihre geschäftlichen Langstreckenflüge nicht mehr in Hannover, sondern gleich vor dem Werkstor starten zu können.

Peter Rosenbaum hat der Protest dagegen 20.000 Euro Geldstrafe beschert: Ende 2010 verurteilte ihn das Braunschweiger Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht, Nötigung, der Aufforderung zu Straftaten und Hausfriedensbruchs.

Rosenbaum hatte etwa eine Demonstration auf die Straße geleitet - obwohl die laut städtischer Auflage auf Fuß- und Radwegen hätte marschieren sollen. Ignoriert hatte der Rollbahn-Gegner auch das Verbot von Megaphonen: Die wären erst ab einer Demo-Größe von über 50 Teilnehmern erlaubt gewesen.

Kurz nach dem Urteil solidarisierten sich 2010 über 200 Unterzeichner in einem offenen Brief mit Rosenbaum, darunter der DGB Südniedersachsen-Harz und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz. Die Auflagen der Stadtverwaltung unter Braunschweigs Oberbürgermeister Gert Hoffmann (CDU) seien "politisch motiviert".

Einen Teil dieser Auflagen erklärte das Braunschweiger Verwaltungsgericht nun rechtswidrig:
Beim Megaphon-Verbot etwa könne sich die Stadt nicht auf Lärmschutz für Anwohner berufen - die Demo habe im Wald stattgefunden. Zudem sei der Lautsprecher zur "Binnenkommunikation" notwendig gewesen:
Zeitgleich zum Protestumzug nämlich wurden Bäume gerodet, "erhebliche Lärmeinwirkungen" inklusive.

Das Gehweg-Gebot für den Demonstrationszug beanstandete das Verwaltungsgericht zwar nicht. Die Vorsitzende Richterin wies aber darauf hin, dass ein Verstoß dagegen nicht automatisch ein Straftatbestand sei. Ob Demos auf die Straße ausweichen dürfen, sei im Einzelfall vor Ort abzuwägen.

Über Rosenbaums 20.000 Euro-Strafe wurde am Donnerstag nicht entschieden. Dagegen hat er beim Landgericht Berufung eingelegt, das Verfahren steht noch aus. Mit dem Entscheid der Verwaltungsrichter als erstem Schritt sei er "überwiegend zufrieden", sagt der Ratsherr: Das Urteil habe "grundsätzliche
Bedeutung für die Befugnisse der Versammlungsbehörden gegenüber Bürgern und die Frage, ob sie demonstrieren können, ohne Angst zu haben, gleich zum Straftäter zu werden."

Rosenbaum selbst geht das Risiko weiterhin ein: Nach wie vor wird sonntags am Flughafengelände demonstriert: für Schallschutz, Nachtflugverbot und eine Umgehungsstraße.
www.taz.de/Urteil-zum-Demonstrationsrecht/!79482/


Nur bei der Überschrift ist der taz ein Patzer passiert: Verwaltungsgericht statt Amtsgericht!
Aber sonst ein guter Artikel.

Auf waggum-online habe ich auch noch den Artikel vom 6.10.2011 zur Ankündigung der Verhandlung entdeckt:
www.waggum-online.de/
Letzte Änderung: 13 Jahre 2 Monate her von bruno.

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13 Jahre 2 Monate her - 13 Jahre 2 Monate her #5674 von Helmhut
Erst einmal meine Gratulation zum Ergebnis dieser Verhandlung und meinen Dank an den Ratsherrn und den Menschen Peter Rosenbaum, der sich so standhaft, geradlinig und überzeugend dieser städtisch verordneten Farce gestellt hat. Das Urteil selbst war überaus wichtig für alle, die von ihrem Recht auf Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit nicht abrücken möchten.

Versuch eines Kommentars

1. Die Stadt hat hier offenbar einige Auflagen für eine bürgerliche Demonstration (wohlweislich keine Großdemonstration) gemacht, die sich nun als rechtswidrig erwiesen haben. Ist sie so schlecht beraten, unsere Stadt? Wo führt das hin, wenn sie juristisch so schlecht beraten ist, unsere Stadt?

2. Ruhe!
Die Stadt hat den Gebrauch eines Megaphons im Wald (!) in Nähe einer Beschallung von Sägegeräuschen und Fällarbeiten als auch in weiterer Entfernung zu Siedlungen als Lärmschutzmaßnahme untersagen wollen. Eine Farce! Es wirkt so bemüht, als habe man unbedingt irgendwelche Gründe gesucht, Ratsherrn und protestierende Bürger zum Stillsein zu zwingen.

3. Erhebliche Lärmeinwirkungen während der Fällung diverser Bäume mittels Harvestern etc. hat sie jedoch nicht beantstandet. Diese Farce hat dann auch das Gericht erkannt und dementsprechend geurteilt. Das ist erfreulich und macht Hoffnung auf gerechte Entscheide.

4. Das Gehweg-Gebot nicht eingehalten zu haben, ist nicht automatisch ein Straftatbestand und ob Demos auf die Straße ausweichen dürfen, sei im Einzelfall vor Ort abzuwägen. Das wirkt wie ein Wink mit einem dicken Zaunpfahl in Richtung derjenigen, die offenbar meinen, dass eine Missachtung von Auflagen geradewegs in kriminelle Handlung und Straftäterschaft münden muss. Welch' ein merkwürdiges Selbstverständnis der städtischen Auflagen-Erfinder!

5. Nicht vergessen - der Versuch der Kriminalisierung!

Weitere Drangsalien kamen nun auf den Ratsherr Peter Rosenbaum seitens der Stadt zu:

- 20.000 Euro Geldstrafe,
- angeblicher Verstoß gegen das Versammlungsrecht,
- angebliche Nötigung,
- angebliche Aufforderung zu Straftaten und
- angeblicher Hausfriedensbruch.

Will man jemanden etwa bewusst kriminalisieren? Angesichts dessen, dass dort im Wald mit Megaphon knapp 50 Leute gegen die Waldzerstörung aufgemuckt haben, hat sich die Stadtverwaltung der Gefahr der Lächerlichkeit ausgesetzt, fürchte ich. Und auch, weil sie das offenbar nicht schon im Vorfeld erkannt hat (wie unklug!), ihre Klage nicht zurück gezogen hat, wirkt das nun angesichts dieser gerichtlichen Bewertung umso ungeschickter. Peinlich!

Über Rosenbaums 20.000 Euro-Strafe wird später noch verhandelt.

Für uns alle...

Das Urteil habe "grundsätzliche Bedeutung für die Befugnisse der Versammlungsbehörden gegenüber Bürgern und die Frage, ob sie demonstrieren können, ohne Angst zu haben, gleich zum Straftäter zu werden." sagte Herr Rosenbaum. Und damit hat er absolut Recht. Es wirkt so, als habe man erstens ein Exampel gegen protestierende Bürger und einen rührigen Ratsherrn statuieren wollen und zweitens versucht, eigene städtische Maßstäbe an das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Demonstrationsfreiheit anzulegen.

Beides könnte man leicht als Anmaßung interpretieren, aber das will ich mir nun gerade nicht anmaßen ;)
OB sich die Stadt damit einen Gefallen getan hat? Also, ich weiß ja nicht...

Gruß
Helmhut
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13 Jahre 2 Monate her #5677 von klaus_marwede
Glückwunsch!!

Da ja viel von "Kriminalisieren" die Rede war in dieser Sache ... Wie gehen wir eigentlich mit den vielen städtischen Zeugen um, die alle in irgendwelchen Strafverfahren wegen Artenschutzvergehen und anderem immer wieder behauptet haben, es würde in Waggum mehrheitlich um einen Forschungsflughafen gehen - wo doch der OB Hoffmann zur Eröffnungsfeier lt. BZ ganz klar gesagt hat, dass Winterkorn (VW) ihm gesagt hat "Machen's fertig"?

Den Zeitungsartikel werde ich noch mal untersuchen lassen inwieweit er Hinweise darauf gibt, dass bei der Ausbauentscheidung eventuell doch VW im Mittelpunkt stand. Aber danach müssen wir uns überlegen, wie wir mit den Zeugen umgehen, die gegenüber den ERmittlungsbehörden ggfs. nicht die Wahrheit gesagt haben.

Und das wo sich lt. heutiger BZ doch "die Wogen längst geglättet haben" ;-)

VG Klaus

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