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Jurististische Verfolgung wg. Ausbauprotest

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14 Jahre 2 Wochen her #3636 von Daniel
Olly schrieb:

Björn Hinrichs (CDU) hat seinen Internetauftritt überarbeitet...dabei sind alle unangenehmen Kommentare zu dem Thema Flughafen auf unerklärliche Weise verschwunden.... sicherlich ein versehentlicher Fehler der gleichzeitig das Backup gelöscht hat.


Man gut, dass wir immer ein Backup gemacht haben [/size] :laugh:

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14 Jahre 2 Wochen her - 14 Jahre 2 Wochen her #3637 von bruno
Dabei verliert der CDU-Ratsherr schon mal selbst die Orientierung. Erinnert sei auch an das Thema "Stibiox".
Da verortete er diese schwere Altlast auf seiner Homepage nach Wenden, obwohl er als CDU-Umweltfachmann auch noch direkt mit dem Bezirksbürgermeister Wendt, in dessen Gliesmaroder Bezirk diese Altlast liegt zusammensitzt.

Das Thema habe ich auch nicht mehr auf seiner Homepage gefunden.

Ich hatte das seinerzeit gefunden und hier dokumentiert:

CDU denkt, Stibiox liegt in Wenden
Letzte Änderung: 14 Jahre 2 Wochen her von bruno.

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14 Jahre 2 Wochen her #3642 von Daniel
bruno schrieb:

Das Thema habe ich auch nicht mehr auf seiner Homepage gefunden.


Macht doch nichts, hier hilft uns dann mal das Archiv von Tante Google weiter. Spuren im Internet löschen ist eben auch für einen Ratsherrn Hinrichs nicht so easy wie er es gern hätte.
Leider hat er ja nach einem hilfreichen Tipp eines anderen Ratsherrn seine extreme Wissenslücke füllen können. So ist dann leider nur noch dieser geistlose Erguss der forschenden Nachwelt erhalten geblieben.

Aber die Frage die man sich ja stellen muss, wie peinlich ist einem etwas, oder wie niedrig ist meine Toleranzgrenze gegenüber anderen!?
Die Frage beantwortet sich aber ohnehin auch so, schaut man was die CDU Ratsherren Kliesch und Sehrt in Waggum zum Wohle der Bürger abziehen. Wie man da morgens in den Spiegel schauen kann ohne sich ständig zu übergeben, ist mir schleierhaft![/size]

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14 Jahre 2 Wochen her - 14 Jahre 2 Wochen her #3647 von Rosenbaum
Die Debatte über die politisch motivierte Aburteilung von angeblichen Straftaten zum Versammlungsrecht und Hausrecht, sowie Nötigung (theoretische Nötigung eines theoretischen Autofahrers, der bei einer Kundgebung auf der Grasseler Str. theoretisch 5-10 Min. gewartet haben könnte!!!) geht munter weiter.

Jetzt mit einer Stellungnahme des Justizministeriums... Tenor: wer so vieler Delikte beschuldigt wird, muss schon mal ein Delinquent sein und ... die Amtsführung als Ratsherrn hat man auch dort im Visier:

...
17 Taten, die mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 135 Euro, also insgesamt 20.250 Euro, geahndet werden, könnten wohl kaum Lappalien gewesen sein. „Immerhin gilt der Verurteilte damit als vorbestraft“, so der Sprecher. Nötigung, Aufruf zu Straftaten und Hausfriedensbruch seien keine Bagatellen und keinesfalls durch das Demonstrationsrecht zu rechtfertigen. Von Personen, die im öffentlichen Leben stehen und öffentliche Ämter ausüben, sei vielmehr zu erwarten, dass sie ganz besonders auf Gesetzestreue achteten.

www.braunschweig.de/politik_verwaltung/presse/Bs_Ratsherr_Strafanzeige.pdf


Der Verurteilte gilt im übrigen überhaupt nicht als vorbestraft, da das Urteil des Amtsgerichts nicht rechtskräftig ist und bereits schon jetzt infolge ganz anderer Auflagen zum Versammlungsrecht durch die Ordnungsbehörde völlig obsolet ist.
Erfreulich ist doch aber die zunehmende öffenltiche Debatte über die Offensichtlichkeit konstruierter "Straftaten", um Ruhe zu bekommen im Norden der Stadt, um zu kriminalisiere und um politisch ein schändliches Projekt zu retten, was spätestens nach der nächsten Kommunalwahl kaum noch Bestand haben dürfte.
Letzte Änderung: 14 Jahre 2 Wochen her von Rosenbaum.

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14 Jahre 2 Wochen her - 14 Jahre 2 Wochen her #3661 von Frau Mundvoll
"Beamtenbeleidigung"?
Frau M. hat ein Heimspiel der Eintracht besucht, welches die Eintracht beim Spiel gegen Dresden 0:1 verloren hat, berichten die rechtskundigen Redakteure der Braunschweiger und Frau M. bekam eine Anzeige wegen "Beamtenbeleidigung".

Beim Rausgehen habe sie ein offenbar betrunkener Fan angerempelt und beleidigt. Später habe er ihr aus der Straßenbahn heraus den Stinkefinger gezeigt. Sie habe ihm in ihrer Wut ebenfalls den Mittelfinger gezeigt.
Polizist B. behauptete jedoch, Frau M. sei ihm vor dem Stadion sichtlich erregt entgegen gekommen. Sie habe ihm direkt in die Augen geblickt und ihm den Mittelfinger gezeigt. Als B. die Personalien von Frau M. aufnehmen wollte, habe sie ihn zudem geduzt.
B. fühlt sich beleidigt und erstattet Anzeige. Zeugen gab keine. Beim Verfahren stand dann Aussage gegen Aussage. Die Richterin am Braunschweiger Amtsgericht wollte dagegen nicht ausschließen, dass B. den Stinkefinger irrtümlich auf sich bezogen hat, hält sie es aber auch für möglich, dass Frau M. den Beamten in ihrer Erregung geduzt haben könnte. Sollte es so gewesen sein, so die Richterin, sei diese Tat zu geringfügig, um ein Verfahren zu rechtfertigen, so die Richterin. Es wurde lediglich eingestellt, nicht vollständig fallen gelassen.

Genau so wie die rechtlich kompetenten erst kürzlich einen Braunschweiger Ratsherrn vor Verhandlung 17 Straftaten zu überführen suchten, vermelden sie jetzt eine nicht existente "Beamtenbeleidigung".

Weswegen? Fachunkundigkeit oder bewusste Irreführung der lesenden Bürger? Sollen wieder Obrigkeitshörigkeit und Untertänigkeit gegenüber Amtsträgern in Braunschweig wie zu Herzogs Zeiten installiert werden?

Fragt sich eigentlich mal jemand, was das zur Folge hat, solche Stimmungsmache gegen die Bürger und die Förderung von Allmachtswahnideen in Behördenkreisen? Wohin steuert man in Braunschweig?

Daß es diesen Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" allerdings gar nicht gibt im deutschen Strafrecht verschweigt die Braunschweiger Zeitung. Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben ist das Beleidigen eines Amtsträgers an sich in Deutschland rechtlich kein besonderer Tatbestand. Es macht also keinen Unterschied, ob man zum Beispiel einen Polizisten oder eine beliebige andere Person beleidigt. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.

Es gibt es sie also nicht, die "Beamtenbeleidigung" und dieses Beispiel zeigt erneut, wie es heutzutage um die fachliche Kompetenz unserer allgemein bildenden Presselandschaft bestellt ist. Hofberichterstattung und Erfüllungshilfe sind an der Tagesordnung. Und dafür zahlen viele Bürger noch freiwillig. Zur eigenen Unterdrückung, Diskriminierung und Kriminalisierung drücken sie noch Geld ab.
Da werden stinkefingerduellierende Fußballfans vors Gericht gezerrt und die Presse liefert gehorsamst Fehl-/Vorab-Verurteilungen ab. Unbescholtene Bürger, die auf demokratischen Wege ihren Protest kundtun wollen, werden in unserer Stadt gehäuft mit Verfahren überzogen und die Presse verschweigt, daß alle Verfahren wegen Geringfügigkeit haben eingestellt werden müssen, weil die Gerichte sich mit Lappalien wie diesen und auf Steuerkosten nicht befassen sollen. Und auch Ratsherren müssen Kasperiaden über sich ergehen lassen, während die Presse hechelnd assistiert und vorher diverse Straftatenlisten abdruckt, so daß der Eindruck entstehen muß, man habe einen Schwerverbrecher als Ratsherr vor sich. Der Eindruck festigt sich zudem, wenn die städtische Homepage den Ratsherrn nochmals genüßlich anprangert und vorführt und mit Häme überzieht. Als wenn das nicht schon genug wäre, wird zusätzlich die gleiche Zeitung auch noch zur Plattform für Verlautbarungen der hiesigen Justizbehörde, die sich nicht enthalten kann, das Absurdum "wer der 17 Straftaten beschuldigt wird, muß doch quasi schuldig sein" als logische Schlußfolgerung hin zu stellen. So etwas gibt's eben nur in Braunschweig. Die geschlossene Gesellschaft macht's möglich.

Einige aber haben's bemerkt und opponieren. "Da wird doch unser Rechtssystem ad absurdum geführt“, sagte Frau M.s Rechtsanwältin. Und sie ist derzeit nicht allein mit dieser Meinung.

Frau Mundvoll
Letzte Änderung: 14 Jahre 2 Wochen her von Frau Mundvoll.

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14 Jahre 2 Wochen her - 14 Jahre 2 Wochen her #3665 von Rosenbaum
Die Einschüchterung der Bürgerproteste durch Kriminalisierung einzelner hat nicht funktioniert, im Gegenteil hagelt es Proteste dagegen.

Nun will es Hoffmann nicht gewesen sein, er habe gar keine Strafanzeige gestellt betont er auf einer eigens einberufenen Pressekonferenz am Freitag, worüber die nb berichtet:

Er selbst habe jedoch keine (Straf)Anzeige erstattet, auch nicht die Stadtverwaltung.

(nb, vom 5.12.2010 S. 20)

Wie das? Alles nur ein Mißverständnis?

Das bundesweite Kopfschütteln über diesen neuerlichen OB´rigkeitlichen Streich gegen die eigene Bürgerschaft dürfte zu dieser Abstand-Nahme vom Strafverfolgungsgedanken bewirkt haben.
Deswegen auch wohl die schnelle Rücknahme des Strafantrages gegen die Robin Wood Rathaus-Kletter anfang der Woche.

Ordnungsverstöße oder Straftaten

Als Erklärung, wo denn dann die harte Strafverfolgung im einen Fall herkommt, wird Erstaunliches verkündet:
Die Fülle der Ordnungsverstöße selbst habe quasi den Qualitätssprung von Ordnungsverfolgung zur Strafverfolgung bewirkt.

Wer also so häufig in Braunschweig und im Rathaus die OBrigkeitliche Ordnung in Frage stellt und herausfordert, kann nur kriminell sein, so die Hoffmannsche Logik.[/size]
Letzte Änderung: 14 Jahre 2 Wochen her von Rosenbaum.

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