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Jurististische Verfolgung wg. Ausbauprotest

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12 Jahre 9 Monate her - 12 Jahre 9 Monate her #7118 von bruno
Irgendwie doch positiv, das letzte mal gab es eine Bestrafung für den Ausbauprotest mit 20.000 Euro, diesmal warens nur 300 Euro Ordnungsgeld ;)

Fragt sich natürlich, woher die ganz besondere Verbissenheit rührt, überhaupt zu verurteilen?

Der Staatsanwalt - so wird hier berichtet - hatte das erklärte Ziel, überhaupt noch eine Sanktion durch zu bekommen, weil wohl das 20.000 Euro-Urteil eher fragwürdig ist (Megaphon im Wald als Straftat etc.).

Wie sollte dann aber dieser immense Aufwand bei städtischen Ordnungsbehörden, Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichten überhaupt gerechtfertigt werden, wenn am Ende alles nur eine Luftnummer wäre?

Der RichteInnenspruch scheint dieser Logik nun gefolgt zu sein, weil wohl sonst ein "nicht hinnehmbarer vollständiger Verlust der Sanktionen" drohte.

Letzte Änderung: 12 Jahre 9 Monate her von bruno.

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12 Jahre 9 Monate her - 12 Jahre 9 Monate her #7119 von Sonnenschein
Staatsanwalt Brunke benahm sich heute friedlich, wobei er der Richterin Genius mehrmals ins Wort fiel und Ihr das Wort dabei auch abschnitt!
Dieses blieb von Ihr unkommentiert und sie ließ den Staatsanwalt Brunke weiter reden!
Da wurde dann den Beobachter schnell klar, wer „hier die Hosen an hatte“!


Die Richterin meistens starrte gerade aus. Während Staatsanwalt Brunke öfters den Augenkontakt mit der Richterin suchte, was der Sinn war erschloß sich mir nicht.
Aufjedenfall folgte die Richterin den vorgeschlagenen Strafmaß des Staatsanwaltes.
Dieses Begründetet sie damit, das Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden müssen.
Auch war es erstaunlich das die Richterin Genius, nach nur ca. 2 min. Pause, ihr Statement fertig hatte.
Denkansätze, warum es ausgerechnet, nur Ratsfraktionsvorsitzender Peter Rosenbaum sein mußte , während gegen alle anderen die Verfahren eingestellt würden, ließ sie dabei nicht einfließen!
Es sollte ein Exempel statuiert werden - egal wie peinlich sich dieses erneute Verfahren für den Beobachter darstellte.

„...Umgekehrt verfolge die Staatsanwaltschaft keine der zahlreichen Rechtswidrigkeiten, die die Verwaltung immer wieder begehe. Zahlreiche Anzeigen lägen vor wegen Verletzung des Baurechts, Naturschutzrechts, des Wasserrechts usw. , die während der Waldzerstörungen und des Landebahnausbaus in Waggum begangen wurden. Hier sehe die Staatsanwaltschaft immer wieder den mangelnden Vorsatz und stelle die Ermittlungen ein. Unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen seien diese Widersprüche nicht mehr erklärbar...“

aus: www.braunschweig-spiegel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2614:peter-rosenbaum-rosen-vor-richterin-genius&catid=64:politik-kategorie-politik-allgemein&Itemid=150

Wir sollten die Richterin Genius beim Wort nehmen: sagt sie doch, das sie Verstöße ahnden will!
Mal sehen, ob die Anzeigen gegen die diversen Verletzungen, seitens der Verwaltung, angenommen werden?

Frage: können wir die Anzeigen, nochmal an diese Richterin schicken, mit den Vermerk, das sie doch bei den Prozess gegen Peter Rosenbaum, verkündet hat das sie Vergehen ahndet.

Oder ist das nicht möglich?
Ich würde es auf einen Versuch ankommen lASSEn.

Wobei ich eigentlich eher glaube, das dieser Satz eine leere Phrase war und das dieses nur gegen BürgerInnen eingesetzt wird, aber nicht gegen die Verwaltung und Sympathisanten.

Aber Wunder gibt es ja immer wieder!

Und besonders gefreut hatten mich, die zahlreich erschienen BürgerInnen.
Es waren 2 gelbe Rosensträuße a 12 Stück gekauft worden, es hatten locker 4 Sträuße seid dürfen!

Ich hoffe das es Peter Rosenbaum gezeigt hat, das wir mit Ihn dort vor Gericht standen!
Und wir sein Engagement zu schätzen wissen!
Das er dann auch noch Geburtstag hatte, war dann ein Zufall und die gelben Rosen bekamen noch eine 2. Bedeutung!

Ich frage mich, ob Hr. Peter Rosenbaum dagegen in Berufung gehen kann und wird.

Dann kann die taz wieder weiter an Ihr „Provinz Possenspiel Braunschweig“ weiter schreiben.
Da drüber hat ja schon in Teil 1, die gesammten taz -Nord LeserInnen gelacht.

Gruß Sonnenschein B) [/size]
Letzte Änderung: 12 Jahre 9 Monate her von Sonnenschein.

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12 Jahre 9 Monate her #7126 von Daniel
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht war wiedermal ein Beispiel dafür, wie in Braunschweig mit den Bürgern umgegangen wird. Die sehr gut besuchte Verhandlung wurde zur besten Tageszeit und ausgerechnet am Geburtstag des Angeklagten abgehalten. Zufall?-Soll jeder denken was er will.

Hier weiterlesen

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12 Jahre 9 Monate her - 12 Jahre 9 Monate her #7207 von Rosenbaum
Nach Mitteilung des Oberbürgermeisters bzw. des Ordnungs-Dezernenten Lehmann hat der zuständige Sachbearbeiter vermasselt, dass
eine weitere Strafverfolgung gegen Ratsherrn Rosenbaum erfolglos in der Versenkung verschwunden ist:

Stadt Braunschweig 8. März 2012
Der Oberbürgermeister
Dezernat II
32.2
An die
Mitglieder des Rates
- öffentlich -
Bußgeldbescheide gegen Ratsherrn Peter Rosenbaum
Mit Schreiben vom 24.02.2012 wurde bereits mitgeteilt, dass einige Ordnungswidrigkeiten-verfahren gegen Ratsherrn Rosenbaum wegen beim Amtsgericht Braunschweig eingetrete-ner Verjährung von dort eingestellt wurden.
Nunmehr wurde festgestellt, dass das aufgrund der Ratsbeschlüsse vom 22.02.2011/31.05.2011 gegen ihn eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren ebenfalls ver-jährt ist. Die Stadt hatte einen Bußgeldbescheid erlassen und Herr Ratsherr Rosenbaum hatte dagegen Einspruch eingelegt. Der Vorgang wurde aber dann vom zuständigen Sach-bearbeiter der Stadtverwaltung versehentlich nicht an das Amtsgericht abgegeben.
I. V.
gez.
Lehmann


Worum es dabei ging?
Steuersparmodell (sog. Gewerbesteuerliche Organschaft) des VW-Konzerns zu Lasten der Stadt Braunschweig.

Eigentlich aber beliebig, denn Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren gegen mich wurden über fast ein Jahr hinweg fast im Wochentakt seitens der OB´rigkeit angestrengt.

Hier ging es nun um folgenden "Tatvorwurf":

Sie haben grob fahrlässig in ehrenamtlicher Tätigkeit stehend über die ihnen hierbei bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz oder dienstliche Anordnung vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich ist, nihct die Verschwiegenheit bewahrt.
Mit Presseerklärung der BIBS Initiative vom 4.2.2011 haben Sie unbefugt Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 3.2.2011 verwertet und diese veröffentlicht, ohne das eine entsprechende Genehmigung hierfür vorlag.
...
Beweismittel: Schreiben der BIBS-Initiative vom 4.2.2011
(Bußgeldbescheid vom 15.6.2011)

Letzte Änderung: 12 Jahre 9 Monate her von Rosenbaum.

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12 Jahre 4 Monate her - 12 Jahre 4 Monate her #7816 von Nachtschatten
Montag, den 06. August 2012 stand BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum wieder vor Gericht:
"...Die vielen Demos in Waggum gegen die Verlängerung der Startbahn des Flughafens sind Geschichte. Aber die Nachspiele sind keinesfalls beendet. Eine Flut an Klagen gegen den Ratsherrn Peter Rosenbaum müssen die Gerichte noch abarbeiten. Kein bisher gefälltes Urteil gegen Rosenbaum ist bisher rechtskräftig!..."
der vollständige Artikel auf auf bs-spiegel

Hervorheben möchte zu den Artikel/ Verhandlung einen Kommentar von bruno:

Es spricht Bände, dass die Richterin von sich aus am Ende vorschlug, die Angelegenheit mit einem Ordnungsgeld von sage und schreibe 30 Euro zu beenden; die Sache niederzuschlagen und Rosenbaum ganz freizusprechen traute sie sich wohl nicht.

Und es ist doch sehr Erstaunlich, das die BZ, sich bis heute nicht "traut", darüber was zu bringen.
Eigentlich sollten doch diese massenhaften Klagen ein gefundenen Fressen, für jedes Provinsblättchen sein?
Ich denke, das sich nun jede Klage als sehr politisch motiviert erscheint und der Ausgang nicht den Wünschen der Verwaltung/ OB Hoffmann entspricht, läßt sie schweigen.
Obwohl hier sehr viel Steuergelder zum Fenster heraus geworfen werden.
Aber das System "OB Sprachrohr/ BZ" ist immer noch gut am funktionieren!
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Letzte Änderung: 12 Jahre 4 Monate her von Nachtschatten.

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12 Jahre 1 Monat her - 12 Jahre 1 Monat her #8156 von Nachtschatten
Und wieder konstruierte der Staatsanwalt, eine absurde Möglichkeit, Peter Rosenbaum vor Gericht zu ziehen!

Mittwoch, 7.11.2012 um 9:30 Uhr wird wieder mal eine Farce vor den Landesgericht, 1. Stock geliefert.

Dieses mal soll Hr. Rosenbaum, wegen einem Verfahrensfehler bei einer Antragsstellung, der Prozess gemacht werden.

Diese gesammte Gerichts Satire, kann in den vorangegangenen Kommentaren nachgelesen werden.

Dort geschahen schon Dinge, die sie in den Gerichtsshows am Nachmittag im TV, noch nicht ein mal senden würden, weil zu übertrieben.

Deshalb meine Bitte an alle, die sich morgen etwas Zeit nehmen können, kommt morgen ins Landgericht und unterstützt durch blose Anwesenheit und die damit verbundene Beobachtung was gesagt wird, Peter Rosenbaum.

Und es ist doch sehr Erstaunlich, das die BZ, sich bis heute nicht "traut", darüber was zu bringen.
Eigentlich sollten doch diese massenhaften Klagen, ein gefundenen Fressen, für jedes Provinsblättchen sein?
Ich denke, das sich nun jede Klage als sehr politisch motiviert erscheint und der Ausgang nicht den Wünschen der Verwaltung/ OB Hoffmann entspricht, läßt sie schweigen.
Obwohl hier sehr viel Steuergelder zum Fenster heraus geworfen werden.
Aber das System "OB Sprachrohr/ BZ" ist immer noch gut am funktionieren!
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