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aus: www.braunschweig-spiegel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2614:peter-rosenbaum-rosen-vor-richterin-genius&catid=64:politik-kategorie-politik-allgemein&Itemid=150„...Umgekehrt verfolge die Staatsanwaltschaft keine der zahlreichen Rechtswidrigkeiten, die die Verwaltung immer wieder begehe. Zahlreiche Anzeigen lägen vor wegen Verletzung des Baurechts, Naturschutzrechts, des Wasserrechts usw. , die während der Waldzerstörungen und des Landebahnausbaus in Waggum begangen wurden. Hier sehe die Staatsanwaltschaft immer wieder den mangelnden Vorsatz und stelle die Ermittlungen ein. Unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen seien diese Widersprüche nicht mehr erklärbar...“
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Stadt Braunschweig 8. März 2012
Der Oberbürgermeister
Dezernat II
32.2
An die
Mitglieder des Rates
- öffentlich -
Bußgeldbescheide gegen Ratsherrn Peter Rosenbaum
Mit Schreiben vom 24.02.2012 wurde bereits mitgeteilt, dass einige Ordnungswidrigkeiten-verfahren gegen Ratsherrn Rosenbaum wegen beim Amtsgericht Braunschweig eingetrete-ner Verjährung von dort eingestellt wurden.
Nunmehr wurde festgestellt, dass das aufgrund der Ratsbeschlüsse vom 22.02.2011/31.05.2011 gegen ihn eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren ebenfalls ver-jährt ist. Die Stadt hatte einen Bußgeldbescheid erlassen und Herr Ratsherr Rosenbaum hatte dagegen Einspruch eingelegt. Der Vorgang wurde aber dann vom zuständigen Sach-bearbeiter der Stadtverwaltung versehentlich nicht an das Amtsgericht abgegeben.
I. V.
gez.
Lehmann
Sie haben grob fahrlässig in ehrenamtlicher Tätigkeit stehend über die ihnen hierbei bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz oder dienstliche Anordnung vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich ist, nihct die Verschwiegenheit bewahrt.
Mit Presseerklärung der BIBS Initiative vom 4.2.2011 haben Sie unbefugt Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 3.2.2011 verwertet und diese veröffentlicht, ohne das eine entsprechende Genehmigung hierfür vorlag.
...
Beweismittel: Schreiben der BIBS-Initiative vom 4.2.2011
(Bußgeldbescheid vom 15.6.2011)
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Und es ist doch sehr Erstaunlich, das die BZ, sich bis heute nicht "traut", darüber was zu bringen.Es spricht Bände, dass die Richterin von sich aus am Ende vorschlug, die Angelegenheit mit einem Ordnungsgeld von sage und schreibe 30 Euro zu beenden; die Sache niederzuschlagen und Rosenbaum ganz freizusprechen traute sie sich wohl nicht.
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