* 05.11.2010
Demonstrationsrecht
Teurer Waldspaziergang
Braunschweiger Ratsherr wird wegen Aktionen gegen die Abholzung des Querumer Forsts zu 20.000 Euro Strafe verurteilt. Dabei ist strittig, ob die verwaltungsrechtlichen Auflagen der Stadt zulässig waren.
Widerrechtliches Betreten des Waldes: Für Peter Rosenbaum wurde dieser Ausflug richtig teuer.
Die Sache mit dem rot-weißen Flatterband hat das Amtsgericht dann doch fallen lassen. Peter Rosenbaum von der Bürgerinitiativen-Fraktion BIBS im Braunschweiger Rat soll es beim Protest gegen den Flughafenausbau im Querumer Forst zerrissen haben. Am Freitag ist Rosenbaum zwar nicht wegen dieser aber wegen anderen Aktionen gegen den Flughafen zu rund 20.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dem Ratsherrn wurde vorgeworfen, illegal das Baustellengelände betreten zu haben. Dazu kommen Verstöße gegen das Versammlungsrecht. Dabei ficht Rosenbaum die aus seiner Sicht ungerechtfertigten Auflagen seit einem halben Jahr vor dem Verwaltungsgericht an.
Rosenbaum gehört zu den führenden Persönlichkeiten der Bürgerinitiative, die eine Pistenverlängerung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg verhindern will. Sie befürchtet, dass der Ausbau die umliegenden Stadtteile mittelfristig in Gewerbegebiete verwandeln werde. Sie kritisiert die Zerstörung des Waldes mit seinen Tieren und Pflanzen. Und sie hält den Flughafenausbau überhaupt für unnötig, weil er gar nicht, wie behauptet für die Forschung, sondern nur für die Bequemlichkeit des VW-Managements ausgebaut werde...
www.taz.de/1/nord/artikel/1/teurer-waldspaziergang/
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[/size]...Unlängst tauchte ein nachgemachtes Terroristen-Plakat auf, mit dem unter anderem nach Hoffmann gefahndet wurde. Der Erste Stadtrat Carsten Lehmann erkannte hierin "eine weitere Stufe der Eskalation der Auseinandersetzungen in der Stadt" und rückte das Plakat in einen Zusammenhang mit dem Flughafen-Protest. Inzwischen liegt der Verdacht nahe, dass das Plakat nirgendwo anders als einmal im Rathaus aufgetaucht und von der Stadt bekannt gemacht worden ist. Der Sprecher der Stadt, Jürgen Sperber, muss passen bei der Frage, ob es davon mehr als ein Exemplar gibt...
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Braunschweiger Zeitung berichtet knapp und die OB´rigkeit frohlockt und
"... erhofft sich von dem Urteil teils eine Befriedung der Situation rund um den Flughafenprotest."
Die Aufzählung der abgeurteilten angeblichen Straftaten soll beeindrucken - tut es natürlich auf den ersten Blick auch.
Aber wessen Recht wurde wirklich gebrochen?
Und vielleicht noch spannender die Frage, wer bricht hier in Wirklichkeit das Recht ?
Bruch des Versammlungsrechts:
Stellt sich die Frage:
Wie kann derjenige, der das Versammlungsrecht wahrnimmt, deswegen zum Rechtsbrecher gegen das Versammlungsrecht avancieren ?
Das geht so:
Da nun mal die Versammlung nicht von der OB´rigkeit (Versammlungsbehörde) zu genehmigen ist, sondern nur einfach anzumelden ist, wird einfach mit sog. Auflagen-Bescheiden gearbeitet.
Da schreibt man behördlicherseits solche Sachen rein wie Megaphon-Verbot unter 50 Teilnehmern, oder Ausschluß des Veranstalters (als Versammlungsleiter) seiner eigenen Veranstaltung.
Oder man legt fest, dass die Demonstration auf dem Fußweg stattzufinden hat (im Gänsemarsch).
Die Polizei hat dann nur noch aufzupassen, abzuzählen und aufzuschreiben, ob der Veranstalter trotzdem was sagt und so faktisch zum Versammlungsleiter mutiert und schon produziert man Straftaten. Die Wirkung ist wie die einer versagten Genehmigung der Versammlung, die OB´rigkeit schwingt das Zepter, obwohl eigentlich so nicht gedacht.
Hausfriedensbruch: Der Hausfrieden ist ähnlich wie das Versammlungsrecht ein hohes schützenswertes, bürgerliches Gut.
Es war (ist) gedacht zum Schutz der Privatsphäre von Haus und Hof und des Privatbürgers.
Auch das läßt sich umdrehen und ins Gegenteil verdrehen: ein Staatsforst ist nun mal per se nicht vom Hausfriedensbruch bedrohbar.
So verhält es sich auch mit dem Querumer Eremitenwald, aber, im Gegenteil: Der Wald soll ja ganz verschwinden und deshalb wird der öffentliche Raum einfach zur privaten Fläche erklärt (und das auch noch von öffentlichen Behörden).
Gehen dann die dem Umweltschutz (einem hohen Rechtsgut) verschriebenen Bürgerinnen und Bürger auf diese Fläche z.B. um den Eremiten zu suchen (und zu finden), dann begehen sie Hausfriedensbruch und das ist dann auch wieder eine Straftat.
Fazit: Der heutige Strafprozeß ist ein Paradebeispiel dafür, in welchem Dilemma sich die OB´rigkeiten inzwischen nicht nur in Braunschweig befinden.
Eigentlich stört man sich an den Bürgerinnen und Bürgern, die ihre bürgerlichen Rechte nicht nur theoretisch einfordern, sondern wahrnehmen.
Deswegen erhofft man sich von solchen Urteilen - wie die Braunschweiger Zeitung wahrheitsgemäß schreibt, die "Befriedung der Situation".
Das Urteil wird natürlich nicht rechtskräftig, die beabsichtigte Kriminalisierung unbotmäßiger Bürgeraktionen wird allerdings in den nächsten Wochen und Monaten Thema bleiben.
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