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Jurististische Verfolgung wg. Ausbauprotest

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14 Jahre 1 Monat her #3357 von klartext
Eine andere Würdigung des Skandals:

* 05.11.2010

Demonstrationsrecht
Teurer Waldspaziergang


Braunschweiger Ratsherr wird wegen Aktionen gegen die Abholzung des Querumer Forsts zu 20.000 Euro Strafe verurteilt. Dabei ist strittig, ob die verwaltungsrechtlichen Auflagen der Stadt zulässig waren.

Widerrechtliches Betreten des Waldes: Für Peter Rosenbaum wurde dieser Ausflug richtig teuer.

Die Sache mit dem rot-weißen Flatterband hat das Amtsgericht dann doch fallen lassen. Peter Rosenbaum von der Bürgerinitiativen-Fraktion BIBS im Braunschweiger Rat soll es beim Protest gegen den Flughafenausbau im Querumer Forst zerrissen haben. Am Freitag ist Rosenbaum zwar nicht wegen dieser aber wegen anderen Aktionen gegen den Flughafen zu rund 20.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dem Ratsherrn wurde vorgeworfen, illegal das Baustellengelände betreten zu haben. Dazu kommen Verstöße gegen das Versammlungsrecht. Dabei ficht Rosenbaum die aus seiner Sicht ungerechtfertigten Auflagen seit einem halben Jahr vor dem Verwaltungsgericht an.

Rosenbaum gehört zu den führenden Persönlichkeiten der Bürgerinitiative, die eine Pistenverlängerung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg verhindern will. Sie befürchtet, dass der Ausbau die umliegenden Stadtteile mittelfristig in Gewerbegebiete verwandeln werde. Sie kritisiert die Zerstörung des Waldes mit seinen Tieren und Pflanzen. Und sie hält den Flughafenausbau überhaupt für unnötig, weil er gar nicht, wie behauptet für die Forschung, sondern nur für die Bequemlichkeit des VW-Managements ausgebaut werde...

www.taz.de/1/nord/artikel/1/teurer-waldspaziergang/

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14 Jahre 1 Monat her - 14 Jahre 1 Monat her #3358 von Luziefer-bs1
Hey,
das ist ja unfassbar, unglaublich,wobei ich das ja schon zur genüge kenne.
War in meinem Verfahren das gleiche Spiel, Missachtung von allem.
Anscheinend hat sich hier die Justiz verselbstständigt und braucht sich nicht mehr an Recht und Gesetz halten.Auch in Eberswalde gab es einen Jutizskandal in dem man wieder mal auf behinderte ALG II Empfänger los gegangen ist.Leider könnte ich heute nicht dabei sein , da ich etwas machen musste und zusätzlich war mein Internet abgeschnitten.Musste das alles erst einmal wieder zum laufen bringen und konnte daher erst jetzt sehen was dort gelaufen ist.
Es macht mich einfach nur noch krank das ganze, wenn ich so meinen Fall ansehe und hier immer wieder mit ansehen muss,wie das Recht mit Füßen getreten wird.
Vielleicht haben wir aber alle selber schuld,statt sich selber mal um was zu kümmern habe wir jahrelang den lieben
Gott einen guten Menschen sein lassen.
Och errinnere nur an den Lissabonvertrag den keiner gelesen, verstanden,oder gar dagegen was gesagt hat.Schaut Euch einfach mal den neuen Beitrag von Prof.Schachtschneider an:

braunschweig-aktuell.foren-city.de/topic,4094,-eu-diktatur-durch-vertrag-von-lissabon.html

Unglaublich alles.

:angry:
Letzte Änderung: 14 Jahre 1 Monat her von Luziefer-bs1.

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14 Jahre 1 Monat her - 14 Jahre 1 Monat her #3359 von klartext
Das hatte ich ja noch gar nicht ganz gelesen.
Der TAZ-Artikel schlägt auch noch die Brücke zu dem "Terroristen"-Plakat:

...Unlängst tauchte ein nachgemachtes Terroristen-Plakat auf, mit dem unter anderem nach Hoffmann gefahndet wurde. Der Erste Stadtrat Carsten Lehmann erkannte hierin "eine weitere Stufe der Eskalation der Auseinandersetzungen in der Stadt" und rückte das Plakat in einen Zusammenhang mit dem Flughafen-Protest. Inzwischen liegt der Verdacht nahe, dass das Plakat nirgendwo anders als einmal im Rathaus aufgetaucht und von der Stadt bekannt gemacht worden ist. Der Sprecher der Stadt, Jürgen Sperber, muss passen bei der Frage, ob es davon mehr als ein Exemplar gibt...
www.taz.de/1/nord/artikel/1/teurer-waldspaziergang/

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Letzte Änderung: 14 Jahre 1 Monat her von klartext.

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14 Jahre 1 Monat her #3360 von Helmhut
Unglaubliches Gerechtigkeitsdefizit
“Petra-Kelly-Preisträgerin Marianne Fritzen fragt,

"Werden die Verantwortlichen für das Asse-Desaster bestraft? Vermutlich gibt es gar keine Verantwortlichen!".

Grünen-Politiker Benjamin Raschke erklärt: "Es gibt in Sachen Umweltverbrechen ein Gerechtigkeitsdefizit". Fritzen bekommt außerdem für ihre Aussage, dass Fortschritt nicht immer nur von den Neoliberalen definiert werden dürfe, großen Beifall."
taz

Das wurde zwar zum Umweltskandal Asse auf der derzeitigen Anti-Castor-Demo gesagt, passt aber, wen wundert's - derzeit auf alles mögliche, was in dieser Republik geschieht. Sei es die verletzten Stuttgart21-Demonstranten oder diskriminierte Bürger von engagierten Bürgerinitiativen überall in deutschen Landen.

Gruß Helmhut

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14 Jahre 1 Monat her - 14 Jahre 1 Monat her #3363 von Rosenbaum
Rosenbaum schrieb:

Braunschweiger Zeitung berichtet knapp und die OB´rigkeit frohlockt und
"... erhofft sich von dem Urteil teils eine Befriedung der Situation rund um den Flughafenprotest."

Die Aufzählung der abgeurteilten angeblichen Straftaten soll beeindrucken - tut es natürlich auf den ersten Blick auch.

Aber wessen Recht wurde wirklich gebrochen?
Und vielleicht noch spannender die Frage, wer bricht hier in Wirklichkeit das Recht ?


Bruch des Versammlungsrechts:
Stellt sich die Frage:
Wie kann derjenige, der das Versammlungsrecht wahrnimmt, deswegen zum Rechtsbrecher gegen das Versammlungsrecht avancieren ?

Das geht so:
Da nun mal die Versammlung nicht von der OB´rigkeit (Versammlungsbehörde) zu genehmigen ist, sondern nur einfach anzumelden ist, wird einfach mit sog. Auflagen-Bescheiden gearbeitet.
Da schreibt man behördlicherseits solche Sachen rein wie Megaphon-Verbot unter 50 Teilnehmern, oder Ausschluß des Veranstalters (als Versammlungsleiter) seiner eigenen Veranstaltung.
Oder man legt fest, dass die Demonstration auf dem Fußweg stattzufinden hat (im Gänsemarsch).
Die Polizei hat dann nur noch aufzupassen, abzuzählen und aufzuschreiben, ob der Veranstalter trotzdem was sagt und so faktisch zum Versammlungsleiter mutiert und schon produziert man Straftaten. Die Wirkung ist wie die einer versagten Genehmigung der Versammlung, die OB´rigkeit schwingt das Zepter, obwohl eigentlich so nicht gedacht.

Hausfriedensbruch: Der Hausfrieden ist ähnlich wie das Versammlungsrecht ein hohes schützenswertes, bürgerliches Gut.
Es war (ist) gedacht zum Schutz der Privatsphäre von Haus und Hof und des Privatbürgers.

Auch das läßt sich umdrehen und ins Gegenteil verdrehen: ein Staatsforst ist nun mal per se nicht vom Hausfriedensbruch bedrohbar.

So verhält es sich auch mit dem Querumer Eremitenwald, aber, im Gegenteil: Der Wald soll ja ganz verschwinden und deshalb wird der öffentliche Raum einfach zur privaten Fläche erklärt (und das auch noch von öffentlichen Behörden).
Gehen dann die dem Umweltschutz (einem hohen Rechtsgut) verschriebenen Bürgerinnen und Bürger auf diese Fläche z.B. um den Eremiten zu suchen (und zu finden), dann begehen sie Hausfriedensbruch und das ist dann auch wieder eine Straftat.

Fazit: Der heutige Strafprozeß ist ein Paradebeispiel dafür, in welchem Dilemma sich die OB´rigkeiten inzwischen nicht nur in Braunschweig befinden.
Eigentlich stört man sich an den Bürgerinnen und Bürgern, die ihre bürgerlichen Rechte nicht nur theoretisch einfordern, sondern wahrnehmen.

Deswegen erhofft man sich von solchen Urteilen - wie die Braunschweiger Zeitung wahrheitsgemäß schreibt, die "Befriedung der Situation".

Das Urteil wird natürlich nicht rechtskräftig, die beabsichtigte Kriminalisierung unbotmäßiger Bürgeraktionen wird allerdings in den nächsten Wochen und Monaten Thema bleiben.


Neben obigen zwei Rechts-Bereichen, die durch findige OBrigkeiten ins Gegenteil verkehrt zu werden drohen, sei noch ein dritter Bereich genannt:
der Datenschutz bzgl. privater Daten einerseits und öffentlicher Daten andererseits.
So zelebrierte im Gerichtsverfahren der Staatsanwalt einerseits private Steuerakten mit der Begründung, er müsse ja zur Ermittlung der Tagessätze für die beantragte Strafzumessung das genaue Einkommen ermitteln.
Andererseits drohte der Staatsanwalt im Falle der Veröffentlichung des fragwürdigen Geschäftsbesorungsvertrages zwischen der Flughafengesellschaft mit der Strukturfördergesellschaft Strafverfolgung an.

Hier werden also gleich drei - für die bürgerlichen Freiheiten - existenzielle Rechtsprinzipien auf den Kopf gestellt: eigentlich öffentliche Bereiche werden zu privaten erklärt, um sie vor der Öffentlichkeit abzuschotten ("nur zugänglich für eine Handvoll Eingeweihter"); dagegen wird die Privatheit des Bürgers zwecks Einschüchterung aufgehoben.

Mindestens also drei Gründe, weshalb die bürgerliche Öffentlichkeit auf die Barrikaden gehen sollte - von den naturrechtlichen Schutzgütern und dem Schutz der Lebensräume durch hingeschummelte Großprojekte mal ganz zu schweigen.
Letzte Änderung: 14 Jahre 1 Monat her von Rosenbaum.

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14 Jahre 1 Monat her #3376 von bruno
"Befriedung der Situation", das könnte dem furchtbaren Juristen im Rathaus so passen.
Schlimm genug, dass ein Anti-Demokrat als oberster Behörden-Chef in dieser Stadt "sein Zepter schwingt", wie ja immer noch stolz die Niedersächsische NPD auf ihrer Homepage ungehindert protzen kann.

Aber eins ist auch klar, die Hauptschuld an der Misere tragen die staatstragenden Parteien, die diesen unwürdigen Machenschaften tatenlos zuschauen.

Es ist eine einzige Schande für die bürgerliche Gemeinschaft.

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