Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Der Prozeß
Von Hoffer
Heute ging es weiter im Verfahren gegen den Ratsherren Rosenbaum.
Bekanntlich hatte Herr Rosenbaum am ersten Prozeß-Tag erklärt, seine Aufgabe habe er darin gesehen, den nicht befolgten Naturschutzinteressen im Querumer Forst und dem Schutz der Unversehrtheit der Demonstrations-Teilnehmer zu dienen. Deshalb habe er auch das Megfon einsetzen müssen.
Fast genau so haben jetzt auch verschiedene Polizeibeamte als Zeugen argumentiert, nämlich der Schutz der Demonstranten vor gefährlichen Situationen beim Holzeinschlag stehe im Vordergrund und die Durchsetzung desselben. Die Rechtsgrundlage für Demonstranten und Polizei war und ist immer noch ein rechtskräftiger (wenn auch höchst umstrittener, Stuttgart 21 läßt grüßen) Planfeststellungsbeschluß, demzufolge Bäume gefällt, Natur vernichtet werden darf, aber nur, wenn allle vorkommenden Tiere fachkundig gerettet werden – während der Baumfällung. Die Demonstranten haben den Holzeinschlag höchstens minutenweise hinauszögern können, die Polizei dagegen hatte die Aufgabe und Möglichkeit, die Tierrettungsaufgabe zu gewährleisten, in keiner Minute wahrgenommen.
Gab das auch ungeniert zu. Ja, man habe den Beschluß nicht gekannt oder doch, aber nicht gelesen, sagten einige der als Zeugen eingesetzten höheren Polizeibeamten. Einer sagte, er könne Biologen nicht von Demonstranten unterscheiden und im übrigen habe er die vielen Anzeigen, sich nun auch um diesen Aufgabenbereich zu kümmern, weitergeleitet, mithin zum Ausdruck gebracht, so pflichtvergessen wie meine Kollegen bin ich nicht. Aber was nützt alles Weiterleiten, wenn die Polizei vor Ort Straftaten nicht zumindest dokumentiert? Wozu ist sie überhaupt dort?
Das konnte oder wollte sie nicht erklären. Jedenfalls hatte man den Eindruck, ihr totales Versagen in Richtung Naturschutz sei kein Zufall gewesen, hatte sie doch genug Zeit allerlei in jedem einzelnen Fall nichtige oder leicht widerlegbare Sachverhalte zu dokumentieren. Waren es nun 49 oder 51 Demonstrationsteilnehmer – Ordnungswidrigkeit im ersten, nicht aber im zweiten Fall. Oder, infam, wie die übelsten Terroristen hätten die Demonstranten Kinder an die Polizeifront geschickt, obwohl Fotos das Gegenteil belegen. Rosenbaum sei stets aufhetzender Anführer des Mobs aus Bürgern, Kindern und Hunden gewesen, obwohl eine Minute später von einem ganz anderen Demonstrationsleiter die Rede ist.
Welchen Reim muß man sich machen, wenn man die heutigen Polizeiaussagen betrachtet? Diese Leute, fast alle, haben vergessen, was im Januar etc. psssiert ist, müssen den Text ablesen, den sie vor fast einem Jahr geschrieben haben. Fest steht nur, dass sie ihrer Aufgabe, dem Planfststellungsbeschluß Geltung zu verschaffen, nur insofern genügt haben, als sie das taten, was die Obrigkeit in Form von Oberbürgermeistern und VW-Vorständen von ihnen erwartet haben, nämlich den berechtigten Protest gegen Natur- und Tiervernichtung zu unterdrücken, nicht verfolgen, nicht zu dokumentieren.
Auch wenn der Staatsanwalt nur anfangs in den Prozeß hineinquatschte, dann nicht mehr, ist doch deutlich geworden: Hier handelt es sich um einen politischen Prozeß, in dem demokratische Rechte unterdrückt und diejenigen mundtot gemacht werden sollen, die ihre Durchsetzung einfordern.
hoffer.wordpress.com/2010/10/28/der-prozes/
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
"Die Staatsanwaltschaft hatte 27 000 Euro Geldstrafe beantragt, die Verteidigung auf Freispruch plädiert."
Sollte es das aber werden, gilt der Braunschweiger wegen der Anzahl der Tagessätze als Vorbestrafter.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.