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Jurististische Verfolgung wg. Ausbauprotest

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13 Jahre 6 Monate her #3251 von Rosenbaum
Der obenstehende Brief an den Staatsanwalt wird natürlich auch der interessierten Öffentlichkeit zum nächsten Prozess-Termin am Donnerstag um 9:15 Raum A 107 zur Verfügung gestellt.

Zu diesem Termin sind nun u.a. auch die Geschäftsführer der Struktur-Fördergesellschaft Braunschweig GmbH, Herr Loof, sowie der Flughafengesellschaft, Herr Gelfert gerichtlich geladen.

Es soll aufgeklärt werden, wer mit welchem Vertrag wen und wofür beauftragt hat, hier juristisch gegen Ausbaugegner vorzugehen und befugt war, Strafanträge zu stellen.

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13 Jahre 6 Monate her - 13 Jahre 6 Monate her #3254 von Frau Mundvoll
Danke für die Information. Die Verhandlung ist ja am Donnerstag, 28. Oktober, soviel ich weiß. Man kann nur hoffen, daß der Raum dieses Mal etwas größer ist. Da der Fall in der Presse so hochgespielt wurde, ist sogar noch mit mehr interessierten Bürgern zu rechnen.

Gleichermaßen wäre auch zu hoffen, daß sich der Staatsanwalt seines Amtes besinnt und die Gerichtsbarkeit würdig agieren lässt.
Dazu auch ein interessanter Beitrag bei Hoffer.
hoffer.wordpress.com/2010/10/24/fur-mttwochwird-sich-das-gericht-auch-morgen-von-der-staatsanwaltschaft-seiner-wurde-berauben-lassen/

Frau Mundvoll
Letzte Änderung: 13 Jahre 6 Monate her von Frau Mundvoll.

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13 Jahre 6 Monate her #3266 von Helmhut
Für alle Interessierten und Unterstützer:

Morgen, 28.10., 9.15 Uhr Amtsgericht Braunschweig, Raum A 107.
2. Verhandlungstag gegen den Ratsherrn der Bürgerinitiativen.

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13 Jahre 6 Monate her - 13 Jahre 6 Monate her #3270 von bruno
Wieder mal von Hoffer auf den Punkt gebracht:

Der Prozeß
Von Hoffer

Heute ging es weiter im Verfahren gegen den Ratsherren Rosenbaum.
Bekanntlich hatte Herr Rosenbaum am ersten Prozeß-Tag erklärt, seine Aufgabe habe er darin gesehen, den nicht befolgten Naturschutzinteressen im Querumer Forst und dem Schutz der Unversehrtheit der Demonstrations-Teilnehmer zu dienen. Deshalb habe er auch das Megfon einsetzen müssen.
Fast genau so haben jetzt auch verschiedene Polizeibeamte als Zeugen argumentiert, nämlich der Schutz der Demonstranten vor gefährlichen Situationen beim Holzeinschlag stehe im Vordergrund und die Durchsetzung desselben. Die Rechtsgrundlage für Demonstranten und Polizei war und ist immer noch ein rechtskräftiger (wenn auch höchst umstrittener, Stuttgart 21 läßt grüßen) Planfeststellungsbeschluß, demzufolge Bäume gefällt, Natur vernichtet werden darf, aber nur, wenn allle vorkommenden Tiere fachkundig gerettet werden – während der Baumfällung. Die Demonstranten haben den Holzeinschlag höchstens minutenweise hinauszögern können, die Polizei dagegen hatte die Aufgabe und Möglichkeit, die Tierrettungsaufgabe zu gewährleisten, in keiner Minute wahrgenommen.

Gab das auch ungeniert zu. Ja, man habe den Beschluß nicht gekannt oder doch, aber nicht gelesen, sagten einige der als Zeugen eingesetzten höheren Polizeibeamten. Einer sagte, er könne Biologen nicht von Demonstranten unterscheiden und im übrigen habe er die vielen Anzeigen, sich nun auch um diesen Aufgabenbereich zu kümmern, weitergeleitet, mithin zum Ausdruck gebracht, so pflichtvergessen wie meine Kollegen bin ich nicht. Aber was nützt alles Weiterleiten, wenn die Polizei vor Ort Straftaten nicht zumindest dokumentiert? Wozu ist sie überhaupt dort?

Das konnte oder wollte sie nicht erklären. Jedenfalls hatte man den Eindruck, ihr totales Versagen in Richtung Naturschutz sei kein Zufall gewesen, hatte sie doch genug Zeit allerlei in jedem einzelnen Fall nichtige oder leicht widerlegbare Sachverhalte zu dokumentieren. Waren es nun 49 oder 51 Demonstrationsteilnehmer – Ordnungswidrigkeit im ersten, nicht aber im zweiten Fall. Oder, infam, wie die übelsten Terroristen hätten die Demonstranten Kinder an die Polizeifront geschickt, obwohl Fotos das Gegenteil belegen. Rosenbaum sei stets aufhetzender Anführer des Mobs aus Bürgern, Kindern und Hunden gewesen, obwohl eine Minute später von einem ganz anderen Demonstrationsleiter die Rede ist.

Welchen Reim muß man sich machen, wenn man die heutigen Polizeiaussagen betrachtet? Diese Leute, fast alle, haben vergessen, was im Januar etc. psssiert ist, müssen den Text ablesen, den sie vor fast einem Jahr geschrieben haben. Fest steht nur, dass sie ihrer Aufgabe, dem Planfststellungsbeschluß Geltung zu verschaffen, nur insofern genügt haben, als sie das taten, was die Obrigkeit in Form von Oberbürgermeistern und VW-Vorständen von ihnen erwartet haben, nämlich den berechtigten Protest gegen Natur- und Tiervernichtung zu unterdrücken, nicht verfolgen, nicht zu dokumentieren.

Auch wenn der Staatsanwalt nur anfangs in den Prozeß hineinquatschte, dann nicht mehr, ist doch deutlich geworden: Hier handelt es sich um einen politischen Prozeß, in dem demokratische Rechte unterdrückt und diejenigen mundtot gemacht werden sollen, die ihre Durchsetzung einfordern.

hoffer.wordpress.com/2010/10/28/der-prozes/


Wie dann zusätzlich noch durch die Rechtsanwältin bekannt wurde, ist ein weiteres Verfahren gegen einen Flughafenausbaugegner eingestellt worden.

Damit sind wohl nun bereits 9 Verfahren gegen FlughafenausbaugegnerInnen sang- und klanglos von verschiedenen RichterInnen eingestellt worden.
Letzte Änderung: 13 Jahre 6 Monate her von bruno.

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13 Jahre 5 Monate her - 13 Jahre 5 Monate her #3354 von Rosenbaum
Braunschweiger Zeitung berichtet knapp und die OB´rigkeit frohlockt und
"... erhofft sich von dem Urteil teils eine Befriedung der Situation rund um den Flughafenprotest."

Die Aufzählung der abgeurteilten angeblichen Straftaten soll beeindrucken - tut es natürlich auf den ersten Blick auch.

Aber wessen Recht wurde wirklich gebrochen?
Und vielleicht noch spannender die Frage, wer bricht hier in Wirklichkeit das Recht ?


Bruch des Versammlungsrechts:
Stellt sich die Frage:
Wie kann derjenige, der das Versammlungsrecht wahrnimmt, deswegen zum Rechtsbrecher gegen das Versammlungsrecht avancieren ?

Das geht so:
Da nun mal die Versammlung nicht von der OB´rigkeit (Versammlungsbehörde) zu genehmigen ist, sondern nur einfach anzumelden ist, wird einfach mit sog. Auflagen-Bescheiden gearbeitet.
Da schreibt man behördlicherseits solche Sachen rein wie Megaphon-Verbot unter 50 Teilnehmern, oder Ausschluß des Veranstalters (als Versammlungsleiter) seiner eigenen Veranstaltung.
Oder man legt fest, dass die Demonstration auf dem Fußweg stattzufinden hat (im Gänsemarsch).
Die Polizei hat dann nur noch aufzupassen, abzuzählen und aufzuschreiben, ob der Veranstalter trotzdem was sagt und so faktisch zum Versammlungsleiter mutiert und schon produziert man Straftaten. Die Wirkung ist wie die einer versagten Genehmigung der Versammlung, die OB´rigkeit schwingt das Zepter, obwohl eigentlich so nicht gedacht.

Hausfriedensbruch: Der Hausfrieden ist ähnlich wie das Versammlungsrecht ein hohes schützenswertes, bürgerliches Gut.
Es war (ist) gedacht zum Schutz der Privatsphäre von Haus und Hof und des Privatbürgers.

Auch das läßt sich umdrehen und ins Gegenteil verdrehen: ein Staatsforst ist nun mal per se nicht vom Hausfriedensbruch bedrohbar.

So verhält es sich auch mit dem Querumer Eremitenwald, aber, im Gegenteil: Der Wald soll ja ganz verschwinden und deshalb wird der öffentliche Raum einfach zur privaten Fläche erklärt (und das auch noch von öffentlichen Behörden).
Gehen dann die dem Umweltschutz (einem hohen Rechtsgut) verschriebenen Bürgerinnen und Bürger auf diese Fläche z.B. um den Eremiten zu suchen (und zu finden), dann begehen sie Hausfriedensbruch und das ist dann auch wieder eine Straftat.

Fazit: Der heutige Strafprozeß ist ein Paradebeispiel dafür, in welchem Dilemma sich die OB´rigkeiten inzwischen nicht nur in Braunschweig befinden.
Eigentlich stört man sich an den Bürgerinnen und Bürgern, die ihre bürgerlichen Rechte nicht nur theoretisch einfordern, sondern wahrnehmen.

Deswegen erhofft man sich von solchen Urteilen - wie die Braunschweiger Zeitung wahrheitsgemäß schreibt, die "Befriedung der Situation".

Das Urteil wird natürlich nicht rechtskräftig, die beabsichtigte Kriminalisierung unbotmäßiger Bürgeraktionen wird allerdings in den nächsten Wochen und Monaten Thema bleiben.
Letzte Änderung: 13 Jahre 5 Monate her von Rosenbaum.

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13 Jahre 5 Monate her - 13 Jahre 5 Monate her #3356 von Frau Mundvoll
Braunschweiger Bauernopfer oder Riesenkeule gegen David?
Aus dem Presseorgan:

"Die Staatsanwaltschaft hatte 27 000 Euro Geldstrafe beantragt, die Verteidigung auf Freispruch plädiert."


Welch' krasses Gegenteil!
Neun andere Verfahren wurden beim gleichen Ereignis wegen Geringfügigkeit eingestellt. Aber bringt mir den Kopf des Johannes! Der muss dran glauben, das hat man schon früher immer so gemacht in Kreisen der Herrschenden. Ist der Kopf erst ab, dann zuckt der Schwanz (damit sind wir Bürger gemeint!) nicht mehr.
Nur, wir sind nicht mehr im Mittelalter. Es stehen noch genügend Bürger bereit, die um ihre Lebensqualität und ihr Umfeld bangen.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Trotzdem versäumt es das Heimatblatt nicht darauf hinzuweisen:

Sollte es das aber werden, gilt der Braunschweiger wegen der Anzahl der Tagessätze als Vorbestrafter.


Genüsslich zelebrieren Lehmann, Hofberichterstattung und OBrigkeit nun diesen vermeintlichen Sieg. Na, das war ja wohl beabsichtigt. Dann kann in Zukunft noch mehr gegen diese kriminelle Bande von eigenen Bürgern und Bürgerinnen samt ihrem vorbestraften Ratsherrn vorgegangen und gelästert werden.

Allerdings vergessen sie, dass sie doch erst durch die Bürger an ihre Macht gekommen sind. War das nötig?
Wo doch immer die Rede davon ist, der Flughafenausbau sei unter einer breiten Mehrheit und im Einvernehmen der meisten Bürger zustande gekommen. Wenn dem so war, weshalb dann mit solchen Riesen-Keulen gegen David ausholen? Hat die Stadt solche Angst vor einem kleinen "bibs"?
Macht sich eine seriöse, selbstsichere Stadtregierung damit nicht sehr lächerlich? Hätte man das nicht auch so wie in Stuttgart21 mit mehr Bürgerteilhabe lösen können?

Stattdessen O-Ton der satten, aber unsicheren Macht:
"Die Stadt Braunschweig hat das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Erster Stadtrat Carsten Lehmann wertete den Richterspruch als klares Signal, dass sich Beteiligte bei allen Demonstrationen und Kundgebungen in den Grenzen des Rechts zu bewegen haben. Die Verwaltung erhoffe sich von dem Urteil teils eine Befriedung der Situation rund um den Flughafenprotest."

Also Leute, das ist also das klare Signal an alle, die es wagen, gegen die Entscheidungen der Stadt und der OBrigkeit vorgehen zu wollen. Friede, Ordnung und Ruhe sollt ihr halten und vor allem euer Maul!

Frau Mundlos
Letzte Änderung: 13 Jahre 5 Monate her von Frau Mundvoll.

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